fiktiver Schadenfall

  • Hallo,hätte gern gewußt wie Sie sich bei folgendem Fallbeispiel verhalten:
    Sie sind mit Ihrem Rad unterwegs zu einem Bekannten.Sie tragen einen Rucksack
    in dem sich Laptop und Handy befinden.Leider nimmt Ihnen ein PKW die Vorfahrt und es kommt
    zum Crash.Sie stürzen und es entsteht neben dem Personenschaden auch ein Sachschaden am
    Rad,Bekleidung,Laptop,Handy und Rucksack.Sachschaden ca 4000,-€
    Wie ist Ihr weiteres Vorgehen.Würde mich freuen wenn Sie Stellung nehmen.
    Anschließend melde ich mich wieder.
    Danke
    trumpet

    • Offizieller Beitrag

    An wen richtet sich denn die Anfrage?


    Ich persönlich würde die Polizei rufen und den Vorgang aufnehmen lassen, mit dem AZ eine entsprechende Forderung an die Haftpflichtversicherung des Schädigers richten.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ich wollte mit meiner folgenden Antwort einen Hinweis geben.
    Die Antwort von Henning ist eigentlich ok was den Personenschaden angeht.
    Den Sachschaden kann ich natürlich auch bei der KfzVers geltend machen muß dann
    aber mit evtl Abzügen rechnen wegen § 249 BGB.
    Ich würde daher den Sachschaden meiner Hausratvers.melden.Üblicherweise sind in den
    heutigen Produkten Schäden durch Fahrzeuganprall mitversichert und natürlich zum Neuwert.
    Die Regulierung würde dann im Rahmen der Außenvers.erfolgen.Gilt natürlich auch wenn ich
    als Fußgänger unterwegs bin.
    Übrigens sollte man auch in seine evtl bestehenden Wohngebäudevers.einschließen.
    Gruß
    trumpet

  • Unstrittig ist glaube ich das Entschädigungsansprüche auch ohne Berührung unter die Gefährdungshaftung fallen kann. Beispiel aus meiner früheren Tätigkeit: Ältere Dame quert nachdem Kirchgang zwischen zwei am Strassenrand abgestellten Fahrzeugen die Strasse. In diesem Augenblick hupt der eine Fahrzeughalter der einen Bekannten erblickt hat. Die Dame erschrickt sich und kommt bei widrigen Strassenverhältnissen zu Fall und bricht sich den Arm. Der Fahrer des Fahrzeugs das gehupt hatte wurde zur Haftung vor Gericht verdonnert.
    Bei der Frage Hausratversicherung bin ich mir nicht so sicher.
    Richtig ist das ich bei einem Fahrzeugschaden meine Vollkaskoversicherung regulieren lassen kann, die dann zusehen muss sich das Geld wiederzuholen.
    Andererseits kennen viele von uns die Rechtssprechung das wenn sich ein Eikaufswagen selbständig macht und etwas beschädigt, die Privathaftpflichtversicherung das gern als Schaden an die Autoversicherung verweist.
    Bleibt die Frage ob die Wahlmöglichkeit wie in der Kasko dann ggf. auch auf die Hausrat zutrifft.