Gehaltsumwandlung ,1990

  • Hallo ,
    Im Jahre 1990 hat mein Arbeitgeber eine Direktversicherung bei der ERGO abgeschlossen . Der jährliche freiwillige Beitrag des Arbeitgebers betrug 1000.- DM . Nach Auszahlung im Februar 2013 bei Renteneintritt zahlte die ERGO 8569,20 aus und ich zahle monatlich KV ,Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung .


    Um den damaligen Differenzbetrag zu 3200 .- DM aufzufüllen habe ich bei der BAYERN Versicherung einen Vertrag über die Differenz abgeschlossen . Nach Auszahlung im Juli 2012 werden mir auch seit damals die vorgenannten Beiträge belastet .


    Meine Frage : Ist die Info richtig ,dass für selbstbezahlte Verträge die Beitragspflicht entfällt und ich für die BAYERN -Versicherung keine Beiträge bezahlen muss ? Wenn ja , für welchen Zeitraum kann ich mein Geld zurückfordern oder gibt es eine Verjährungsfrist ?


    Vielen Dank für belegbare Antworten ,evtl. mit Angaben der entsprechenden §§§