Fragen zum Thema Wohnungseinbruchdiebstahl / Fahrrad

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Abwicklung eines Schadens aus einem Wohnungseinbruchdiebstahl.
    Entwendet wurde ein hochwertiges Fahrrad. Dieses wurde von der Polizei kurze Zeit später wieder gefunden, jedoch war es komplett ausgeschlachtet und der Rahmen beschädigt.
    Ich habe einen Kostenvoranschlag, um die fehlenden Teile wieder anbauen zu lassen, jedoch fällt es schwer den Schaden am Rahmen bewerten zu lassen. Kann ich hier zum Gutachter gehen? Muss diesen die Versicherung zahlen? Die Versicherung bittet hier um einen Kostenvoranschlag, bzw. schlägt sie telefonisch vor, den Rahmen neu lackieren zu lassen, damit hätte ich allerdings meine Schwierigkeiten:
    1. Wer garantiert mir, dass nicht mehr defekt ist als nur Kratzer - Geschwindigkeiten bergab um die 80km/h sind auf dem Rad keine Seltenheit - ist eine Frage des Vertrauens.
    2. Eine neue Lackierung wird wohl kaum an den Neuzustand rankommen (es ist ja nicht uni, sondern hat zB auch Beschriftungen)
    3. ein 2x lackiertes Rad wiegt mehr (klingt lächerlich, aber bei einem sehr hochwertigen Rad gibt man hunderte Euro aus um einige Gramm zu sparen, da fällt die Neulackierung schon ins Gewicht).


    Die Reparatur ist grundsätzlich freigegeben - ist es normal, dass ich für die Behebung des Schadens selber komplett in Vorlage gehen soll und anschließend die Rechnung einreiche?
    Ich stelle mir das grade vor: Muss ich das auch, falls die Wohnung abbrennt und es um mehr als 5000€ geht?
    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo Realismus,


    die Fragen, die Sie hier berechtigt stellen, lassen sich verbindlich nur mit Kenntnis der Bedingungen Ihrer Hausratversicherung klären. Ich gehe im Folgenden bei der Beantwortung von den Musterbedingungen zur Hausratversicherung des GDV aus: https://www.gdv.de/resource/bl…dratmetermodell--data.pdf


    Bitte lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, ob es Abweichungen gibt.


    Sie können einen Gutachter mit der Bewertung des Rahmens beauftragen, allerdings tragen Sie die Kosten selbst. Auch die Versicherung kann einen Gutachter beauftragen, dessen Kosten sie allein zu tragen hat. Und dann kann man sich noch auf einen gemeinsamen Gutachter einigen.


    Ich würde Ihnen ein anderes Herangehen empfehlen: Zusammen mit den Argumenten fragliche Verkehrssicherheit und Gewicht einen Kostenvoranschlag auch für einen neuen Rahmen einreichen (bzw. bei dem Sachverhalt ggf. auch für ein neues gleichwertige Fahrrad, wenn das billiger ist).Wenn die Versicherung das Argument Verkehrssicherheit nicht akzeptiert, haben Sie gute Chancen, dass die Versicherung die Kosten für einen gemeinsamen Sachverständigen übernimmt. (Nur zur Vollständigkeit, wenn die Versicherung Ihnen einen neuen Rahmen bezahlt, geht der alte in das Eigentum der Versicherung über. Also fragen Sie, was damit geschehen soll.)


    Bezüglich Vorkasse ist geregelt:


    „DerVersicherungsnehmerkanneinenMonatnachMeldungdesSchadensdenBetragalsAbschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.“


    Wie schon geschrieben, lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, wie die Fragen dort geregelt sind.


    Gruß Pumphut