Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Zinssatz bei Annahme einer Dynamik, d.h. bei nachträglicher dynamischer Erhöhung von Beitrag und Leistung in einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung. Trotz intensiver Recherche habe ich bisher keine Quelle gefunden, die mir diese Frage beantworten konnte:
Angenommen, man hat im Jahr 2004 (als der Garantiezins noch bei 2,75% stand) eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung mit Dynamikoption abgeschlossen. Nun scheint es ja so, dass jede einzelne angenommene Dynamik wie ein zusätzlicher kleiner Neuvertragsabschluss gehandhabt wird. Wenn man nun also im Jahr 2019 (bei einem Garantiezins von aktuell 0,9%) eine Dynamik zu diesem Vertrag aus dem Jahr 2004 annimmt - wird dann auf den Sparanteil dieses dynamischen Erhöhungsbetrags der ursprüngliche Garantiezinssatz aus dem Abschlussjahr des Vertrags (d.h. 2,75% aus 2004) oder der aktuelle Garantiezinssatz aus dem jeweiligen Dynamikerhöhungsjahr (d.h. 0.9% aus 2019) angewendet?
Kommt man also auch in den Folgejahren nach Abschluss in den Genuß der ursprünglichen Garantiezinses oder muss man sich bei der Annahme jeder einzelnen Dynamik mit den immer mickriger werdenden Garantiezinssätzen der jüngeren Vergangenheit begnügen?
Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.