Lebensversicherungen weniger wert - Kündigung?

  • die Antwort kann ich mir auch selber geben: im Verhälnis zu einer Festgeldanlage!


    Bleibt die Frage, ob ich die Angaben des Versicherers richtig eingetragen habe.


    Vielen Dank

  • @FinanzHi Hallo und willkommen! Tollen Name übrigens ;) Wir mussten hier wirklich schmunzeln, als wir ihn zum ersten Mal gelesen haben.


    Können Sie hier einen Screenshot der Datei / Berechnung anhängen? Dann wir der Zusammenhang klarer. Ein Bild hochladen können Sie über Erweiterte Antwort > Dateianhänge > Hochladen (die Alternative wäre eine E-Mail an community@finanztip.de). Danke!

  • Hallo zusammen, kennt sich jemand mit Gewerbe Restschuldversicherung aus? Tritt sie auch in Kraft wenn das Geschäft nicht mehr existiert? Das Darlehen wurde damals 2009 dafür aufgenommen.

    • Offizieller Beitrag

    Halo FinanzHi,


    sorry, ich habe auf den falschen Screenshot (den eines anderen Lesers) geantwortet. Insofern vergessen Sie meine Antwort da oben.
    In Ihrem Screenshot ist A = I. D.h. Sie haben denselben garantierten Wert per Ablauf wie zum heutigen Stand eingegeben. Das kann nicht sein. Bitte kontrollieren Sie beide Werte, v.a. I. Dieser müsste deutlich höher liegen.
    Wenn Sie nicht klarkommen, können Sie uns Ihre Unterlagen schicken, wenn Sie möchten.


    VG
    Saidi

  • Hallo Saidi,


    das hab´ich mir schon so gedacht.


    Dann macht meine Versicherung keine vollständigen Angaben über den aktuellen Wert der LV.
    Hier noch einmal die Auskunft:


    Mögliche Leistungen bei Erleben des Ablaufs:


    garantierte Ablaufleistung: 31.830
    Ablaufleistung aus laufenden Überschüssen (@3,75% wie in 2014): 5.594
    Ablaufleistung aus Schlussüberschuss (@3,75% wie in 2014): 1,899
    -------------------------------------------------------------------------------
    Gesamte mögliche Ablaufleistung: 39.323



    Aktuelle Werte:


    Garantierte Leistung bei Tod: 31.830
    Leistung aus Überschussbeteiligung bei Tod: 5.874
    Aktueller Wert aus Überschussbeteiligung: 3,376
    Aktuelle Bewertungsreserve: 1,411


    Das war´s!

  • Grundsätzliches zu Kapital-Lebensversicherungen:


    Sinn und Zweck einer Kapital-LV ist, daß der Versicherungsnehmer möglichst weit vor LV-Ablauf aus dem Leben scheidet.
    Das ist im Normalfall aber nicht im Interesse von uns Versicherungsnehmern.


    Lohnt sich deine LV?
    Höchstwahrscheinlich nicht.


    Soll ich die LV vorfällig kündigen?
    Nein, denn meist lohnt sich die LV dann noch weniger.


    Da du von bis zu 10000€ Verlust sprichst, solltest du, falls du hier keine konkretere Antwort erhältst (aber wie auch, ohne deine Berechnung und deinen Vertrag zu kennen), an einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater wenden. Das kostet zwar eine Gebühr (vorher fragen), die kann aber gut angelegt sein.
    http://www.berater-lotse.de/verbraucher/beratersuche/
    Berufsgruppe: Versicherungsberater

  • Hallo,


    vielen Dank an alle für euer Engagement und die hilfreichen Antworten.


    Nachdem mir klar war, dass eine wichtige Information in dem Schreiben der Versicherung fehlt, habe ich noch einmal in meinen Vertrag von 1993 geschaut und siehe da, ich habe eine Tabelle mit Rückkaufswerten noch in DM ohne Überschusswerte gefunden.
    Wenn ich den entsprechenden Rückkaufswert in € umrechne (€=1,9883DM) und in den LV-Rechner einsetze, komme ich "im wahrscheinlichen Fall" auf ein Ergebnis von 2,83% was besser als eine Festgeldanlage ist.
    Voraus gesetzt natürlich, dass diese Tabelle auch heute noch Gültigkeit besitzt.


    Nicht berauschend aber es bestätigt sich meine Vermutung und ich lasse es wie es ist.


    Nochmals vielen Dank and das Finanztip-Team für den tollen Service.

  • Hallo Zusammen,


    ich habe gerade folgenden Artikel (http://www.finanztip.de/widers…cht-lebensversicherungen/) gelesen. Darin heißt es, ich kann auch heute noch meinen Rentenversicherungsvertrag (abgeschloßen am 01.06.2004) widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert war. Im Versicherungsschein selbst steht gar nichts zum Widerspruchsrecht. Dafür stehen im Versicherungsantrag folgende 2 Formulierungen:


    1. Widerspruchsrecht. Die Versicherung gilt als abgeschloßen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformation, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden, in Textform (z. B. schriftlich, per Telefax oder per E-mail) widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie mit dem Versicherungsschein nochmals gesondert hinweisen.


    2. Widerspruchsrecht
    Die Versicherung gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformation, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden, als abgeschloßen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins in Textform (z. B. schriftlich, per Telefax oder per E-mail) widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie bei Übersendung des Versicherungsscheins nochmals gesondert hinweisen.


    In den beiden Formulierungen fehlt der Hinweiß, dass es ausreicht, wenn ich den Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist absende.


    Soweit zur Faktenlage, hier nun meine Fragen:
    1. Ist das jetzt schon ausreichend um den Vertrag erfolgreich zu widerrufen?
    2. Stimmt es, dass ich auch jetzt noch (bevor ich den ersten Brief an die Versicherung schicke) "eine Rechtschutzversicherung ohne Wartezeit" abschließen kann, die dann die Anwaltskosten übernehmen würde, falls sich die Versicherung weigert die Beiträge inklusive Zinsen zurückzuzahlen (laut http://schlemann.com/rettet-ak…ben-kunden-vor-verlusten/, Abschnitt: Rechtsschutz bei Widerruf Heidelberger Leben Vertrag)?
    3. Falls die Versicherung schließlich die Beiträge inklusive Zinsen zurückzahlt, muss ich dann (Abgeltungs)-Steuern zahlen, obwohl die Versicherung noch vor dem 31.12.2004 abgeschloßen wurde, und damit eigentlich steuerfrei ist?


    Vielen Dank für eure Mühe,
    Primius

  • Hallo Gemeinschaft,


    kurze Frage, aber zwecks Erläuterung etwas längerer Hintergrund:


    Ich habe vier Lebens- bzw. Rentenversicherungsverträge von vor 2005, die vor längerer Zeit meine Eltern für mich abgeschlossen hatten, und die ich seit etwa 2009, als ich in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis einstieg, selbst weiterführe. Einer der Verträge ist eigentlich nur ein Mantel für eine BU-Versicherung, daher lasse ich ihn im Folgenden außen vor:


    1) LV, Abschluss 1999, Rechnungszins 4%, eingezahlte Beiträge ca. 8900 EUR, Rückkaufswert ca. 7700 EUR
    2) LV, Abschluss 2004, Rechnungszins 2.75%, eingezahlte Beiträge ca. 4600 EUR, Rückkaufswert ca. 2800 EUR
    3) RV, Abschluss 2004, Rechnungszins 2.75%, eingezahlte Beiträge ca. 8100 EUR, Rückkaufswert ca. 6900 EUR


    Es geht es also um Differenzen von im Schnitt so ca. 1500 EUR je Vertrag, insgesamt 4-5 TEUR. (Wenn ich es richtig verstehe, hat man im Falle eines erfolgreichen Widerrufs Anrecht auf Verzinsung der Rückzahlung, es wird jedoch der Gegenwert der Versicherung abgezogen -- ist nachvollziehbar, schließlich war ich in der Zeit versichert).


    Bei einer (kostenpflichtigen) Beratung bei der Verbraucherzentrale empfahl man mir, diese Verträge zu halten, denn sie haben relativ hohen Rechnungszins und steuerfreie Auszahlung (wobei die Einzahlungen aus meinem Netto allerdings einem hohen Grenzsteuersatz unterliegen).


    Später habe ich mir eine weitere kostenpflichtige Bewertung durch einen Versicherungsberater, und ich meine jetzt tatsächlich einen der "reinen Lehre" nach §34e der Gewerbeordnung, geleistet. Er sprach der Verbraucherberatung die Kompetenz in dieser Hinsicht ab, und empfahl den Widerruf der Versicherungen, auch von dem Vertrag von 1999! Er motivierte es vor allem dadurch, dass es absehbar ist, dass die Lebensversicherer am Rande des Ruins stehen, was ein Grund sei, sich jetzt das Geld wiederzuholen. Natürlich nicht durch reguläre Kündigung, denn dabei würde man viel Geld verlieren.


    Klar, 4-5 TEUR sind auch für mich nicht wenig Geld. Jedoch meine Frage an das Forum: ist das Verfahren so aussichtsreich und so überschaubar, dass das den Stress der Kündigung rechtfertigt? Da sitzt der gute Mann ja sicher auch etliche Stunden für mich dran.


    Mein eigener Gedanke ist eher, die Versicherungen von 2004 regulär zu kündigen (wenigstens die RV, die eh einen grottenschlechten und nicht wechselbaren Fonds enthält), wenigstens den Vertrag von 1999 aber zu halten. Auszahlungen können wir langfristig z.B. in unsere Immobilie investieren.


    Ich habe vorher noch nicht mit einem Honorarberater zusammengearbeitet, aber allein das Zusammenstellen der Rückkaufswerte und eingezahlten Beiträge hat mich einige hundert Euro gekostet, und da habe ich nicht mehr draus gelernt, als ich vorher schon selbst grob überschlagen hatte. Ist mir jetzt schon ein schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis.


    Außerdem verteilt sich die mögliche Mehrzahlung hier auf drei Verträge. Falls die Versicherung die drei unabhängig voneinander ausfechtet, ist das ja viel mehr Arbeit, als nur einen großen Vertrag zu Widerrufen, nicht?


    Der Versicherungsberater meint, dass wenn es zum Anwenden von Rechtsmitteln kommt, dass unsere Rechtschutzversicherung (Abschluss jedoch zu einem Zeitpunkt nach der Übernahme der Verträge durch mich) wahrscheinlich den Aufwand bezahlt. Das wäre noch zu prüfen. Auch vorher entstehen jedoch Arbeitsaufwände, die die Versicherung in keinem Fall tragen wird.


    Was die Sache weiter erschweren könnte ist, dass ich die Verträge zwischendurch übernommen habe, und dass bei meinen Eltern eventuell nicht mehr alle Schriftstücke vom Abschluss vorliegen. Was andererseits dafür spricht, den Widerruf zu versuchen ist, dass


    Von der Risikoabsicherung her haben wir übrigens mit der Versicherung in vielerlei Hinsicht stets gute Erfahrungen gemacht, nur die Kostenseite ist nicht so erfreulich.


    Verschafft sich hier jemand einfach nur zu meinen Lasten Arbeitsaufträge? Oder ist da was dran, dass so ein Widerruf im Allgemeinen aussichtsreich und überschaubar ist?


    Danke für eure Erfahrungen!

  • Nach meiner Zählung hast Du Dir ein halbes Dutzend guter rationaler Gründe zusammengestellt,die Versicherungen zu behalten.


    Das "Argument":"jetzt habe ich in den Berater investiert und muß deshalb weitermachen und dessen Ratschläge befolgen",ist meiner Ansicht nach komplett irrational.


    Außerdem sind die hier von Dir vorgetragenen Argumente Deines Beraters genauso wenig stichhaltig("Versicherungen stehen vor dem Ruin").


    Dazu kommt noch,daß ein Rechtsstreit von Deiner RSV mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Deckungszusage bekommen wird,da eine Klage-----worauf eigentlich??-------als willkürlich(es liegt ja kein Rechtsbruch vor)und wenig aussichtsreich zu gelten hat solange Du oder Dein Anwalt nicht in der Lage sind,eine für Dich günstige Menge an Präzedenzurteilen bei identischer(!!) Fallkonstruktion und mit identischer Zielsetzung "vorzuzeigen".


    Dazu sei Dir noch "ins Stammbuch geschrieben",daß eine Versicherung keine "Spardose" ist.


    Ich bin weder "vom Fach" noch habe ich diesbezügliche Erfahrungen,aber ich möchte Dich darin bestärken,auf die Kraft Deiner eigenen Argumente zu vertrauen.


    Ganz zum Schluß:


    Wahrscheinlich setzt Deine Versicherung Dich auf die in der Versicherungswirtschaft existierende "Blacklist",solltest Du den Klageweg beschreiten;Folge:Du bekommst nirgendwo mehr eine Versicherung.


    Alle Risiken trägst Du,während Dein Berater nur Kasse macht und bei Mißlingen mit den Schultern zuckt.

  • Danke für die Rückmeldung.


    Zum ersten Punkt: Ja, es gibt meines Erachtens gute Gründe, alte Verträge zu halten. Die schlechte Kostenstruktur einer Kapital-LV gegenüber z.B. einer betrieblichen Altersvorsorge im rahmen einer Firmenpensionskasse ohne Vertriebsapparat, finde ich, ist hingegen ein sehr guter Grund, eine Kündigung abzuwägen.


    Zum zweiten Punkt: ich argumentiere ja nicht, ich müsse die Ratschläge unbedingt befolgen, nur weil ich dafür bezahlt habe. Rat kann man auch ausschlagen. Ich denke, der Berater hat in einigen wichtigen Punkten sogar recht. Meine Überlegung ist aber viel mehr, ob die vergleichsweise geringe Differenz zwischen Beitragszahlungen und regulärem Rückkaufswert den Aufwand rechtfertigen, da tiefer einzusteigen. Es gibt ja auch Personen, da gehen die Differenzen weit über 10 TEUR hinaus, bei einem einzigen Vertrag. "Ab wieviel Aufwand lohnt es sich?"


    Zur Frage Rechtsmittel oder nicht: ich denke schon, wenn ein Abschluss rechtlich nicht einwandfrei war, aber eine Versicherung das bestreitet, dass man dagegen dann Rechtsmittel einlegen kann. Ob es ein Rechtsbruch war oder nicht, entscheidet dann das Gericht. Ob die RSV im konkreten Einzelfall die Leistungen erbringt, ist zu prüfen, grundsätzlich sollte es so sein. Ich befürchte aber, dass auch schon der Aufwand vor dem Beschreiten des Rechtsweges nicht unerheblich ist, und frage daher in die Runde, welche Erfahrung andere gemacht haben.


    Der Punkt mit dem Ruin der Lebensversicherer ist nicht völlig an den Haaren herbei gezogen, die BaFin hat sich ja nun erst vor ein paar Wochen ausdrücklich dazu geäußert. Nur der drastischen Darstellung des Beraters schließe ich mich nicht an, die so klang, als wenn quasi kein LVersicherer langfristig überleben könne.


    Das eine Versicherung keine Spardose ist, da bin ich ganz bei dir, und mir ist das klar. Nur meinen Eltern was es das leider nicht. Risiko-LV ist nicht gleich Kapital-LV.


    Den Punkt mit der "Blacklist" finde ich sehr interessant. Kann das jemand bestätigen?


    Ist schon blöd: da folgt man sämtlichen Ratschlägen, z.B. auch von Finanztip, sich an einen unabhängigen Berater zu wenden, und dann hat man auch bei dem das Gefühl, keinen wirklich neutralen Rat zu erhalten (denn sein "Incentive" ist ja ein Auftrag).

  • Bin immer wieder auf's Neue entsetzt. Austausch statistischer Daten sei jedem Versicherungsunternehmen gegönnt, und auch schwere, illegale Ausnutzungen von Versicherungen durch Kriminelle gehören irgendwie dokumentiert, um das Kollektiv der Versicherten zu schützen. Aber im Rahmen erlaubter Mittel bis zum Einzelfall zurückverfolgbar? Die Schufa für Versicherungen, könnte man sagen. Traurig.

  • Spricht aber nichts dagegen, einen Vertrag regulär zu kündigen, oder?


    "Reguläre Kündigung" ist nicht das Problem,sondern eine mittels eines streitigen Verfahrens erfolgreiche bzw.nicht erfolgreiche Kündigung,denn eine solch streitiges Verfahren bringt Dich zwangsläufig "auf die Liste".


    Beagle hat ja ein streitiges Verfahren nicht ausgeschlossen,daher habe ich auf die Liste hingewiesen.


    Und bitte keine Blauäugigkeit:der "Schutz vor Betrügern" ist nur eine(und nicht die wichtigste!!) der Zweckbestimmungen dieser "Blacklist".
    Es gibt genügend Fundstellen bei Google(u.a.auch die Site des Bundes der Versicherten),die belegen,worum es eigentlich geht:um die Disziplinierung bzw.Ahnung des nach Meinung der Versicherungen "Fehlverhaltens" von Versicherten.