Hallo zusammen!
Ich hab ein Depot mit zwei Sparplänen, die einmal im Monat bespart werden (ohne Gebühr) und in zwei thesaurierende ETF gesteckt werden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann zahle ich erst dann Steuern drauf, wenn ich Gewinne realisiere (richtig?), also wenn ich was verkaufe.
So, wie es geplant ist, lasse ich dieses Konstrukt jetzt einige Jahrzehnte in Ruhe, verkaufe also nichts. Wenn ich nun in vielen Jahren alles verkaufen wollte, würde auf alle Gewinne aus Kurssteigerungen seit heute Steuern fällig, und wenn es so läuft wie erhofft, ist es nach Jahrzehnten dann mehr als 801 € Gewinn.
Würde es unter diesem Gesichtspunkt Sinn ergeben, einmal im Jahr alles aus dem Depot zu verkaufen und den Betrag daraus sofort wieder als Einmalzahlung in die zwei Sparpläne zu stecken? (Natürlich nur, wenn der Kursgewinn höher als die Verkaufsgebühren ist). Dann würde ich jedes Jahr den ansonsten ungenutzten Freistellungsauftrag nutzen können.
Oder verdenke ich mich irgendwo?
Herbstliche Grüße, ZinkZank