Kombination Riester und VBL Klassik im Tarifgebiet VBL Ost

  • Hallo liebe Themeninteressierte,


    ich habe Fragen zur Nutzung der Riesterförderung bei der VBL-Klassik im Tarifgebiet Ost und würde mich über Hinweise dazu,
    gerne auch aus etwas formaler gehaltenen Informationsquellen, freuen.


    i)
    Wenn ich im Tarifgebiet Ost über eine halbe Stelle TVL 13 bezahlt werde, lohnt es sich dann mit einem Kind, welches 2015 geboren wurde,
    für das ich die gesamte Kinderförderung erhalte (Partner riestert nicht, unverheiratet), auf die Entgeltumwandlung zu verzichten und die Riesterzulagen
    zu wählen? Folgende Überschlagsrechnung dazu:
    Der AN-Anteil bei VBL-Ost liegt bei 4.25 %, d.h. der Mindesteigenanteil von 4% zwecks voller Zulagenberechtigung sollte doch automatisch
    erfüllt sein. Es entfallen also bei ca 30K/Jahr auf den AN 1275 EUR, davon werden nun die Zulagen abgezogen - also muss der AN nur
    1275-175-300 = 800 EUR bezahlen, um 1275 EUR Eigenanteil zu erbringen. Dazu kommen 2% AG Anteil sowie 1% AG-Umlage, d.g. weitere 900 EUR.
    Der AN verliert den Steuervorteil für jährlich 1275 EUR, der ist aber weniger wert als 475 EUR/Jahr. Reicht diese einfache Rechnung um zu prüfen ob
    sich das mit dem Verzicht auf die steuerbegünstigte Entgeltwandlung lohnt?


    ii)
    Wenn der AG eine 1% Umlage im Tarifgebiet Ost leistet (laut "Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2019 –
    Abrechnungsverband Ost." , von der VBL für Arbeitgeber herausgegebene Broschüre), heisst das dann dass man
    weil die Riesterförderung für umlagefinanzierte Altersvorsorge nicht zulässig ist, diesen Beitrag seitens des AG verliert
    sobald man riestert in der VBL Klassik im Tarifgebiet Ost?


    In jedem Fall danke an alle die versuchen hier mal zu neuen Einsichten zu verhelfen. Habe leider keine ausreichend detaillierte
    und verbindliche Information diesbezüglich erhalten können.


    Mit bestem Dank und freundlichem Gruß,


    claasinho