Kreditgebühren - Fragen zu Kreditverträgen

  • Hallo liebe Mitglieder, dieser Thread ist der Diskussion von Fragen zu den Details rund um Kreditgebühren, Bearbeitungsgebühren & Co. in Kreditverträgen gewidmet. Wer möchte, kann seine Details auch als Bild posten. Das geht ganz einfach über Erweiterte Antwort > Dateianhänge > Hochladen. Persönliche Daten bitte immer schwärzen - wir wollen hier niemanden in die Bredouille bringen!!! Franziska

  • Hallo,


    2008 habe ich von meiner Sparkasse zur Ablösung von Steuerschulden einen Kredit bekommen. Als Bearbeitungsprovision wurden von dem auszuzahlenden Kreditbetrag 600,-- Euro einbehalten.
    Auf mein Anschreiben zur Rückzahlung des einbehaltenen Betrags reagierte die Sparkasse negativ mit der Begründung es handelt sich um ein Konsolidierungsdarlehen und das Bearbeitungsentgeld ist kein Pauschalentgeld. Es wurde wegen der besonderen Prüfbedürftigkeit erhoben.
    Ist das rechtens?
    Danke für Ihre Antwort

  • Hallo Joni01,


    diese Begrifflichkeit ist mir neu.


    Aber: Wenn die Bank tatsächlich eine Gegenleistung für den Kunden erbringt, dann ist die Gebühr rechtens. Kreditgebühren sind dann als solche anzusehen, wenn der Gebühr eine Leistung entgegensteht, die primär der Bank nützt. Steht dazu etwas in den Vertragsunterlagen?


    Viele Grüße


    Franziska

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich den Ausführungen des Forums und des Urteils folge würde ich nein sagen. Haben Sie dieses Darlehen als gewerbetreibender aufgenommen?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo zusammen,


    Habe gerade meinen Vertrag aus 1.7.2010 angeschaut.


    ist damit der Posten


    "Bereitstellungsprovision ab dem 30.12.2010 0,25000% per Monat


    gemeint?


    Bei den ganzen anderen Verträgen ist es ähnlich

  • Hallo zusammen,


    habe heute folgende Ablehnung über die Rückzahlung meiner Bank erhalten:


    "Bei grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen ist der Aufwand um ein vielfaches höher den unser Haus betreibt. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller unserer Mitglieder und Kunden können wir eine Erstattung daher nicht vornehmen"


    Ok- über die Erstattung bei grundpfandrechtlichen Darlehen wurde nicht entschieden - jedoch waren dies Privatkredite zur Autoanschaffung etc und die Grundschuld die bereits eingetragen war galt nur als Sicherheit, also kein zusätzlicher Aufwand!!!!


    Ich werde den gerichtlichen Weg gehen - was meint Ihr dazu ???? ;);););)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der von Ihnen genannte Begriff mit "Bereitszellungszins" gleichzusetzen ist, dann nein.


    Lassen Sie sich von Ihrer Bank erläutern was hinter dieser Provision verbirgt.


  • Hallo Franziska,


    was kann ich als Gegenleistung deuten? Auf meinen Kreditwunsch zur Ablösung der Steuerschuld wurde, wie ich vermute bei jeder Kreditanfrage, von der Sparkasse die Kreditwürdigkeit geprüft. Wenn das als Gegenleistung gewertet wird sind die Gebüren bei jedem Kredit rechtens. Die Banken geben keinen Kredit ohne vorherige Prüfung.
    Mit erscheint es unerheblich wofür der Kredit genutzt wird. Weiterhin hat die Sparkasse zur Kreditabsicherung als Sichheitsleistung einen Sparkassenbrief meiner Ehefrau eingetragen. Der Wert des Sparkassenbriefs deckt zu 87,5 % den erhaltenen Kredit ab. Eine andere Gegenleistung als die Gewährung des Kredits kann ich nicht erkennen.


    Danke für Ihre Antwort


    Wenn ich den Ausführungen des Forums und des Urteils folge würde ich nein sagen. Haben Sie dieses Darlehen als gewerbetreibender aufgenommen?


    Hallo Henning,


    Das Darlehen wurde als Privatperson aufgenommen. Die Verbindlichkeiten beim Finanzamt sind als Gewerbetreibender entstanden.
    Hat das irgendeine Bedeutung?


    Viele Grüße


    Joni01

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die Bonitätsprüfung ist Teil des Kreditvergabeprozesses und wenn ich die Rechtssprechung richtig verstanden habe, im Interesse der Bank, somit darf diese nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


    Ich habe nach der gewerblichen Prägung gefragt, da die aktuelle Rechtssprechung nur die Verbraucherdarlehen beinhaltet, bei gewerblichen Darlehen ist es aktuell noch zulässig Gebühren zu vereinnahmen.


    Die Begründung der Sparkasse ist aus meiner Sicht nicht haltbar und Sie sollten sich den nächsten Schritt in Form des Ombudsmannes oder der rechtlichen Vertretung durch einen Anwalt überlegen.

  • Kann man die Bearbeitungsgebühr auch zurückfordern
    1. wenn das Darlehen 2004 abgeschlossen wurde und inzwischen ab bezahlt ist .
    2. das Darlehen vor 10 Jahren aufgenommen wurde und im Zeitraum zw. 2004 und 2014 durch ein " Folgedarlehen" mit neuen Konditionen ersetzt.
    3. Fallen Grundbucheintragungslöschungen die durch die Bank vorgenommen wurden, auch unter diese Bearbeitungsgebühr

  • Hallo zusammen,


    wenn ich bereits alte Kreditunterlagen entsorgt habe, kann ich von der jeweiligen Bank verlangen, mir die historischen, für die Erstattung erforderlichen Kreditinformationen nochmals auszuhändigen bzw. mitzuteilen?


    Danke euch für eine kurze Info.


    Gruss Carsten

  • @Joni01


    Wenn das so aussieht, dann stehen die Chancen für eine Rückforderung groß. Die Überprüfung der Bonität ist per se keine Leistung für den Kunden.


    @Detlev


    1. Ja, aber nach genauem Datum. Gebühren ab 17.11.2004 gezahlt: Rückforderbar. Davor: nicht.
    2. Ja, aber auch hier greift die Regelung, dass es taggenau geht. Siehe dazu Punkt 1.
    3. Bei einer Grundbucheintragung liegt höchstwahrscheinlich eine konkrete Gegenleistung vor. Tipp: Suchen Sie hier über die Suchfunktion rechts oben mal nach "Grundbuch". Ich meine, dass wir das an anderer Stelle schon einmal darüber gesprochen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten rund um Eintragung oder Änderungen im Grundbuch sind nicht rückforderbar, i.d.R. geben die Banken lediglich die Kosten des Notariazs weiter.

  • Hallo,
    ich hatte ein Kredit in Höhe von 77.000 euro genommen, jedoch keine Bearbeitungsgebühren aber eine Wertschätzungsbearbeitungsgebühr.
    Darf ich diese Einklagen

  • Welche Gegenleistung wurde denn von der Bank für diese Wertschätzungsbearbeitungsgebühr erbracht? Sie hört sich zumindest augenscheinlich nach einer Wertschätzung von etwas an (ich nehme an, Immobilie?). Vielleicht steht etwas dazu in den Vertragsunterlagen.


    Hier sollte man sich immer fragen, ob diese Leistung im Sinne der Bank war, z. B. Bonitätsprüfung, oder ob es tatsächlich eine konkrete Gegenleistung für den Kreditnehmer war. In letzterem Falle kann man die Gebühren nicht zurückfordern.

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe nun den ersten Text hier. Es geht um Kredite meiner Eltern bei der Targo Bank. Leider konnte ich diese noch nicht einsehen und damit noch keine exakten aussagen machen. Ein Vertrag läuft noch einige Zeit. Kann man hier nun im Normalfall die gesamte Bearbeitungsgebühr plus Zinsen (http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php) zurück verlangen oder wenn die BG über die Raten gezahlt werden auch nur den Anteil der Raten die bisher gezahlt wurden im Vergleich zur Gesamtzahl der Raten.
    BSP.: 500€ BG und die Hälfte der Raten ist gezahlt. Kann ich nun 500€ plus Zinsen oder nur etwa 250€ plus Zinse zurück verlangen??
    Wie sind die Meinungen der Experten bzw. anderer Verbraucher, bei denen es um Kredite bei der Targo Bank geht? Wenn ich genauere Informationen habe, werde ich detaillierter schreiben.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • @carlo


    Hallo und willkommen! Ich habe Ihren Beitrag in den dazugehörigen Thread verschoben.


    Ja, Gebühren können anteilig zurückgefordert werden (bzw. alles, was bisher gezahlt wurde). Sie können der Bank dann mitteilen, dass ab sofort nur noch der Beitrag eingezogen werden soll, der der Rate minus den Gebühren entspricht.


    Bisher ist die generelle Erfahrung der Leser, dass die Gebühren bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nur wenig zurückgezahlt wurden. Einige haben aber Bestätigungsschreiben über den Eingang Ihrer Rückforderung erhalten.