Rentenbesteuerung

  • servus Community,
    ich habe mich hier mal angemeldet, vll. gibt es hier Verteidiger der Rente gegenüber dem FA.
    Meine Frau und ich sind Rentner 69/65 und ich kämpfe mit dem FA jedes Jahr. (nach § 32 StGB :D )
    Ich suche im Netz schon eine ganze Weile nach anhängigen Verfahren bei BFH/BVG,
    die für die Rentenbesteuerung relevant sind und die man im Steuerbescheid vorläufig halten sollte.
    Gibt es hier Gleichgesinnte, die diesbezüglich Erfahrungen mit dem ....FA haben?

  • Guten Abend,


    ob wir gleichgesinnte sind, kann ich aufgrund Ihres Beitrags noch nicht beurteilen.


    Wenn es Ihnen "auch" um die Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge geht, kann ich zur Information auf die Seite des Bundes der Steuerzahler Deutschland verweisen. Dort habe ich bei einer Email-Rückfrage in der vergangenen Woche schon mal sehr viel Informationen erhalten. Insbesondere auch dazu, ab wann das Thema finanziell überhaupt relevant wird.


    Zudem bieten die Berichte von Plusminus zur Doppelbesteuerung (über die Suchmaschine gut zu finden) Anhaltspunkte.
    Beim BVerfG sind nach dortiger schriftlicher Auskunft vom August dJ jedenfalls gegenwärtig keine Verfahren mehr anhängig.


    Beim BFH habe ich bislang zuletzt eines aus 2016 mit einer Zurückverweisung an das FG Stuttgart gefunden.


    "Unser" FA will unseren Einspruch jedenfalls zurückweisen, sie verneinen eine Doppelbesteuerung (was wir auch nicht anders erwartet haben), und für ein Ruhen oder Aussetzen sehen sie leider keine Veranlassung. Klagen werden wir jedenfalls gegen den Steuerbescheid für das Jahr 2017 voraussichtlich nicht. Interessant könnte der für 2018 werden (so jedenfalls die Einschätzung des BdST), der uns noch nicht vorliegt.


    Soweit zu meinen gegenwärtigen Erkenntnissen.


    Sollten Sie dagegen ein ganz anderes Thema im Auge haben wäre es vielleicht sinnvoll, noch etwas konkreter zu werden ?


    MfG

  • Danke für die Rückmeldung.
    Das FA hält die Steuerbescheide vorläufig bzgl. der zumutbaren Belastung, Aufwendung für Berufsausbildung und dem Solidarbeitrag. Der Fall "Steuerfreier Betrag der Rente" ist n.m.K. endverhandelt, da bringt eine Vorläufigkeit nix.
    Sollte man da vorsorglich Einspruch einlegen?
    Auch die vollen Sozialabgaben bei der Zusatzversorgung sind ungerechtfertigt, da für die Beiträge schon Abgaben abgedrückt wurden.
    Ich habe noch das Bild traumatisch vor Augen, als der "Vater des Euro" seinerzeit verkündete: "einen Freibetrag für Alle kann ICH mir nicht leisten". Da gings um die Freibeträge für Kinder. Ich habs damals verpasst, heute ist es angepasst.
    Ich werd da mal was formulieren und den Mädels und Jungs im FA was zu tun geben :)


    Gruß