Versorgungsausgleich

  • Hallo zusammen!


    Ich habe einen Frage zum Versorgungsausgleich bei Scheidung... Würde gerne mal Eure/andere Meinungen dazu hören?


    Nach beinahe 2 Jahren (1 Trennung und weiteren 10 Monaten hin und her) hat das Gericht nun eine Verfügung zum Versorgungsausgleich erlassen: ;(

    • normaler Ausgleich bei der gesetzlichen Rente
    • dazu dann Ausgleich (nachfolgend Summe X) aus meiner (betrieblichen) Direktversicherung
    • die baugleichen Riesterenten beim gleichen Anbieter (auch der gleiche wie bei der Direktversicherung) sollen nicht angetastet werden wegen gleich hoher/niedriger Ansprüche (die ich Vollidiot für meine Ex 12 Jahre immer gezahlt habe)

    Jetzt kommt die Frage:
    Da ich Diabetiker und die Direktversicherung auch einen Risikoanteil hat, möchte ich die Summe der Direktversicherung ungern reduzieren und damit auch den Todesfallschutz. Eine Risiko - LV zu erlangen ist für Diabetiker nahezu unmöglich.


    Wäre es möglich Summe X aus der Riesterrente zu bedienen? Damit wäre im Falle eines vorzeitigen Ablebens zumindest das Haus komplett abbezahlt und damit auch Kindesunterhalt (1 Kind - noch im Kindergartenalter) gesichert. Diesem Argument kann sich doch hoffentlich das Gericht nicht entziehen, oder?


    Die Scheidung läuft alles andere als harmonisch. Zeitgleich gibt es noch ein Verfahren um Trennungsunterhalt, in dem vermutlich noch bis zum OLG prozessiert wird, weil der arme gegnerische Anwalt zu dem gezahlten Trennungsunterhalt eine Nachzahlung wahrscheinlich im mittleren 4stelligen Bereich nicht ausreicht - dazu soll dann noch ein (amts) ärztliches Gutachten zum Beispiel zu Freestyle libre Sensoren angefordert werden (wegen der Zuzahlungen) und wohl auch ein Gutachten über den Wohnwert (ein Haus Baujahr 1949 - ohne größere Wärmedämmung usw.) :S


    Ich freue mich über Ideen.

  • Verhandelbar ist alles, nur ohne Harmonie wird die Scheidung nach den Buchstaben des Gesetzes abgearbeitet.


    Mit Speck fängt man Mäuse. Mach doch ein gutes Angebot.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Letztlich hat das Gericht das zu entscheiden und für das Gericht ist maßgebend, dass beide Ehegatten am Ende gleiche Ansprüche haben. Wie diese sich zusammenstückeln ist dabei nachrangig.


    Es ist auch die Frage, ob das Anrecht an der Direktversicherung überhaupt teilbar ist. Ggf. muss bei der Versorgungsausgleichskasse ein neues Anrecht begründet werden.