Seit einigen Jahren bin ich und meine Ehefrau Rentner mit insges. auskömmlichen Bezügen/Betriebsrenten, wobei meine Frau nur eine kleinere ges. Rente
bezieht. 2014 haben wir je eine private Pflegezusatzvers( Pflege-Bahr ) abgeschlossen.
Aufgrund der seitdem deutlich steigenden Pflegekosten bei eher wenig gestiegenen zuschüssen der gesetzl. Kassen mache ich mir Sorgen, dass in einem
evtl. Pflegefall die Renten derart stark zur Finanzierung herangezogen werden, dass für den anderen, nicht pflegebedürftigen Ehepartner keine ausreichende finanz. Versorgung mehr gegeben wäre.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesvorlage bzgl. Entlastung von Kindern/Eltern ( € 100.000,- Einkommensgrenze ) stellt sich für mich die Frage, inwie-
weit auch Ehepartner künftig bei der Beteiligung an den Pflegekosten besser gestellt sein werden.
Eigenanteil an steigenden Pflegekosten
- heini
- Erledigt
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Bei "unfertigen" Gesetzen würde ich empfehlen, "Ihre/n" Abgeordnete/n zu kontaktieren.
Aktuell müsste das Gesetzesvorhaben als Bundestags-Drucksache 19/13399 bzw. als Bundesrats-Drucksache 395/19 firmieren.
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Danke für den Hinweis.
Habe die Drucksache gelesen, aber leider keine neuen Erkenntnisse über eine evtl. Entlastung des Ehepartners
hinsichtl. der Pflegekosten erhalten. Es ist im Ernstfall tatsächlich damit zu rechnen, dass im Pflegefall der andere
Ehepartner ein Sozialfall wird ! -
Das kann passieren .... muss aber nicht!
Das Gesetzt beschäftigt sich mit Kindern und jnicht mit Ehegatten - da bleibt alles so, wie es schon immer war: Bis das der Tod Euch scheidet......