Kapitallebensversicherung mit BU-Schutz und Beitragsdynamik

  • Hallo liebe Mitglieder des Forums,


    ich habe 1997 eine Kapitallebensversicherung (Garantiezins 4%) mit Berufsunfähigkeitsschutz und Beitragsdynamik (10% Erhöhung / Jahr) abgeschlossen. Von der Möglichkeit, die Beitragserhöhung zu widerrufen habe ich wiederholt Gebrauch gemacht, sodass eine durchschnittliche jährlich Erhöhung des Beitrages von ca. 4% zustande gekommen ist.
    Die letzten beiden Jahre habe ich die Beitragsanpassung widerrufen. Im November 2019 steht die nächste dynamische Beitragsanpassung an. Ich habe vor, die Beitragsanpassung erneut zu widerrufen, sodass die Dynamik mit diesem dritten Widerruf in Folge entfallen würde. Die Restlaufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre (2029).
    Ist es sinnvoll, spätestens zum November 2019 die dynamische Beitragserhöhung zu beenden oder angesichts des Garantiezinses von 4% doch noch weiterzuführen.
    Hier im Forum habe ich bereits gelesen, dass es sinnvoll ist, die Dynamik gegen Ende der Laufzeit des Vertrages herauszunehmen (bzw. überhaupt keine Dynamik bei kapitalbildenden Lebensversicherungen mit BU-Schutz abzuschließen).
    Gibt es eine Faustformel zur Berechnung oder einen Link zur Unterstützung der Berechnung?
    Für weiterführende Hinweise wäre ich dankbar.


    sajue

  • Als erstes will ich sagen, dass es besser gewesen wäre, den BU-Schutz unabhängig von der KLV abzuschließen.
    Denn das eine ist eine Risikoversicherung, und das andere ein (Spar-) Produkt zur Geldanlage/Vermögensbildung.
    Aber ok, das lässt sich jetzt nicht mehr ändern :)


    Auf was wirkt sich denn die Dynamik aus?
    Auf BU und KLV?


    Ich habe beide Produkte separat (aber auch jüngeren Datums ;) ), und inzwischen bei beiden dreimal in Folge der Dynamik widersprochen, u.a. seit ich realisiert habe, dass die Dynamik wie ein Neuabschluss zählt und somit nochmal Abschlussgebühren anfallen.


    Bei dir würde ich es davon abhängig machen, wie sehr du auf den BU-Schutz (noch) angewiesen bist, und in welcher Höhe bzw. ob du im BU-Fall eine höhere BU-Rente benötigen würdest.


    Falls du z.B. mit anderen Kapitalanlagen schon gutes Vermögen gebildet hast, dann bist du etwas freier in deiner Entscheidung, weil dann womöglich die BU-Rente entsprechend niedriger sein könnte, wenn du im BU-Fall dein Vermögen mit nutzen kannst.

  • Es empfiehlt sich, mit spitzem Bleistift zu rechnen, ob denn der auf die Dynamik entfallene Teil tatsächlich mit 4% verzinst wird. Ich habe da gehörige Zweifel.


    Bei 10 Jahren Restlaufzeit kann sich die Dynamik eigentlich nicht mehr lohnen, die Abschluss- und Verwaltungskosten müssen ja erst erwirtschaftet werden.