Altersvorsorge

  • Hallo an die Finanztip-Community,


    ich habe eine Frage zur Altersvorsorge.
    Ich bin seit 1997 von der gesetzl. Rentversicherungspflicht befreit und Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk, über das ich später (hoffentlich) meine Rente beziehen werde. Nach der klassischen Säulentheorie zahle ich brav meine Rentenversicherungsbeiträge in das Versorgungswerk, über meine bisherigen Arbeitgeber habe ich einige Rentenbausteine in der bAV angesammelt und zusätzlich sorge ich privat vor.


    So habe ich in 2004 über meinen damaligen Arbeitgeber 2 Verträge zur Altervorsorge abgeschlossen. Das eine ist eine fondbasiert Rentenversicherung (Privatrente), in die ich seit dem jedes Jahr 4% der BBMG in Form einer Entgeldumwandlung in eine Pensionskasse zahle.
    Daneben habe ich eine Kapitallebensversicherung, die ebenfalls durch Entgeldumwandlung/Direktversicherung jährlich mit 1.752,-- EUR bedient wird.


    Nach einem Arbeitgeberwechsel in 2013 führe ich beide Verträge, ohne etwaige Zuschüsse von meinem Arbeitgeber weiter.
    Nach nunmehr 15 Jahren habe ich also fast 70.000,-- EUR an Beitragsleistungen gezahlt und frage mich, ob beide Verträge überhaupt noch Sinn machen. Zumal ich später bei der Privatrente Steuern, sowie KV und Pfl-Versicherungsbeiträge zahlen muss und ggf. auch Kürzungen bei der Rente erfolgen. Ich meine, dass auch bei der Kapitallebensversicherung Sozialabgaben fällig werden. Eine Auszahlung soll hingegen steuerfrei sein.
    Ich muss aber gestehen, dass ich mit der Thematik nicht sehr vertraut bin. Mein Bauch sagt mir, zumindest die Privatrente ruhend zu stellen und das Geld stattdessen langfristig in ETF anzulegen.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Tipps zum Umgang mit meinen Verträgen bekommen könnte. Ich habe Sorge, inzwischen mehr für die Sozialversicherungen und das Finanzamzt vorzusorgen als für mich selbst.


    Vielen Dank vorab,


    Mansor

  • Hallo.


    Das ist jetzt vielleicht etwas viel für die Community, ggf. würde sich reelle Beratung lohnen. Aber ich versuche einmal, ein paar Anstöße zu geben.


    Zunächst die Fragen:


    1. Derzeit gKV-versichert?
    2. Wenn ja, wird zum Zeitpunkt der Auszahlung den Vorsorgeverträge Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung bestehen?
    3. Besteht (oder wird später bestehen) überhaupt ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?


    Daran anschließend könnte man versuch abzuschätzen, was zu tun oder zu unterlassen ist.


    Aber insgesamt würde ich zu eingehender Beratung anraten.

  • Vielen Dank schon einmal dafür !!!!
    Ich bin freiwillig kv und Anspruch auf gesetzl. Rente besteht meines Wissens nach bis dato nur für 2 Jahre Beitragszahlung. Wenn irgend möglich, möchte ich in der berufsständischen Versicherung bleiben.


    Wo kann ich denn eine Beratung in Anspruch nehmen? Ich habe bislang immer nur sehr oberflächliche Informationen bekommen und noch nie einen guten Kontakt erhalten....


    VG

  • Okay, wenn freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, dann erhebt die Kasse ja auf so ziemlich alles Beiträge. Das sollte man einkalkulieren.


    Meine Frage nach dem Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat folgenden Hintergrund:
    Als Bezieher einer gesetzlichen Rente (und sei sie noch so gering) wäre man später über diese Rente pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht freiwilliges Mitglied. Daher könnte es Sinn machen, dafür zu sorgen, dass man die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate an Beitragszeiten) erfüllt. Dafür könnte man die fehlenden Monate auch mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und könnte dennoch in der berufsständischen Versorgung bleiben.


    Wenn bisher 24 Monate an Beiträgen vorhanden sind, dann könnte man bis Rentenbeginn die fehlenden 36 Beiträge zusätzlich einzahlen. Aktuell wären das mindestens 83,70 Euro pro Monat, somit 3013,20 Euro insgesamt.


    Wieviel noch zu einem Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung konkret fehlt und wie teuer das Auffüllen wäre, kann man sich bei der Rentenversicherung erklären lassen.


    Altersvorsorgeberatung bieten die auch an. (Auch wenn Finanztest aktuell nicht wirklich zufrieden damit ist. :( )


    Falls man die kostenlosen Angebote abgearbeitet hat, die man auch als Vorbereitung für eventuelle weitere, dann kostenpflichtige Beratung sehen kann, dann sollte man sich entweder an die Verbraucherzentrale oder einen Honorarberater wenden.

  • Ergänzung:


    Durch die Entgeltumwandlung kann die Rente niedriger ausfallen, weil unter Umständen weniger an Beitrag gezahlt wurde.


    Ansonsten führt eine bAV nicht zu einer niedrigeren Rente. Einkünfte aus einer bAV sind kein Hinzuverdienst, der auf eine Rente angerechnet wird. (Falls das die Befürchtung war.)

  • Hallo Mansor,


    eine kleine Ergänzung zu den Ausführungen von Referat Janders: Ich vermute, Sie gehören bereits zu den „rentennahen“ Jahrgängen. M.E. ist der Plan, seinen Lebensstandard im Alter durch regelmäßige Auszahlungen aus ETFs zu sichern, nicht optimal. Man kann zwar auch Szenarien konstruieren, wo private und ggf. sogar die gesetzliche Rentenversicherung in Schwierigkeiten kommen, aber bei ETFs kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Punkt, wo Sie morgens aufwachen und die ETFs sind nur noch die Hälfte wert. Nur keiner weiß, wann der Zeitpunkt sein wird. Wenn Sie dann entnehmen müssen und nicht abwarten können, bis sich der Kurs wieder erholt hat, ist das mehr als ärgerlich. Anders sieht es natürlich aus, wenn die ETFs nur den gelegentlich verzichtbaren Luxus abdecken sollen.


    Bei der von Referat Janders schon empfohlenen qualifizierten Beratung sollten Sie auch diesen Aspekt mit beachten. Und nicht ganz vergessen, man lebt jetzt.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumhut,


    vielen Dank. Mir helfen diese Tipps sehr.
    Rentennah bin ich noch nicht ;-)....es sind noch etwas mehr als 1,5 Jahrzehnte bis dahin. Gerade deshalb dachte ich daran, meine Altersvorsorge neu zu strukturieren und auf längere Sicht Kapital durch ETF o.ä. aufzubauen. Die Entgeltumwandlung/Direktversicherung ist mir demgegenüber etwas suspekt geworden, weil so viel (sozialversicherungs-) Aspekte berücksichtigt werden müssen, was man vorher ja nie so genau gesagt bekommt und was die späteren Erwartungen ziemlich trüben kann.
    Vielen Dank noch einmal auch an die Beiträge und Anregungen von Referat Janders !!!


    Viele Grüße


    Mansor

  • Gegen Börsenbeteiligung (marktbreit und kostengünstig -> ETF) spricht insbesondere bei Anlagehorizonten größer 15 Jahre nichts.
    Zum Rentenbeginn muss das Depot ja nicht zwingend liquidiert werden.
    Daher kann man das ohne großes Zögern ergänzend (bei ersetzend wäre ich schon vorsichtiger) zur bisherigen Vorsorge betreiben.