Hallo an die Community!
Eine Frage zur Kinderzulage bei Rieser-Verträgen - herzlichen Dank schon jetzt für alle Antworten!
In Beiträgen zum Thema Riester-Förderung, so auch in diesem Finanztip-Artikel, liest man immer wieder, die Kinderzulage sollte bei verheirateten Partnern am besten jener beantragen, der weniger verdient. (Bei unverheirateten Eltern ist die Lage klar: Es muss derjenige Elternteil sein, der Kindergeld bekommt.) Allerdings habe ich nirgendwo eine Erklärung dazu gefunden, warum das Sinn macht - vielleicht weil das vermeintlich selbstverständlich ist (?).
Kann jemand vielleicht kurz erläutern, warum die Kinderzulage dem Partner mit dem geringeren Verdienst zugeordnet werden sollte?
Konkret geht es um folgenden Fall: Der Vater des Kindes ist unmittelbar zulagenberechtigt (RV-pflichtig angestellt), die Mutter, eine selbstständige Musiklehrerin, ist mittelbar zulagenberechtigt (als Ehepartnerin). Die Mutter hat ein sehr geringes Jahreseinkommen und zahlt nur den Mindestbetrag von 60 EUR in den Riester-Vertrag ein. Wer sollte in dieser Konstellation die Kinderzulage beantragen?
Nochmals vielen Dank!