Alles anzeigenHallo,
wie verhält es sich bei Bearbeitungsgebühren, die erst im Zuge einer Umschuldung eines Baudarlehens
von der abgebenden Bank in Rechnung gestellt wurden?
Ich habe also erst NACH Ablösung der Darlehens (Umschuldung) Bearbeitungsgebühren zahlen müssen.
Da kann ich wohl kaum das Argument des Prüfens meiner Kreditwürdigkeit angeben.
Kann ich auch diese Gebühren zurückfordern?
Danke.
MfG
Das hört sich für mich tendenziell eher nach einer Art Vorfälligkeitsentschädigung an. Kann dies sein?