Wie viel Ersparnis durch Heirat

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mich ein wenig mit dem Thema Heirat und Steuern beschäftigt. Ich habe bereits verschiedene Seiten angesteuert, die meine Ersparnis bei einer Heirat berechnen sollen und kam auf teils erhebliche Unterschiede. Zusätzlich sind mir verschiedene Begriffe auch noch nicht ganz klar und wollte euch deswegen um Rat bitten.


    Ich habe derzeit ein Jahresgehalt von 25.000 Euro brutto und mein Partner von etwa 100.000 Euro. Mir ist klar, dass es sich schon mal lohnen würde, wenn wir heiraten würden bei dem Gehaltsunterschied.


    Meine Fragen sind:


    1) Zunächst würden wir ja nach einer Heirat von der Steuerklasse 1 in die 4 gesetzt werden. Macht sich das schon in der Steuer bemerkbar? Alle Rechner, die ich im Internet finden konnte, berechnen nur den Wechsel von Steuerklasse 4 in die Klasse 3 oder 5. Aber ich habe keinen Rechner gefunden, der den Unterschied zwischen 4 und 1 berechnet.


    2) Wir haben getrennte Konten und möchten es am liebsten vorerst dabei belassen. Wenn ich in die Steuerklasse 5 wechsle, habe ich ja mehr Gehaltsabzüge als mein Partner, der in die niedrigere Klasse 3 wechselt und weniger Steuerbelastungen hat. Am liebsten würden wir es so machen, dass er dann unsere gemeinsame Steuerersparnis auf ein extra Haushaltskonto bucht und so meine höheren Ausgaben ausgleicht. Das kann ich mir ja berechnen lassen mit dem oben erwähnten Rechner, allerdings wirkt sich das ja vermutlich auch auf den Jahreslohnsteuerausgleich aus, dass ich plötzlich mehr Steuern zahle und er weniger oder? Theoretisch müsste ich dann doch wieder mehr zurückbekommen und er weniger? Fällt euch da eine Lösung ein, wie ich es einigermaßen fair berechnen kann, dass wir beide gleichermaßen von der Steuerersparnis profitieren können, ohne dass jemand zurückstecken muss?


    3) Ich habe auch von der Zusammenveranlagung der Steuern gelesen (bzw Ehegattensplitting). Ist damit bereits gemeint, dass man sich in Steuerklasse 3 und 5 aufteilt oder sind das zwei verschiedene Paar Schuhe, wo man evtl noch zusätzlich Geld sparen kann, indem man die Steuer gemeinsam einreicht.


    4) Dadurch, dass mir die Programme so unterschiedliche Summen ausgespuckt haben (von 2000 - 6000 Euro war alles drin). Was ist denn ein realistischer Wert (Pi mal Daumen) für unsere Steuerersparnis? Wir haben keine Kinder und sind auch nicht in der Kirche, wohnen in Sachsen-Anhalt.


    Danke für eure Hilfe!


    Viele Grüße

  • Hallo.


    An der Stelle kann ich mein Laienwissen anbieten. Steuerberatung kann und darf ich nicht anbieten. Dafür gibt es entsprechende Anbieter.


    Das Steuersplitting funktioniert in etwa so: Die Einkommen werden addiert und hinterher wird die Sunme durch 2 geteilt. Dadurch dass wir eine Progression im Steuerrecht haben (Eingangssteuersatz bei 14% und Spitzensteuersatz bei 42%) ergibt sich daraus schon eine mögliche Entlastung.


    Die Steuerklassen dienen nur der Berechnung der Vorauszahlungen ("Lohnsteuer"), da steckt eventuell etwas Stundung drin, aber keine Ersparnis.


    Im Zweifel würde ich den Besuch bei einem Vertreter der steuerberatenden Berufe empfehlen.

  • Vorbemerkung: ich bemühe den "offiziellen" Steuerrechner. https://www.bmf-steuerrechner.…9/eingabeformbl2019.xhtml Die Differenzen muss man dann allerdings selbst ausrechnen.

    Zunächst würden wir ja nach einer Heirat von der Steuerklasse 1 in die 4 gesetzt werden. Macht sich das schon in der Steuer bemerkbar?

    Im Grundsatz nein. Es gibt aber noch als dritte Variante das Faktorverfahren s. https://www.finanztip.de/faktorverfahren-steuerklasse/

    Fällt euch da eine Lösung ein, wie ich es einigermaßen fair berechnen kann

    Auch hier könnte das Faktorverfahren eine Lösung sein.

    Ich habe auch von der Zusammenveranlagung der Steuern gelesen

    Das sollte man auf jeden Fall machen, da dadurch i.d.R. die geringste Steuer raus kommt. Die Wahl 3/5 hat mit der Jahressteuer nichts zu tun, es werden "nur" unterjährig einem Ehepartner beide Freibeträge zugeordnet.

    Was ist denn ein realistischer Wert (Pi mal Daumen) für unsere Steuerersparnis?

    Lt. BMF https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml, Brutto = ZVE gesetzt, in Realität ist das ZVE geringer
    ZVE 25.000 -> 4.000 ESt inkl. Soli
    ZVE 100.000 -> 35.000 ESt inkl. Soli


    ZVE verh. 125.000 -> 37.000 inkl. Soli (alle Werte stark gerundet)


    Persönliche Anmerkung nach vielen Ehejahren: mich irritieren die Worte "fair" und "zurückstecken".

  • Danke für die Antworten,



    was ich allerdings immer noch nicht ganz verstanden habe, ob die Zusammenveranlagung und das Aufteilen in Steuerklasse 3 und 5 unterschiedliche Sachen bedeuten oder nicht?


    Im Beispiel unten steht beschrieben, dass wir 2000 Euro sparen würden, wenn wir die Zusammenveranlagung machen. Das ist ja schon mal top!


    Aber es ist nicht inbegriffen, was wir sparen würden, wenn wir uns in Steuerklasse 3 und 5 aufteilen oder doch? Das müsste dann doch eigentlich noch eine größere Ersparnis einbringen oder? Denn wenn ich unser Gehalt vergleiche mit Steuerklasse 1 bzw 5 und Steuerklasse 1 bzw 3, dann komme ich auf eine Differenz von nochmal 6000 Euro (mit dem offiziellen BMF Rechner).


    Das heißt, man würde doch am Ende sogar 8000 Euro sparen nach Aufteilung in Steuerklasse 3 und 5 und Zusammenveranlagung? Oder bringe ich grundlegend etwas durcheinander?


    Persönliche Anmerkung: Wir halten vom Heiraten an sich nicht besonders viel, sondern wollen einfach nur eine Steuerersparnis. Ich rede von "fair", wenn beide Partner mit getrennter Kontoführung gleichermaßen von der Steuerersparnis profitieren und nicht der eine mehr als der andere. Ich denke, die Ansicht ist weder in einer Ehe noch in einer anderen Form der Partnerschaft verwerflich.

  • Ah super, das ist wirklich hilfreich! Das bedeutet also, dass ein Wechsel der Steuerklasse im gesamten eigentlich kein Geld einspart, weil man am Ende weniger bei der Lohnsteuer zurückbekommt oder? Wohingegen die Zusammenveranlagung tatsächlich etwas Geld spart oder?

  • Ja und man darf heiraten, ohne das man dieses und anderes für die Ehe nützliches Grundwissen hat.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Ich rede von "fair", wenn beide Partner mit getrennter Kontoführung gleichermaßen von der Steuerersparnis profitieren und nicht der eine mehr als der andere.

    Sofern Ihr Zugewinngemeinschaft habt ist es aber egal, da wenn einer mehr bekommt und nicht alles verprasst im Falle der Trennung der andere die Hälfte bekommt.

  • Ich muss mich nicht rechtfertigen, wie ich eine Beziehung führe, auch wenn ihr alle scheinbar so gute Tipps habt und Vorzeigeehen führt ;)


    Danke trotzdem für die Infos.


    Das Thema kann geschlossen werden.

  • Falls es noch interessiert, weil ich nämlich auch für "fair" bin, dieses "was deins ist, ist meins" finde ich auch in einer Ehe nicht unbedingt in Ordnung. Ich verdiene nunmal extrem viel weniger als mein Mann, deswegen will ich aber immer noch auf eigenen Beinen stehen. Umgekehrt fahre ich sehr viel zur Arbeit, so dass ich vor der Heirat immer mehr Steuerrückerstattung bekommen habe, als er. Das sind aber meine Ausgaben, also will ich die Rückerstattung auch allein für mich, um mir mal was zu gönnen oder so. ;) Dafür erwarte ich von ihm halt auch nicht, dass er mir was von seinem sehr viel Mehr an Gehalt abgibt (außer er will unbedingt irgendwas, was wir beide nutzen, ich mir aber nicht leisten könnte :P).


    Wir machens deshalb so:


    Wir rechnen aus, was jeder an Steuererstattung bekommen würde, wenn wir einzeln veranlagt wären.
    Dann reichen wir zusammenveranlagt ein. Jeder bekommt dann seinen Teil, den er eh bekommen hätte und der Rest geht aufs Gemeinschaftskonto für gemeinsame Auslagen. Das finde ich fair.


    Aktuell bin ich in Steuerklasse 3, wegen Schwangerschaft. Daher überweise ich die Differenz zu meinem tatsächlichen Gehalt an ihn, weil er ja die höheren Verluste hat. Entsprechend wird er dieses Jahr dann auch mehr von der Steuerrückerstattung bekommen, weil ein Großteil davon halt sein Gehalt ist. Umgekehrt erwarte ich das dann halt auch, wenn ich wieder in Steuerklasse 5 wechsel, dass er mir mein Gehalt wieder auf SK4-Niveau auffüllt.


    Den Rest, den er zu seinem SK-4-Gehalt mehr bekommt, kommt wegen etwaiger Steuerrückforderungen dann auch auf ein Tagesgeldkonto - die SK3/5 dient ja nur dazu, unterjährig mehr zur Verfügung zu haben, statt es dem Finanzamt direkt zur Verfügung zu stellen.


    Auch dieses Jahr werden wir wieder ausrechnen, was jeder einzeln veranlagt in SK1 bekommen hätte und auch wieder so aufteilen.


    Ich mag fair. :)

  • Auch dieses Jahr werden wir wieder ausrechnen, was jeder einzeln veranlagt in SK1 bekommen hätte und auch wieder so aufteilen.


    Ich mag fair.

    Das kann man natürlich so machen. Und wenn beide Partner es als fair empfinden ist ja auch völlig ok.


    Wenn man tiefer einsteigt, werden die Dinge schnell kompliziert. Ich brauche immer eine Excel-Tabelle, um beim Steuerbescheid auszurechnen, welcher Teil der Steuerrückerstattung auf mich fällt und welcher auf meine Frau.


    Bzw. wenn wir eine Steuernachzahlung haben, wer davon wie viel nachzahlen muss.


    Es hängt jedoch stark von den steuerlichen Verhältnissen des Einzelfalles ab. Auf die Aufteilung in den Steuerklassen kommt es nicht an! Ob man die Kombination 3/5 oder 4/4 wählt, hat nur Einfluss auf das monatliche Netto aus nichtselbstständiger Tätigkeit.


    Bei uns liegen neben der nichtselbständigen Tätigkeit auch noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Renten und Kapitaleinkünfte vor. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Kapitaleinkünfte in Deutschland noch nicht versteuert wurde, weil das Depot in den USA geführt wird.


    Deswegen ermittele ich mit einer Excel-Tabelle das Verhältnis der beiden Einkommen von Ehemann und Ehefrau zueinander. Z.B. kommt heraus 60:40. Dann muss der Ehegatte mit dem 60-Anteil auch 60 % der gemeinsamen Steuerschuld tragen und der andere Ehegatte 40 %.


    In einem zweiten Rechenschritt ermittele ich danach, welche Steuern jeder Ehegatte über die Lohnsteuerabzüge bzw. die Einkommensteuervorauszahlungen bereits geleistet hat.


    Schließlich muss noch die Kapitalertragssteuer gesondert betrachtet werden und ermittelt werden, wer welchen Anteil an der Kapitalertragsteuer zu tragen hat.


    Danach steht dann fest, wer welchen Teil der Rückerstattung erhält bzw. wer was nachzahlen muss.


    Ganz schön kompliziert, wenn es fair zugehen soll.
    Hängt aber auch von den steuerlichen Verhältnissen des Einzelfalles ab. Wenn beide nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben und mit ihren Kapitaleinkünften unter dem Sparerfreibetrag bleiben, ist es nicht so schwer.


    Wichtig: die Steuerklassen während des Jahres sind egal. Die beeinflussen nur das Monats-Netto. Abgerechnet wird bei der Einkommensteuer immer auf Jahresbasis.

  • Ich kenne altersbedingt inzwischen auch sehr viele Modelle, da die meisten Freunde verheiratet sind. In unserem wird einfach gemeinsame Sache gemacht. Wir haben ein Konto, da gehen die Gehälter drauf, jeder nimmt sich was er braucht. Abgerechnet wird nie. Bevor ich zum Geldautomaten gehe, frage ich meine Frau, ob ich ihr was mitbringen soll.


    Als wir anfingen in 2011, hatten wir ca. 3000 netto, mein Gehalt, ihr studentischer Unterhalt von den Eltern. Inzwischen ist es mehr, durch den Anstieg des Lebensstandards konnte sich immer jeder zu jeder Zeit seine Wünsche erfüllen, ein Konkurrenzgefühl im Sinne "wenn du heut zu viel shoppst, kann ich morgen dies und das nicht machen" gab es nie.


    Allerdings haben wir unsere Finanzen im Griff. Wir haben noch nie einen Kredit aufgenommen (da wir zur Miete wohnen), überziehen unser Konto nicht, zahlen selbst Handys bar und wenn die Ausgaben größer als die Einnahmen sind ist immer was auf dem Tagesgeldkonto. Ich tracke, dass das Vermögen langfristig steigt. Somit kann eigentlich nichts schief gehen.

  • Wieso so kompliziert?
    Wenn Ihr die Steuererklärung korrekt ausgefüllt habt, dann kann jederzeit die Aufteilung der Steuerschuld nach 268 AO vorgenommen/ beantragt werden.
    Dann wird die Steuerschuld genau nach dem Verhältnis der Ehegatten zueinander aufgeteilt aber im Gegensatz zur getrennten Veranlagung trotzdem der Splittingtarif angewandt.
    Kommt sehr oft bei Trennungen vor, kann man aber auch so jederzeit beim Finanzamt beantragen.
    Ein Loch in den Bauch freuen die sich da nicht, aber das Recht hat jeder.


    Wichtig ist aber wie gesagt, dass Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben etc korrekt in der Erklärung korrekt aufgeteilt werden, sonst bringts nichts. Gute Steuerprogramme können das übrigens auch...

  • § 268
    Grundsatz


    Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.



    Naja, ich zögere gerade noch etwas, mich auf eine Vorschrift zur Vollstreckung zu berufen. 8|

  • Macht die Finanzverwaltung diese Arbeit auch dann, wenn ein Erstattungsanspruch besteht? Bei 268 AO ist ja nur von der Gesamtschuld die Rede und von der Vollstreckung.


    Bei vielen Ehepaaren geht es um eine gemeinsame Forderung auf Rückerstattung.

  • Noch ein Nachtrag, weil ich gerade gestern unseren Steuerbescheid für 2018 erhalten habe...


    Bei uns ist es heuer so, dass wir 4.239,36 EUR an Steuern zurück erhalten - bei gemeinsamer Veranlagung.


    Hätten wir die getrennte Veranlagung gewählt, hätte ich 4.299,04 EUR zurück bekommen und meine Frau hätte 514,84 EUR nachzahlen müssen. Insgesamt wäre deshalb die Gesamterstattung (saldiert) nur 3.784,20 EUR gewesen.


    Es macht daher für uns absolut Sinn, dass wir uns gemeinsam veranlagen lassen, denn der Vorteil der Splittingtabelle bringt uns immerhin 455,16 EUR.


    Wie soll jetzt aber die Rückzahlung von 4.239,36 EUR aufgeteilt werden? Ich würde es als ungerecht empfinden, wenn ich alles einstreiche unter Hinweis auf die getrennte Veranlagung (denn da hätte ich ja NOCH MEHR Steuerrückerstattung bekommen).


    Entscheidend ist das Verständnis dafür, wann es zu Steuerrückerstattungen kommt und wann Steuernachzahlungen festgesetzt werden. Dies hängt eben davon ab, wie viel der einzelne Ehepartner während des Jahres an Steuern bereits bezahlt hat. Bei Arbeitslohn sind dies die Lohnsteuern, die der Arbeitgeber abführt. So ist es bei meiner Frau, die daneben aber auch noch Mieteinkünfte erzielt.


    Bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit - wie bei mir - sind es die Einkommensteuervorauszahlungen, die vom Finanzamt nach den Verhältnissen des Vorjahres festgesetzt werden. Außerdem kommt bei mir noch die Kapitalertragssteuer hinzu, die auf meine Dividenden und Kursgewinne von den Banken abgeführt wird.


    Je nachdem wie sich diese Vorauszahlungen zur tatsächlichen Steuerschuld, die nach Ablauf des Jahres festgestellt wird, verhalten, gibt es entweder eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung.


    Insofern sind die Dinge etwas komplizierter, als sie auf den ersten Blick scheinen.


    Ich bin doch wieder bei meiner Excel-Tabelle gelandet, die sich heuer über zwei DIN-A4-Seiten erstreckt.
    Letzen Endes ergibt sich, dass meiner Frau aus der gemeinsamen Rückerstattung 1.439,45 EUR zustehen und ich mich über 2.799,91 EUR freuen darf. Das ist das Ergebnis eines umfangreichen Rechenvorgangs, der die gemeinsame Steuerschuld im Verhältnis der beiden Einkommen aufteilt und die bereits durch Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen und Kapitalertragssteuerabzüge gezahlten Steuern individuell bei jedem Ehegatten berücksichtigt.


    Ob ich so etwas vom Finanzamt bei einem Antrag nach § 268 AO erhalten würde? Zweifel sind angebracht.

  • Ich hatte einen Großonkel. Der besaß Immobilien in UK, Spanien, Portugal und Deutschland. Die waren nicht vermietet, die hat er reihum besucht, er glaubte, er besäße 10 Kühlschränke, er war sich aber nicht sicher. Seine Rente basierte auf Beamtenbesoldung B10, reich war seinem bekunden nach aber eigentlich seine Frau. Der ist mit Ende 80 in den Flieger gestiegen und hat meine Oma besucht. Der hat vor der gesamten Familie mit seiner Frau ausdiskutiert, wieviel Schulden für Briefmarken seine Frau bei ihm hatte. Ich mochte den echt gut leiden.


    @muc ich glaube Ihr seid Euch sehr ähnlich..... :thumbup: dich kann ich auch gut leiden. :D