Fluggastrechte Schlichtung gescheitert

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat wegen einer Flugverspätung auf einem Langstreckenflug wie in dem Artikel auf Finanztip zu Fluggastrechten empfohlen eine Entschädigung von 600.- geltend gemacht. Da die Airline nur 250.- zahlen wollte haben wir den Fall an eine Schlichtungsstelle gegeben, die unsere Forderung bestätigt hat mit folgende Schreiben:.


    "...spricht die Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Streitbeilegung folgende Empfehlung aus:
    Die Beschwerdegegnerin zahlt an die Beschwerdeführerin 600,00 EUR."


    Dann kam diese Antwort:
    "Die Fluggesellschaft hat der Schlichtungsempfehlung nicht zugestimmt, so dass das Schlichtungsverfahren leider gescheitert ist."


    Hat jemand einen Tip wie wir weiter vorgehen können?


    Beste Grüße,
    Tom

  • 1.
    '-keine der Parteien ist später verpflichtet, sich an einen Schlichtungsspruch zu halten.' Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.…fur-den-offentlichen.html


    2.
    ...bleibt nur noch der Gang zum Gericht, mit oder ohne Anwalt; also Zivilklage gegen die Airline zu erheben.


    Dies ist allerdings mit Kosten verbunden: Die Gerichtskosten muß man als Kläger zunächst vorstrecken. - Nach Abschluß des Gerichtsverfahren werden sie demjenigen auferlegt, der den Gerichtsprozeß verliert bzw. im Falle des teilweisen Obsiegens vor Gericht werden die Gerichtskosten entsprechend gequotelt.


    Die Klage vor Gericht kann man selbst einreichen oder über einen Rechtsanwalt. Im letzteren Fall entstehen weitere Kosten (Rechtsanwaltsgebühren). Wer keine Gerichtserfahrung hat, dem sei empfohlen, einen Rechtsanwalt für die Einreichung der Zivilklage vor Gericht hinzuzuziehen. Bei Erteilung des Mandats an den Rechtsanwalt sollte man darauf achten, daß dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet. Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung (nach Arbeitsaufwand oder Zeitansatz) des Rechtsanwalts sollte man vermeiden, und zwar aus folgendem Grund:


    Auch die Rechtsanwaltskosten (nur Abrechnung nach RVG!!!) -sowohl des Klägers als auch des Beklagten- gehören mit zu den Verfahrenskosten und werden durch die Kostenentscheidung des Gerichts ebenfalls demjenigen auferlegt, der vor Gericht verliert, im Falle der Quotelung werden auch diese Rechtsanwaltskosten gequotelt. Höhere Rechtsanwaltskosten (als nach RVG) durch Individualvereinbarungen können der im Prozeß unterlegenen Partei nicht auferlegt werden.


    Man sollte auch darauf achten, daß der Rechtsanwalt seine Kanzlei am eigenen Wohnort oder am Sitz des Gerichts hat. Hat der Rechtsanwalt hingegen seine Kanzlei an einem anderen Ort und muß zu einem Gerichtstermin anreisen, kann es sein, daß man auf dessen Fahrtkosten zum Gericht 'hängen' bleibt. Bei einer Luftbeförderung kann der Verbraucher nicht am eigenen Wohnsitz klagen. Mögliche Gerichtsstände (=Klageorte) sind bei einer Luftbeförderung der Sitz der Fluggesellschaft, der Abflugort und der Ankunftsort. - Eine Ausnahme hiervon ist die Klage wg. Gepäckschäden nach dem Montrealer Übereinkommen am Wohnsitz des Passagiers.


    'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere!' Quelle: daserste. - „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche


    Scheut man trotzdem das Prozeßkostenrisiko, kann man sich der Dienste mehrerer Firmen bedienen: 'euclaim', 'fairplane' oder 'flightright' u. a (siehe Tabelle unten). Diese Firmen versuchen die Ausgleichsleistungen gem. VO (EG) 261/2004
    zunächst außergerichtlich bei der Airline durchzusetzen. Fruchtet dies nicht, beauftagen diese Firmen auf ihre Kosten einen spezialisierten Anwalt und gehen nötigenfalls vor Gericht.


    Die Gebühren dieser Firmen betragen ca. 25 % der erstrittenen Summe im Erfolgsfall. Bei Mißerfolg fallen keine Gebühren an. Allerdings kann man die Ausgaben für diese Firmen, die als sogen. 'Prozeßkostenfinanzierer'
    auftreten, nicht bei der Airline als Schaden geltend machen!


    DienstleisterKosten

    Flugrecht24.de erfolgsbasiert 22 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
    ClaimFlights erfolgsbasiert 22,5 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
    Flug-verspaetet erfolgsbasiert 25 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
    Flightright erfolgsbasiert 25 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
    EU claim erfolgsbasiert 22,5 % Provision (zzgl. 19 MwSt.)
    Passengersfriend erfolgsbasiert 36 % Provision (inkl. MwSt.)
    Fairplane erfolgsbasiert 24,5 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
    refund.me erfolgsbasiert 15–25 % Provision (zzgl. 19 % Ust.)
    Juvaro.com erfolgsbasiert 20 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.) – Gruppen-/Familienrabatte
    EUflight.de Bargeld Vorabentschädigung 30–39 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)


    Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.…strechte-durchsetzen.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)