Santander Antwort

  • Hallo alle zusammen,


    auch wir haben Antwort der Santander bekommen.


    Nun ist hier nur die Frage der Hemmung der Verjährung:

    Sehr geehrte(r)...
    vielen Dank für Ihre Eingabe zu der in unserem Dahrlehnsvertrag ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr.
    Im Interesse an einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung, haben wir uns entschieden, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr ohne eine weitere Prüfung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns hinterlegte bzw. von Ihnen benannte Konto.
    Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass aufgrund der zu erwartenden hohen Neuanfragen die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechnung der anstehenden Verjährung ist nicht erforderlich.
    Mit freundlichen Grüßen



    Ist die Verjährung durch das Schreiben der Santander gehemmt?


    Oder müssen wir nach Verstreichen der Frist doch zum Ombudsmann?


    Danke und Liebe Grüße


    Nadine

  • Hallo nanana83,


    Threads werden nur bei Dopplung bzw. Verstößen gelöscht (siehe dazu auch die Forenregeln).


    Unsere Rechtsexpertin meinte, wenn die Santander bestätigt, dass sie zahlt, ist es ok. Die Verweigerung einer Rechtspflicht ist hier allerdings irreführend, da das BGH-Urteil ja ganz klar eine Pflicht zur Rückzahlung ausweist.


    Viele Grüße


    Franziska