Lebensversicherungen weniger wert - Kündigung?

  • An dem wirklich nützlichen rechner scheint ein Haken zu sein.
    Ich habe ihn jetzt beide Versionen bei Microsoft Live geladen und die Eingaben lassen sich nicht verändern.
    können Sie das bitte überprüfen?


    Beste Grüße!

  • Hallo Saidi.
    Ich habe eine Rentenversicherung, welche am 01.09.2014 abläuft.
    In der Info der Versicherung vom Vorjahr stand: „Wir beteiligen Sie bei Vertragsbeendigung an Bewertungsreserven. Zum 01.05.2013 beträgt dieser Wert 6.703,66 Euro“.
    Jetzt habe ich die Abrechnung der Ablaufleistung vorliegen. Danach erhalte ich nur noch Bewertungsreserven in Höhe von lediglich 725,58 Euro. Was sagen Sie dazu? Müsste die mir für das Jahr 2014 noch mindestens zustehende Sockelbeteiligung nicht wesentlich höher sein und ggf. wie hoch?
    Soll ich die Versicherung anschreiben, dass Bewertungsreserven in 2014 auf jeden Fall noch die Höhe der Sockelbeteiligung haben müssen? Danke für Ihre Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    es ist ein reiner Erfahrungswert, dass die Sockelbeteiligung einen grösseren Betrag ausmacht. Leider kann es in Ihrem Fall auch sein, dass es gar keine Sockelbeteiligung gibt. Dies ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.


    Aber: Sofern vorhanden, muss die Versicherung Ihnen die Sockelbeteiligung nennen und kann diese auch nicht einfach ändern. Fragen Sie also gerne nach.
    Meine Vermutung ist, dass die Sockelbeteiligung in Ihrem Fall leider nur 725,08 Euro beträgt.


    Das Gesetz ist für alle, deren Vertrag am 1.9. endet besonders ärgerlich. Sie sind nicht der erste, der uns deswegen schreibt.


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag
  • Hallo.

    Ich habe eine Lebensversicherung, die begann am 01.01.1995 um 12 Uhr und endet 20 Jahre später am 01.01.2015 auch um 12 Uhr.
    Was für eine Besonderheit hat es damit auf sich, dass diese Versicherung jeweils um 12 Uhr mittags beginnt und endet?
    Eigentlich beginnen Versicherungen doch in der Regel mit Tagesbeginn ab 00.00 Uhr zu laufen und enden dann am letzten Tag mit Tagesende um 24.00 Uhr, so dass also sowohl der erste als auch der letzte Tag der Versicherung immer ein voller Tag sind und nicht nur ein halber.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    interessante Fragestellung.


    Ist aber relativ schnell erklärt. Im Versicherungsgesetz von 1908 wurde damals als Versicherungsbeginn 12:00 Uhr festgesetzt.


    Und rechnerisch gesehen ist das Versicherungsjahr ein ganzes Jahr, auch wenn es von 12:00 bis 12:00 Uhr geht.


    In der VVG Reform im Jahr 2008 wurde der Start der Versicherung einheitlich auf 00:00 Uhr festgelegt.

  • Was du alles weißt... da wäre ich jetzt im Leben nicht draufgekommen und hätte es mal wieder als unötige deutsche Bürokratie abgetan... X/ aber interessant zu wissen!


    War das etwa von den deutschen Kolonialherren inspiriert? Damit die in der Südsee nicht zu nachtschlafener Zeit Gültigkeit bekamen??? ?(

    • Offizieller Beitrag

    @KaiRe


    Das wird es vermutlich sein, ich fand die Frage spannend ... daher habe ich mich ein wenig kundig gemacht :)

  • Hallo Finanztip,
    ich habe durch brand eins von Ihrer wunderbaren Webseite erfahren.
    Wie schon von anderen Nutzern erwähnt kann ich zwar die Excel Datei herunterladen und öffnen allerdings kann ich in die grau hinterlegten Felder keine Eingaben machen. Mein Excel:MAC moniert immer, dass der Blattschutz aufgehoben werden muss und ein Passwort dafür nötig ist.
    Könnt ihr das bitte ändern, damit man die Datei auch richtig verwenden kann?
    Danke,
    Joachim

  • Hallo Joachim,


    vielen Dank für die Meldung. Es freut mich, dass Sie von brand eins zu uns gefunden haben!


    Leider sind wir dem Fehler bisher nicht näher gekommen. Ich kann Ihnen aber anbieten, dass Sie eine E-Mail an bewertungsreserven@finanztip.de schreiben und wir Ihnen darauf eine abgeänderte Version zuschicken. Ist das ok für Sie? Natürlich würde ich mich auch freuen, wenn Sie sich registrieren. Dann können wir uns ggf. gleich über eine Privatnachricht austauschen!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Fraziska,
    ich habe deinen Tipp mit dem Nutzerkonto beherzigt und würde vorschlagen, dass du mir die angepasste Version auf die im Nutzerprofil "jfgerharz" hinterlegte email schickst.
    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
    Joachim

  • Sorry für die verspätete Antwort. Auch eine Foren-Moderatorin knickt mal krankheitstechnsich ein, auch wenn sie sich noch so wehrt :/


    Kann ich gerne machen, dazu bespreche ich mich noch mit unserem Experten Saidi. Spätestens Montag kann ich Dir dann Rückmeldung dazu geben.

  • Hallo,


    bei mir sind bei der Prüfung meiner LV Fragen zur Überschussbeteiligung aufgetaucht.
    Beispielhaft werden auf der letzten Standmitteilung folgende Positionen aufgeführt:
    a) Rückkaufswert aus garantierter Versicherungsleistung
    b) Rückkaufswert aus bereits zugeteilten Überschussanteilen
    c) Rückkaufswert aus dem Schlussüberschuss
    d) Rückkaufswert aus der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven


    Nun meine Frage:
    Nach meinem Verständnis müsste b) zum garantierten Wert zählen. Ist das richtig, oder unterliegt dieser Betrag auch einer gewissen Unsicherheit. Ist b) mit dem Begriff "garantierte laufende Überschussbeteiligung" gleichzusetzen?
    Der Vertrag läuft übrigens von 8/1990 - 8/2031 und Sockelbeteiligung aus Bewertungsreserven beträgt momentan nur 350 € - was am Gesamtkapital und den bereits zugeteilten Überschussbeteiligungen gemessen sehr wenig ist. Welche Rückschlüsse kann man daraus ziehen? Hat der Versicherer weniger dieser "hochverzinsten Wertpapiere" im Bestand, oder wurden die Überschüsse einfach nur anders deklariert?
    Entschuldigung, wenn ich solche Fragen stelle. Aber irgendwie sind die ganzen Begrifflichkeiten der Lebensversicherer für jemanden, der nicht in der Finanzwirtschaft tätig ist, etwas abstrakt und verwirrend. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Die Begrifflichkeiten sind sogar für Fachleute oft missverständlich. Absichtliches Nebelwerfen, wenn Sie mich fragen. Deswegen operieren wir mit dem Fragebogen, da herrscht dann einigermaßen Klarheit.
    Ja, b) = garantierte laufende Überschussbeteiligung.
    Achtung, Vertragsende erst 2031 => da ist kaum eine gute Prognose möglich. Wenn Sie das Geld brauchen, evtl. Verkauf prüfen.
    Sockelbeteiligung wird nahezu willkürlich festgelegt. Kaum Rückschlüsse möglich. Wahrscheinlich hat der Versicherer zu Jahresbeginn nur vorsichtig kalkuliert (womit er aus seiner Sicht recht hatte).


    VG
    Saidi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Saidi,


    wenn ihr mal wieder Ressourcen frei haben solltet (vermutlich nicht :rolleyes: ), wie wäre es denn dann mit einem Aufbau eines Glossars mit Begriffen aus dem Versicherungs- und Kreditbereich?


    Bei der Vielfalt der Begriffe sicherlich eine hilfreiche, aber auch sehr komplexe Aufgabe.