Kreditgebühren - Fragen zu Kreditverträgen

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    Das hört sich für mich tendenziell eher nach einer Art Vorfälligkeitsentschädigung an. Kann dies sein?

    • Offizieller Beitrag


    Hallo,


    was für Angaben muss man haben/sicher wissen, um sich die Vertragsunterlagen von der Bank zuschicken zu lassen?
    Wie kulant ist die Santander Bank mit der Zusendung (kostenfrei oder Gebühren)
    Kann man Kontoführungsgebühren in dem Zuge auch zurückfordern?
    Ich hoffe ich bin mit meinen Fragen hier richtig.......


    Danke und Grüße


    Sie sollten Darlehensnummer und den Zeitraumes des Kredites wissen, wäre für die Banken sicherlich hilfreich.

  • Das hört sich für mich tendenziell eher nach einer Art Vorfälligkeitsentschädigung an. Kann dies sein?


    Nein, das Darlehen wurde fristgerecht gekündigt und nach Laufzeitende (2012) umgeschuldet
    also nicht vorfällig abgelöst).
    Lt. Kontoauszug hat die abgebende Bank (Sparkasse) "125 € Bearbeitungsgebühr" einbehalten.
    Bei den beiden später abgelösten Darlehen (2014) tat sie das nicht.
    Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...


    Kann ich das zurückfordern?


    Danke.


    MfG

  • Lieber Henning,


    danke für die Info, dann werde ich mal meine Bank, jetzt schon über meine Zahlungsunwilligkeit bezüglich der anstehenden Kreditbearbeitungsgebühr im kommenden Jahr informieren.


    Mal sehen, was sie antworten.

  • Hallo, ich habe 2006, den Kredit von meinem Mann abgezahlt, nachdem er plötzlich verstorben war.
    Dafür habe ich natürlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen von ca. 9600 Euro + 150 Euro Bearbeitungsgebühr. Fällt diese Bearbeitungsgebühr auch unter das neue Gesetz?


    Vielen Dank für Tipps

    • Offizieller Beitrag

    Eine solche Bearbeitungsgebühr ist mir bisher nicht untergekommen, daher würde ich versuchen diese zurückzufordern.

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe mal eine Frage:


    kann man auch die Gebühren für eine Mietkaution (Avalkreditvertrag) von der Bank zurück verlangen ?


    Vielen Dank


  • Die Sparkasse spricht hier von einer "Urkundengebühr" und sagt:
    "im Gegenzug zur Ablösung der Verbindlichkeiten möchte Ihr neuer Finanzierer auch die gestellten Sicherheiten übernehmen. Wir müssen also eine Abtretungserklärung für die von uns nicht mehr benötigten Grundschuldanteile erstellen. Diese Abtretungserklärung leitet der neue Gläubiger an das Amtsgericht weiter, damit die Änderung auch im Grundbuch vermerkt wird."


    Kann ich das zurückfordern?
    Danke für eine Info.


    MfG

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch einmal eine Frage zu den Zinsen. Und zwar würde ich gerne wissen, ob es einen Unterschied macht wie die BG gezahlt wurden. Entweder können Sie ja direkt nach Auszahlung des Kredits vom Konto abgebucht werden oder aber sie werden in den Kredit eingerechnet und über alle Raten verteilt gezahlt. Bei Fall 1 zahlt man ja sofort den vollen Betrag und kann natürlich auch ab diesem Zeitpunkt die Zinsen verlangen. Aber bei Fall 2 zahlt man ja zu Beginn nur einen Bruchteil (Bei 500€ BG und 50 Raten zahlt man mit der ersten Rate ja nur etwa 10€). In diesem Fall kann man ja auch nur die Zinsen für diese erste Rate einfordern und kommt erst in den letzten Monaten nahe an den vollen Betrag der BG. Dementsprechend fallen die Zinsen eigentlich auch deutlich geringer aus. Da bie den meisten Personen wohl Fall 2 zutrifft kann man die Zinsen ja nicht einfach über den Verzugszinsrechner mit Angabe der gesamten BG ausrechnen. Was sagen die Experten dazu?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Sparkasse spricht hier von einer "Urkundengebühr" und sagt:
    "im Gegenzug zur Ablösung der Verbindlichkeiten möchte Ihr neuer Finanzierer auch die gestellten Sicherheiten übernehmen. Wir müssen also eine Abtretungserklärung für die von uns nicht mehr benötigten Grundschuldanteile erstellen. Diese Abtretungserklärung leitet der neue Gläubiger an das Amtsgericht weiter, damit die Änderung auch im Grundbuch vermerkt wird."


    Kann ich das zurückfordern?
    Danke für eine Info.


    MfG



    Aus meiner Sicht können Sie diese Gebühren nicht zurückfordern, denn die Sparkasse hat hierfür ja eine Gegenleistung in Form der Abtretungserklärung erbracht. Sie haben die Grundschulden für ein neues finanzierendes Institut benötigt.

  • Hallo


    Das wüßte ich auch gerne, wie die Bank dies berechnet hat.
    Habe dies von der Bank angefordert, aber keine Reaktion von der Bank.
    Habe alle Unterlagen zur Prüfung an ein Fachanwalt geschickt, zur Überprüfung.

    • Offizieller Beitrag


    Nein, können Sie aus meiner Sicht nicht. Denn die Vorhaltung der Bürgschaft durch die Bank ist eine Gegenleistung, die durch die Gebühr von Ihnen honoriert wird.

  • Hallo an alle Besucher dieses Community,
    ich brauchte dringend eine Antwort, wer kann mir helfen!


    Wir haben vor ein paar Monaten über eine Finanzierungsvermittlung und Beschaffungsgesellschaft mbH, die durch Flayer geworben hat einen Kredit übermittelt bekommen über 20 000€. Womit wir einen kleinen Verbraucherkredit und andere Verbindlichkeiten zusammengefasst haben(abgelöst) und damitr auch eine kleinere Rate insgesamt für alles mtl. bezahlen.
    Das ganze wurde über eine Bank abgewickelt, die uns aber keine Bearbeitungsgebühren berechnet hat.
    Was uns vorher aber nicht mitgeteilt wurde das die Finanzvermittlung und Beschaffungsgesellschaft eine " Courtage gem. Darlehensbeschaffungsauftrag" von 6,75% berechnet, das sind 1390€ und außerdem eine Gebühr für Wertermittlung für ein Gutachten unseres Hauses, wofür wir 995€ bezahlen mußten. Außerdem haben Sie uns eine Gebühr für Porto, Grundbuchauszug etc. von 20€ in Rechnung gestellt.


    Jetzt unsere Frage: Ist das von der Finanzvermittlung gerechtfertigt oder kassieren Sie doppelt, von den Banken Provision für die Vermittlung und dann noch von Ihren Kunden.
    Können wir in diesen Fall Geld zurück holen und ist nicht 6,75% für Ihre Courtage zu viel.



    Ich hoffe das ein Fachmann auf diesen Gebiet das liest und mir weiter hilft.
    Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Gruß laika



  • Hallo laika, hallo buk,


    ich habe Ihre Beiträge in dieses Thema verschoben, da es hier um die Vertragsdetails respektive die Gebührenarten unter den Bearbeitungsgebühren geht. In den Beiträgen oben ist schon einiges angesprochen, bei Rückfragen freue ich mich über eine Rückmeldung.


    Viele Grüße


    Franziska

    • Offizieller Beitrag

    ich befürchte fast das die Höhe der Courtage zulässig ist, da Sie dies in einem privatrechtlichen Vertrag vereinbart haben. Daher schade.


    Was die Provision durch die Bank angeht, da müssten wir mal einen Rechtsanwalt oder ähnlich kompetenten Experten befragen. Ich persönlich denke das eine doppelte Verprovisionierung nicht zulässig ist.

  • Vielen Dank für die Antwort,
    es wäre schön wenn Sie die Möglichkeit hätten einen Rechtsanwalt oder ähnlich kompetenten Experten dazu zubefragen.
    Ich habe noch eine Frage, ist die Finanzvermittlung dazu berechtigt uns die Kosten für die Wertermittlung unseres Hauses (Gutachter) zu berechnen. Liegt das nicht wie bei Banken auch nur in deren Interesse und ist nicht auf den Kunden abzuwelzen.


    Gruß laika


  • Hallo, also ich habe in den Beiträgen nichts über Gebühren für eine Bürgschaft gefunden. Deshalb nochmal die Frage: Kann ich eine Rückerstattung beantragen?

  • Wir haben am 14.10.2003 ein Darlehn bei der Sparkasse Gütersloh abgeschlossen (somit von heute an länger als 10 Jahre zurück).
    Am 13.10.2011 wurde eine Anschlußzinsvereinbarung getroffen, bei der 1% Bearbeitungsgebühr (bezeichnet als "Kosten bei Auszahlung") gerechnet wurde.
    Kann ich diese Kosten unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung zurückverlangen, obwohl der ursprüngliche Kreditvertrag schon länger als 10 Jahre läuft?

  • @buk


    Das Thema "Bürgschaft" haben wir, so meine ich, an anderer Stelle schon besprochen. Die Suchfunktion rechts oben hilft.



    @'Gert Adler'


    Grundsätzlich kann man Gebühren zurückfordern, die - Stand heute - nach dem 04.12.2004 gezahlt wurden.