Hallo,ich habe folgende Frage,
muß ein Student, wenn er als kurzfristig Beschäftigter 3 Monate angestellt ist, und in der Zeit ein relativ hohes Gehalt von über 2500 € verdient,
dann sich selbst krankenversichern? Oder zählt die Familienversicherung so er unter 25 Jahre alt ist ? Da der Job nur am WE, da allerdings bis zu 15h täglich stattfindet, muss er trotzdem die 20h Grenze beachten?
Die Tätigkeit findet außerhalb der Semesterferien statt.
Steuern können ja über die Jahreserklärung wieder zurückgeholt werden.
Wer kann mir da Tipps geben?
Ari
Und das kurzfristige AV zählt ja zusätzlich nicht mit einem Minijob zusammen, der dann auch noch nebenbei monatlich mit der 450 € Grenze getätigt werden kann. Denn das Kurzfristige AV ist eine Sonderform, die relativ günstig für beide Seiten ist, da nur pauschale Abgaben bei der Knappschaft anfallen.
Können Sie dem zustimmen?