BEV zieht Restzahlung nicht ein

  • Hallo liebes Forum,


    im Januar 19 bekam ich die Endabrechnung für meinen bereits gekündigten Stromliefervertrag mit den Ankündigung dass der Betrag zum 30.01. eingezogen würde.


    Das ist aber nicht passiert, ich vermute wg. der Insolvenz. Was soll man Besten tun, Füße stillhalten ?
    Weiss jemand wie lange die den Einzug noch nachträglich vollziehen können ?


    Grüße & Dank
    Icebird

  • Die normale Verjährungsfrist für Forderungen an private Endabnehmer beträgt 3 Jahre ,
    beginnend mit dem kommenden Jahr nach Rechnungsstellung.
    In diesem Fall Rechnungsstellung 2019, Beginn der Verjährungsfrist am 31.12.19/ 01.01.20
    und endend am 31.12.23. Ob das im Insolvenzfall auch zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis.
    Mein Rat: sollte es eine höhere Nachforderung sein, Geld zurücklegen und abwarten.


    Gruss
    Thommy100


    HINWEIS: Meine persönliche Meinung ersetzt keine anwaltliche Beratung!