Sicherungsschein/ Kreditkarte

  • Hallo zusammen,
    wir gehören auch zu den Betroffenen der Neckermann Insolvenz.
    Wir haben eine Pauschalreise für 4 Personen über Öger gebucht und mit Kreditkarte bezahlt.
    Jetzt wird ja spekuliert das die Summen der Versicherung nicht für alle reicht.
    So wie ich das jetzt lese kann ich mich bei einer Pauschalreise nicht an das KK Unternemen wenden sondern muss mich an die Versicherung
    wenden.
    Was ist denn mit der evtl. Differenz ? Wird diese dann von dem Kreditkartenunternehmen gezahlt?
    Die Zahlung der Versicherung wird ja sicher Monate dauern, soll ich das parallel bei der KK melden?
    Oder ist das unser persönliches Pech?
    Gruß
    Simone Fluck

  • Wenn Condor alleine 350 Mio EUR Übergangskredit braucht und die Versicherung max. 110 Mio EUR zahlen muß, weiß ich eigentlich alles.


    Versuche doch die Lastschrift auf der KK zurückzugeben.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Das kommt drauf an, an wen das Geld wie geflossen ist.
    Wenn das Geld über einen Inkassoberechtigten Vermittler (=stationäres oder online-Reisebüro wie check24, ab-in-den-urlaub, weg.de, expedia usw.) an den Veranstalter geflossen ist, dann ist man nicht berechtigt von diesem das Geld zurücklbuchen zu lassen.
    Wenn man direkt an Öger-Tour bezahlt hat, kann man das Geld zurückfordern 'Chargeback'.
    'In den Chargeback-Bedingungen von Visa und Mastercard ist ausdrücklich vom Fall der Insolvenz als legitimer Grund die Rede. Das Europäische Verbraucherzentrum (eine von der EU-Kommission und dem Justizministerium geförderte Verbraucherorganisation) betont ausdrücklich, dass das Chargeback für viele Verbraucher gerade bei Insolvenzen von Fluggesellschaften nützlich war. Insofern ist es ganz sicher kein Rechtsmissbrauch, sein Geld in so einem Fall zurückzubuchen. Am Ende des Streits steht die Frage, wer eigentlich das Risiko der Insolvenz zu tragen hat.' Quelle: https://www.finanztip.de/blog/…roht-der-reisevermittler/



    Der verlinkte Artikel ist sehr hilfreich. Rechtsprechung und Urteile gibt es nicht zum Thema.nicht.


    Achtung: die Frist für die Reklamation/Rückbuchung/Chargeback beträgt acht Wochen ab Transaktionsdatum!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Danke für die Info.
    Wir haben die Pauschalreise über weg de gebucht.
    Auf meinem Kartenbeleg steht Öger Tours.
    Die Abbuchung war vor 3 Wochen.
    Heißt das ich kann mich an das KK Institut wenden? Oder zählt dann weg de aus Inkassoberechtigter?


    Bei Air Berlin gehören wir auch zu den Betroffenen, da ich dort nicht mit der KK bezahlt habe war der
    Betrag und der Urlaub weg.


    Bei JT haben wir für die Hotels eine Bestätigung von der Versicherung bekommen das die Kosten gedeckt sind.


    Bei Germania sind wir umgebucht worden.


    Gruß
    Simone

  • Ich würds auf jeden Fall mit der Rückbuchung versuchen.
    Wenn man bei der Website auf "AGB" geht, steht dort, dass die nur Vermittler sind (hab mir aber nicht die gesamten AGB durchgelesen). Das würde bedeuten, dass der Vertrag direkt mit dem Veranstalter und nicht mit dem Vermittler zustande kommt. ("Die vertragliche Pflicht von COMVEL ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen.") Andererseits steht da auch irgendwo "COMVEL versichert, Inkassovollmacht zu besitzen." - Damit kenne ich mich nicht aus. Wenn Schlesinger recht hat, würde das nicht gehen mit der Rückbuchung.


    Aber mal OT: Ihr habt echt Pech mit euren Urlauben?! 8|