Hallo Leute,
ich habe ein Anliegen. Mir ist zu Ohren gekommen, dass man die Bearbeitungsgebühr für Darlehen zurückfordern kann. Ich habe im Jahr 2008 Lakra Geld erhalten. Allerdings wurden nur 98 % ausgezahlt. Ein Prozent sind einmalige Verwaltungskosten und ein Prozent sind einmalige Geldbeschaffungskosten. Ist das rechtens oder kann ich das Geld zurückfordern. Bitte antwortet mir, da es ja am 31.12.14 verjährt, Vielen Dank.
Gruß Dominik