Garantiezinssatz bei dynamischer Erhöhung in einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung

  • Hallo,


    ich habe eine Verständnisfrage zum Zinssatz bei Annahme einer Dynamik, d.h. bei nachträglicher dynamischer Erhöhung von Beitrag und Leistung in einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung. Trotz intensiver Recherche habe ich bisher keine Quelle gefunden, die mir diese Frage beantworten konnte:


    Angenommen, man hat im Jahr 2004 (als der Garantiezins noch bei 2,75% stand) eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung mit Dynamikoption abgeschlossen. Nun scheint es ja so, dass jede einzelne angenommene Dynamik wie ein zusätzlicher kleiner Neuvertragsabschluss gehandhabt wird. Wenn man nun also im Jahr 2019 (bei einem Garantiezins von aktuell 0,9%) eine Dynamik zu diesem Vertrag aus dem Jahr 2004 annimmt - wird dann auf den Sparanteil dieses dynamischen Erhöhungsbetrags der ursprüngliche Garantiezinssatz aus dem Abschlussjahr des Vertrags (d.h. 2,75% aus 2004) oder der aktuelle Garantiezinssatz aus dem jeweiligen Dynamikerhöhungsjahr (d.h. 0.9% aus 2019) angewendet?


    Kommt man also auch in den Folgejahren nach Abschluss in den Genuß der ursprünglichen Garantiezinses oder muss man sich bei der Annahme jeder einzelnen Dynamik mit den immer mickriger werdenden Garantiezinssätzen der jüngeren Vergangenheit begnügen?


    Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.

  • Hallo.


    Es ist (leider) die zweite Variante. Bei der Rentenversicherung meiner Frau steht der Satz in der letzten Anpassungsmitteilung:


    "Die Erhöhung wurde aufgrund des Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent, der aktuellen Sterbetafel und den aktuellen Kostensätzen berechnet."


    Man muss also mit spitzem Bleistift rechnen, ob sich die Dynamik "lohnt" oder nicht. :huh:

  • Vielen Dank, jetzt habe ich endlich Klarheit. Ich weiß nicht, wie lange ich schon über diese Frage gerätselt habe.


    Damit steht auch meine Entscheidung fest, die Dynamiken zukünftig nicht mehr anzunehmen, sondern auf dem aktuellen Stand einzufrieren. Der Beitrag ist nämlich inzwischen ordentlich hoch, und ich würde bei so niedrigem Zins keine nennenswerte Rendite mehr durch die dynamischen Anpassungen erwarten.


    Das bestärkt mich umso mehr, konsequent in ETFs zu investieren...


    Also nochmals herzlich Dank für die Antwort :thumbup:

  • Nur der Vollständigkeit halber: Bei einigen Versicherungen wird dann keine dynamische Erhöhung mehr gewährt, wenn man dreimal hintereinander der dynamischen Erhöhung widerspricht.


    Zumindest bei meiner privaten Rentenversicherung bei der DEVK ist das so. Aber das ist für mich zu verschmerzen, da die Rendite absehbar nicht so toll ist und durch jede dynamische Erhöhung Provisionen abgeführt werden, welche höher sind als die zusätzliche neue Betrag.


    Beispiel: Der monatliche Sparbetrag erhöht sich monatlich um 3 Euro, aber durch die faktische Änderung des Versicherungsvertrags wird eine Provision von 50 € an den damaligen Verkäufer ausbezahlt.

  • Also ich denke das kommt wirklich auf jede Versicherung/Gesellschaft einzeln an.


    ich habe ja auch einen Altvertrag aus 1999 und nehme seit dem jede Dynamisierung an - die garantiere Kapitalauszahlungssumme erhöht sich dabei bis jetzt mehr als der jährlich neu zu zahlende Beitrag - von dem her ist das nicht bei jeder Gesellschaft so, dass die Dynamik die jetzigen Garantiezinsen 0,9 widerspiegeln sondern es gibt auch Gesellschaften die weiterhin 4 Prozent garantiert geben.