Ich möchte zur Privathaftpflichtvers.folgenden Hinweis geben:
Einige Versicherer bieten als Deckungserweiterung,daß Versicherungsschutz auch für "Personenschäden" besteht,
die sich mitversicherte Personen untereinander zufügen-natürlich nicht durch Vorsatz.
Beispiel: Vater und 15jährige Tochter sind mit Rädern unterwegs.Vater verursacht durch einen fahrlässigen Fahrfehler
einen Sturz der Tochter,die sich schwer verletzt.Vater haftet nach §823 BGB .Tochter hat z.B.Anspruch auf Schmerzensgeld pp
dies muß dann die PrivatHV regulieren.
Ihr Ratgeber zur Haftpflichtvers.vom 5.6.2014
- trumpet
- Erledigt
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Vielen Dank für den Hinweis, das gebe ich gern weiter!
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So ganz kann ich das Ergebnis nicht nachvollziehen. So bietet beispielsweise die VHV bei 50 Mio. und 150 SB im Tarif Exklusiv zusätzlich eine Bestleistungsgarantie und das ganze für Ca. 8 Euro mehr im Jahr (als die Interrisk), taucht aber hier überhaupt nicht auf!?
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Hallo quax,
Sie müssen bitte unsere Testmethodik beachten. Die VHV lag bei keinem der von uns betrachteten Tests auf den vordersten Plätzen. Daher haben wir auch keinen systematischen Test der VHV Tarife gemacht. Aber sie fällt zum Beispiel gegenüber der Interrisk ab was gegenseitige Ansprüche von mitversicherten Personen und VN angeht.
Die Bestleistungsgarantie ist nicht exklusiv (zB die HKD hat diese auch) und gilt aber nicht für explizite Ausschlüsse im Tarif.VG