Kreditgebühren - Fragen zu Kreditverträgen

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Antwort,
    es wäre schön wenn Sie die Möglichkeit hätten einen Rechtsanwalt oder ähnlich kompetenten Experten dazu zubefragen.
    Ich habe noch eine Frage, ist die Finanzvermittlung dazu berechtigt uns die Kosten für die Wertermittlung unseres Hauses (Gutachter) zu berechnen. Liegt das nicht wie bei Banken auch nur in deren Interesse und ist nicht auf den Kunden abzuwelzen.


    Gruß laika


    Hallo Laika,


    den Experten werden Sie wohl selbst konsultieren dürfen, die Erstberatung dürfte in der Regel kostenfrei bzw. im niedrigen Honorarbereich liegen.


    Ich bin mir nicht sicher, ob es nicht tatsächlich zulässig ist ... da diese Kosten ja nicht durch eine Bank erhoben wurde, aber das ist lediglich ein Bauchgefühl ... auch hier wäre die Hinzuziehung eines Fachmannes hilfreich.


    Und natürlich wäre es klasse, wenn Sie dieses Forum auf dem Laufenden halten könnten.

    • Offizieller Beitrag

    @buk


    könnten Sie den Sachverhalt ein wenig erläutern, denn nur mit dieser rudimentären Information ist eine Einschätzung eher schwierig.

  • Hallo Ihr Lieben ,


    In meinen Verträgen die ich seit 2004 abgeschlossen haben ist einen Ausweisung von kosten nicht im einzelnen geschrieben worden allerdings erinnern wir uns dran das wir und mit dem Berater der Bank bei einer Umstellung eines Vertrages über genau diese kosten unterhalten haben 1


    Fragen


    Wie verhalte ich mich jetzt in Bezug auf auf die Rückforderung


    Wenn ich zurückfordern kann wie muss ich dan das Schreiben verändern



    Mit Dank an Alle

  • Hallo,habe durch die Medien mitbekommen das man die unrechten Bearbeitungsgebühren "zurückholen" kann.Nun wollte gleich in meinen Unterlagen nachschauen ,da stellte ich mit Erschrecken fest,Die alten Unterlagen(Kreditaufnahme 2009 von 10.000 Euro bei der damaligen citibank heutige Targobank waren weg.Imnachhinein weiß ich warum,Anfang diesen Jahres habe ich nach regelmäßigen Abzahlen 2000 Euro neu aufgenommen und der Bankangestellte teilte mir mit,"Sie können nun die alten Unterlagen vernichten hier sind alle aktuellen Zahlen Kreditbedingungen etc.(Mappe) darin.Naiv wie ich war tat ich dies!Vor 2 Wochen schrieb ich meine Bank an ,um meine Bearbeitungsgebühren(Musterbrief aus dem Internet) zurückzuerstatten.Ich konnte ja keine genaue Zahl nennen(Im Anschreiben),gestern bekamm ich eine Rückerstattung von ca 171 Euro).
    Meine Frage: Wie kann ich das überprüfen ob der Betrag wirklich zutrifft.Ein Schreiben bzw.Antwort bekammich ja nicht von der Bank,sodass ich dies nachvollziehen Kann?!

  • habe bereits am 31.10.2014 die alten Unterlagen der citibank bei der targo angefordert - bis heute keinerlei Reaktion erhalten.... ;(


    PS: im übrigen denke ich, dass diese € 171 € nicht aus dem Kreditvertag über € 10.000,00 sind, da die kreditgebühren wohl zumeist 3 % betragen...

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Rückerstattungsansprüche bei Verwaltungsgebühren
    für die Bearbeitung eines Antrages


    Ist die Rückzahlung von Verwaltungsgebühren möglich???


    Ich habe der Stadt Krefeld geschrieben:


    Betreff: Erstattung der Bearbeitungsgebühr + Zinsen


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    zu oben bezeichnetem Darlehnsvertrag haben Sie mir für die Verwaltungsbearbeitung ein Entgelt in Höhe von 332,00 Euro berechnet.


    Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.
    Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 entschieden. Das gilt auch für das vorliegende KfW-Darlehen. Mein Vertragspartner sind Sie. Dass die gezahlte Gebühr wohl auf einer Vorgabe der KfW-Bank beruht, führt nicht zur Wirksamkeit der Gebührenregelung (Amtsgericht Meldorf, Urteil vom 26.08.2013, Az: 82 C 1762/12).


    Sie haben mir die Bearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten.


    Ich verlange von Ihnen, den Kredit gemäß § 494 Abs. 5 BGB - unter Berücksichtigung der Unwirksamkeit der Kreditbearbeitungsgebührenvereinbarung - neu abzurechnen und den sich zu meinen Gunsten ergebenden Saldo nebst aus Überzahlung gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Jedenfalls haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben, die auf Zahlung der nicht geschuldeten Kreditbearbeitungsgebühren entfallen.


    Meine Forderung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren und Neuabrechnung des Kredits ist auch nicht verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).


    Bitte überweisen Sie den sich bei der Neuabrechnung ergebenden Betrag, mindestens aber
    332,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Zahlung der Gebühren auf folgendes Konto:

    IBAN DE.. ... ... ... ... ... ...

    BIC ... ... .... .... .... ...

    Bank .. .. .. .. .. ... .... ..


    Ebenfalls fordere ich Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen binnen vorgenannter Frist ordnungsgemäß zu berechnen und auf das o. g. Konto zu überweisen.


    Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens drei Wochen, bis 22.12.2014 nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen.


    Wenn Sie anderer Rechtsansicht sind, bitte ich darum, bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die entscheidende Rechtsfrage auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Sind Sie dazu – ebenfalls innerhalb der oben genannten Frist - nicht bereit, werde
    ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten. Dabei anfallende Kosten hätten Sie gegebenenfalls zusätzlich zu übernehmen.


    Für Ihre Bemühungen: Vielen Dank bereits im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen



    Nach wenigen Tagen erhielt ich Post:
    siehe Anlage

    "Eine Erstattung dieser Gebühr ist daher ausgeschlossen"



    ?????????


    Reaktion:
    Wie bereits nach den BGH-Urteilen vom Mai 2014, reagieren Viele (Banken/Sparkassen) nach wie vor mit Blockade und systematischer Verzögerungstaktik. Dies war schon einer ersten Stellungnahme ihres Spitzenverbandes (Banken) direkt nach dem Urteil zu entnehmen. Danach sollen es die Geschädigten damit gut sein lassen, dass Bearbeitungsgebühren „von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben“ würden.
    Obwohl zivilrechtlich nichts mehr gegen die Urteile des BGH unternommen werden kann, will man erst einmal „prüfen“…


    Welche Möglichkeiten ergeben sich nun für mich?


    Bitte um zahlreiche Stellungnahmen nach Kenntnisnahme
    Vielen Dank
    Bartek aus KR

  • Hallo. Habe meinen alten Kreditvertrag gefunden. Dort sind zwei Posten aufgeführt. Einmal Kreditgebühren ( 4620,96 EUR) und dann noch extra Bearb.-Geb. (433,65). Was heisst das für mich? Was kann ich zurückfordern?

    • Offizieller Beitrag

    Dann vermute ich eher das der erste Betrag die Zinsen darstellt und der zweite eine Bearbeitungsgebühr ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke für das Darlehen in 2012 können Sie es zurückfordern, für den ersten Teil des Darlehens sind diese verjährt.


    Ausser diese wurden damals auf die monatlichen Raten verteilt, dann könnten Sie anteilig noch für das Jahr 2004 bis 2012 den ersten Teil zurückfordern.

  • Hallo,
    kann mir jemand verraten, ob Wertermittlungsgebühren auch zu den Bearbeitungsentgelten nach dem BGH-Urteil gelten und dementsprächend auch zehn Jahre rückwirkend zurück gefordert werden können?


    Vielen Dank

  • Hallo, sind bei einer Baufinanzierung nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens, die Kosten, die von der Bank zur Löschung der Grundschuld berechnet werden, (hier Notarkosten, genauer die notarielle Bestätigung der Bank, die für die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch notwendig war) auch Gebühren die erstattet werden müssen?
    Vielen Dank