Steuererklärung

  • Hallo zusammen,
    1-meine Waschmaschine ist wegen Umzug Kaputt, ich wollte reparieren geht nicht. Ich muss dann eine neue kaufen. Kann ich die neue Waschmaschine steuerlich absetzen?
    2- Meine vorige Vermieterin hat mir 150€ auf meine Kaution abgezogen für die Renovierung für das Badezimmer. Kann ich das steuerlich absetzen?
    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es ihr Erstwohnsitz ist, können Sie aus meiner Sicht keine Umzugskosten oder ähnliches geltend machen, ausser der Umzug war beruflich motiviert .. sprich zur Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit.


    Sollte ich mich irren, freue ich mich über Korrekturen von anderen Forenteilnehmern.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo an die Experten,
    mein Sohn (24) hat letztjährig ein duales Studium besucht und dafür im Jahr 14.000 € von der Deutschen Post erhalten,
    wovon 568 € Lohnsteuer einbehalten wurden.
    Macht es Sinn einen Lohnsteuer-Jahresausgleich zu machen - auch vor dem Hintergrund daß ich ihn auf meiner Lohnsteuerkarte hatte ?
    Vielen Dank und liebe Grüße
    rheinlaender

  • Hallo rheinlaender,


    da kann ich zwar nur aus der eigenen Erfahrung sprechen. Aber auch der Verdienst von Kindern, die auf der Lohnsteuerkarte mit angerechnet sind, muss auf jeden Fall angegeben werden.


    Tipp: Vielleicht hatte Ihr Sohn auch dementsprechende Aufwendungen (Fahrtkosten & Co.). Die kann man dann ebenfalls mit einfließen lassen und möglicherweise gibt es dadurch sogar etwas zurück.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Zur Kaution:


    Kopie der Handwerkerrechnung + Überweisungsbeleg bzw. Schriftverkehrbeleg, dass die Reparatur von der Kaution einbehalten wurde. Dann in der Steuererklärung unter Handwerkerleistungen (Mantelbogen) eintragen (nur Reparaturkosten + Kosten für Anfahrt, zuzüglich der in Rechnung gestellten auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer).


    Da die Kosten zeitnah nach dem Umzug angefallen sind, gelten diese noch als in Ihrem Haushalt durchgeführt.