Auch unsere Familie ist von dieser Pleite betroffen.
Ansprüche haben wir bei der KAERA AG ordnungsgemäß angemeldet.
Laut einer schriftlichen Benachrichtigung dieser Gesellschaft heißt es:
„…. lag ein Schwerpunkt von Zurich darauf, den gestrandeten Reisenden, die durch die Insolvenz während ihres Urlaubsaufenthaltes in eine schwierige Lage geraten sind, eine geordnete Rückreise
zu ermöglichen.“ Auf gut deutsch also – das meiste Geld ist aufgebraucht.
Bedeutet das, dass wir Urlauber zweiter Klasse sind und Pech haben, dass wir unseren Urlaub noch nicht angetreten hatten?
Macht in diesem Fall Sinn zusätzlich einen Anwalt einzuschalten?
Thomas-Cook-Insolvenz
- GabrielaWitzke
- Erledigt
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Macht in diesem Fall Sinn zusätzlich einen Anwalt einzuschalten?
Sehr wahrscheinlich nicht. In den Medien wird gemeldet, dass der voraussichtliche Schaden der Insolvenz deutlich höher ist, als die Versicherungssumme der Kautionsversicherung. Geleistet wird nur bis zur Versicherungssumme. Deshalb wird ein erheblicher Teil der Thomas-Cook-Kunden leer ausgehen bzw. kann seine Ansprüche als Gläubiger zur Tabelle des Insolvenzverwalters anmelden.
Wenn Sie einen Anwalt madatieren, wird dieser an dem Endergebnis nichts ändern. Die Anwaltskosten werden Ihren Schaden vergrößern. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kann es anders aussehen.
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Kleine Ergänzung: Wenn Sie etwas machen wollen, sollten Sie dem Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf die Nerven gehen. Es ist schließlich die Verantwortung des Gesetzgebers, dass die Versicherungssumme so niedrig sein darf.
Gruß Pumphut -
Wenn Sie etwas machen wollen, sollten Sie dem Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf die Nerven gehen.
Meine Erfahrung ist, dass das durchschnittliche MdB gegenüber sachlich vorgetragener Kritik, auch mit konkretem Appell, grundsätzlich zugänglich ist. (Auch wenn nicht immer die gewünschte Reaktion erfolgt.)
Wahrscheinlich hebt sich ein derartiges Anliegen auch von der alltäglichen unsachlichen Kritik, allgemeinen Pöbeleien und Schlimmerem positiv ab.
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Hilfrich dürfte für Kreditkartenzahler dieser Artikel sein:https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/
Ansonsten evtl. Staatshaftung, da Verbraucherschutzvorschriften (Reisesicherungsschein gem. der Europäischen Reiserechts-Richtlinie) nicht genügend durch den Deutschen Gesetzgeber umgesetzt wurden. Evtl. kann @muc mehr dazu sagen...
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Ansonsten evtl. Staatshaftung, da Verbraucherschutzvorschriften (Reisesicherungsschein gem. der Europäischen Reiserechts-Richtlinie) nicht genügend durch den Deutschen Gesetzgeber umgesetzt wurden. Evtl. kann @muc mehr dazu sagen...
Hierzu: https://www.test.de/Pleite-von…roeffnet-5521892-5521895/