Postbank SparCard Rendite plus

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Wer von Ihnen hat folgende Erfahrung gemacht?


    Einer Empfehlung von FINANZTIP für Zins Hopper folgend
    haben meine Frau und ich (75 & 78) im März 2019 über das Internet für das Produkt
    „Postbank SparCard Rendite plus“ ein Gemeinschaftskonto bei der Postbank eröffnet.


    Das Angebot war auf vier Monate mit 1,4% Zins und auf 75.000 Euro begrenzt.
    Weil die Informationen im Internet unklar waren, haben wir den Kundenservice angerufen, der uns versicherte, dass wir auf das Gemeinschaftskonto für jede Person den jeweils zinsberechtigten Maximalbetrag pro Person einzahlen können (150.000).


    Wir kündigten den Teilbetrag von 140.000 Euro zu Ende September.


    Vor zwei Wochen wollte ich im Internet unser Konto ansehen, aber wegen der PSd2-Einführung gelang das nicht. Zufälligerweise rief uns Tage später ein Kundenberater der Postbank an und bat uns zu einem persönlichen Gespräch, um das PSD2-Problem mit uns zu lösen.


    Dazu kam es aber nicht, weil er uns gleich zu Beginn eröffnete, dass auf unserem Gemeinschaftskonto nicht der volle Betragt, sondern nur die Hälfte (75.OOO) zinsberechtigt seien.


    Wir fielen aus allen Wolken.


    Seine Argumente:

    • Wir hätten je ein Einzelkonto eröffnen müssen.
    • Der Kundenservice sei eine schlechte Hotline.
    • Die Bedingungen stünden im Kleingedruckten der AGB.
    • Und so weiter.


    Seine Aktionen:

    • Er hat eine Beschwerde in unserem Beisein geschrieben und eingereicht.
    • zwei Tage später rief er an: Beschwerde abgelehnt aber er werde eine Folgebeschwerde einreichen.


    Auf die Reaktion der PB warten wir.


    Danke für Ihre Antworten schon jetzt.

  • Ich hätte erwartet, dass Sie zwei Einzelkonten eröffnen müssen. Das System der Maximalanlage war schon immer so. Daher war es klar, dass die Beschwerde abgelehnt wird.

  • Hallo chris2702,


    Danke für Ihre Antwort.


    Zunächst möchten wir Sie bitten, uns zu erklären, was Sie mit dem Satz:
    „Ich hätte erwartet, dass Sie zwei Einzelkonten eröffnen müssen.“ sagen wollten.
    Wir haben Ihnen ja geschrieben, dass wir ein Gemeinschaftskonto im
    Internet anlegen konnten und nicht gezwungen wurden, zwei einzelne
    Konten anzulegen. Das ist die Realität. Was sagen Sie uns zur Realität?


    Weiter schreiben Sie:
    „Das System der Maximalanlage war schon immer so“.
    Weil wir beide keine Bankfachleute sind, bitten wir Sie, uns zu erläutern,
    was Sie unter dem System der Maximalanlage verstehen, woher Sie dieses
    Wissen schöpfen, wo es geschrieben steht und ob es Rechtsgültigkeit hat.


    Dazu folgende Fragen:


    • Meinten Sie: Ein generelles System der Maximalanlage für alle Banken? oder
    • Meinten Sie: Ein System der Maximalanlage, das nur bei der Postbank gilt?


    Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Nachsicht und Hilfe.

  • Sie hatten mir den letzten Post gestern als Konversation geschickt. Ich hatte ihnen geantwortet. Die Antwort unten.

  • Hallo @NEMO


    es tut mir leid, dass Sie so ärgerliche Erfahrungen mit Ihren Bankgeschäften machen. Mein Vater ist 73 und schlägt sich auch eher mühsam durch. Bei vielen Dingen helfe ich ihm und übernehme schlicht die Arbeiten für ihn.


    Zu Ihren Fragen:
    Wenn eine Bank einen Sonderzins auf eine Neuanlage auslobt, gilt diese IMMER pro Konto. Selbst wenn Sie neun Geschwister haben und die alle verheiratet sind und Sie ein Gemeinschaftskonto für 20 Personen eröffnen, bleibt es bei der Zinsobergrenze (in Ihrem Fall 75.000). Natürlich können Sie 20 Einzelkonten eröffnen und 20 mal 75.000 Euro anlegen.


    Vielleicht haben Sie an die Einlagensicherung gedacht, die sich bei Gemeinschaftskonten verdoppelt. Das sind aber zwei Paar Schuhe und hat nichts miteinander zu tun. Entfernt vergleichen können Sie es mit zwei Dreizehnjährigen die einen Autoführerschein beantragen, versprechen immer gemeinsam zu fahren und angeben, sie seien ja zusammen 26 Jahre alt. Das funktioniert auch nicht. Zu Rechtsvorschriften kann ich Ihnen nichts sagen. Ihr Fall ist für mich aber genau so offensichtlich wie die Überlegung mit den 13jährigen Führerscheinneulingen. Und zwar bei allen Banken.


    Ich würde dies als Lernerfahrung aus Unwissenheit sehen. Jeder Cent für einen Anwalt ist rausgeschmissenes Geld.


    Vielleicht können Sie ja das Forum nutzen und Fragen im Vorhinein klären, bevor Sie Fehler machen. Oder Sie haben Kinder, denen Sie voll vertrauen können. Letzteres ist bei meinem Vater und mir der Fall.


    Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie einfach nochmal.