Versicherung Verlust Wohnungsschlüssel

  • Ich werde demnächst meine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus beziehen. Da dieses Haus eine zentrale Schließanlage hat, benötige ich eine (Haftpflicht-) Versicherung, welche bei Schlüsselverlust greift.
    Wie ich jedoch nach einigen Recherchen gesehen habe, springen die Versicherungen alle nur bei Mietern ein und nicht bei Eigentümern.


    Meine Frage wäre somit, gibt es Haftpflichtversicherungen, welche den Schlüsselverlust bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit abdecken?

  • Hallo Sabs,


    Ihre Aussage kann ich nicht ganz bestätigen. Ich habe zwar nicht den kompletten Marktüberblick, aber allein ein zufälliger Test beim auch durch Finanztip gelobten Versicherer Haftpflichtkasse zeigt die grundsätzliche Mitversicherung des Schlüsselverlustes des selbst eine Wohnung in einer ETW- Wohnanlage bewohnenden Eigentümers. Allerdings gibt es einige Aber, die im Detail zu betrachten sind:


    Ganz grundsätzlich, Sie müssen durch Ihr Handeln oder Unterlassen schon einen Dritten schädigen, damit es ein Fall für die Haftpflichtversicherung wird. Als Beispiel, ob Sie nun ein Ihnen gehörendes Geldbündel oder den Schlüssel zum Ihnen gehörenden Haus oder Wohnung verlieren, ist ganz allein Ihr Problem. Es gibt keinen geschädigten Dritten.


    Bei einer Generalschließanlage eines Hauses mit Eigentumswohnungen wird es kompliziert. Die Kosten für die Schließung Ihrer Wohnungseingangstür müssen Sie nach den meisten Teilungserklärungen selber tragen (obwohl die Wohnungstür regelmäßig im Gemeinschaftseigentum steht.) Die Schließfunktion zur Haustür ist im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft, an der Sie üblicherweise nur einen kleinen Minderheitsanteil haben. Und die Wohnungsschlüssel der anderen Wohnungseigentümer sind natürlich auch im Dritteigentum.


    Um einmal ein worste case Szenarium mit einem einfachen Beispiel zu demonstrieren: Sie sind Eigentümer einer von 10 Wohnungen in einer Eigentumswohnanlage mit einem Anteil von 10 von 100 MEA. Sie verlieren Ihren Wohnungs-/Haustürschlüssel und das Schloss der Haustür mit allen Generalschlüsseln sowie alle Wohnungsschlösser und Schlüssel müssen komplett ausgetauscht werden; Kosten Auswechseln Haustürschloss 2.000 Euro und je Wohnungsschloss 200 Euro, gesamt also 4.000 Euro.


    Sie müssen selber tragen: 200 Euro für Ihre Wohnungstür und 10% für Ihre 10 von 100 MEA an den Kosten für die Haustür, d.h. 200 Euro, gesamt 400 Euro. Der „Rest“ ist Drittschaden und wird vom Haftpflichtversicherer übernommen (soweit alle anderen Deckungsvoraussetzungen erfüllt sind.)


    Die im Beispiel genannte Haftpflichtkasse verzichtet sogar auf den Regress Ihres Anteils am Gemeinschaftseigentum. Andere Versicherer müssen nicht so handeln.


    Wenn Sie unter diesem Blickwinkel Ihre bevorzugten Versicherer betrachten, werden Sie bestimmt fündig werden.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Community, ich würde gerne eine Frage zu Sabs ergänzen.

    Welche Versicherung muß ich haben, damit die Schlüssel meiner ( noch nicht ) oder

    vermieteten Wohnung ersetzt werden ?

    Oder : durch einen defekten , dem Mieter vermieteten Geschirrspüler, entsteht ein Schaden

    an den Sachen des Mieters bzw der Gemeinschaft.

    Welche Versicherung kann Jemand empfehlen ?

  • Hallo Jella,


    die erste Frage verstehe ich nicht ganz:

    Welche Versicherung muß ich haben, damit die Schlüssel meiner ( noch nicht ) oder

    vermieteten Wohnung ersetzt werden ?

    Wenn Sie die Wohnung vermietet haben, haben Sie keine Schlüssel, sondern der Mieter. Wenn der die verliert, ist er Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig.


    Falls es eine nicht vermietete Eigentumswohnung ist, gelten die Grundsatzregelungen in meinem obigen Beispiel.

    Oder : durch einen defekten , dem Mieter vermieteten Geschirrspüler, entsteht ein Schaden

    an den Sachen des Mieters bzw der Gemeinschaft.

    Das ist der klassische Fall für eine Privathaftpflichtversicherung. Achten Sie auf die den Deckungsbaustein „aus der Vermietung von X Wohneinheiten“. Ihr Mieter haftet aber für seine Bedienungsfehler am Geschirrspüler. Es ist ihm deshalb zu raten, ebenfalls eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Zwingen können Sie ihn aber nicht. Dafür haben Sie die Kaution.


    Gruß Pumphut