Rat erbeten: Frau (bisher) gesetzlich versichert, Mann (Beamter) privat

  • Liebe Community,


    ich (58), Beamter und somit zwangsweise in der PKV, habe kürzlich erstmals geheiratet.
    Meine Frau (50) und ich sind beide kinderlos, Meine Frau ist erwerbslos und war bis jetzt zum Hausfrauentarif bei der GKV versichert.


    Nach Berechnung ihrer GKV sollen wir jetzt mehr das das doppelte an Beiträgen für Sie bezahlen, da mein Einkommen angerechnet wird.
    Somit müssten wir dann alleine für meine Frau genau so viel zahlen wie eine ganze Familieversicherung (ca 370 €) und ich zusätzlich meinen Beitrag für die PKV.
    Gibt es da noch eine andere Lösung, die nicht so kostenintensiv ist.
    Meine Frau ist zwar über mich beihilfeberechtigt, aber eine 30%-Versicherung bei der PKV ist wohl aufgrund ihres Alters auch recht kostenintensiv.


    Wer weiss genaueres ?

  • Hallo.


    Ihre Frau sollte versuchen aus dem Status "freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse" herauszukommen. Würde sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dann wäre Ihr Einkommen hinsichtlich der Beitragsbemessung nicht mehr relevant.


    Würde sie eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze aufnehmen, wäre der Status auf "Pflichtmitglied" zu ändern. Alternativ müsste auf anderem Weg Versicherungspflicht herbeigeführt werden.


    Soweit meine spontane Eingebung zu der Schilderung.

  • Gibt es da noch eine andere Lösung, die nicht so kostenintensiv ist.

    Nein, gibt es leider nicht.


    Wenn Ihre Frau keine Arbeit aufnimmt, wie von @Referat Janders vorgeschlagen, werden Sie den GKV-Beitrag - wie von der Krankenkasse gefordert - zahlen müssen.


    Ob eine PKV-Versicherung für Ihre Frau angesichts Ihres heutigen Eintrittsalters sinnvoll ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass Ihre Frau später nicht mehr in die GKV zurückkehren kann, wenn sie mal älter als 55 Jahre ist.


    Verbleibt Ihre Frau in der GKV, wird sie als Rentnerin Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden. Dann wird sich der Beitrag nach ihrer Rente richten und ist möglicherweise sehr günstig.


    Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten unbedingt von qualifzierter Stelle beraten! Die Entscheidung, die Ihre Frau heute treffen muss, hat langfristige Folgen.

  • Vielen lieben Dank für die Antworten. Sie muss also auf jeden Fall eine kranvenversicherugspflichtigen Arbeit (= über 450,00 € ?) aufnehmen, sehe ich das richtig?'


    Referat Janders: Was ist denn mit "Alternativ müsste auf anderem Weg Versicherungspflicht herbeigeführt werden." gemeint?

  • Sie muss also auf jeden Fall eine kranvenversicherugspflichtigen Arbeit (= über 450,00 € ?) aufnehmen, sehe ich das richtig?'

    Ja, so ist es. Ab 450 EUR/Monat tritt eigene Versicherungspflicht ein. Dann kommt es nicht mehr darauf an, wie der Ehegatte versichert ist.


    Ausser einer abhängigen Beschäftigung fällt mir kein Weg ein, wie Ihre Frau zu einer Versicherungspflicht kommen könnte. Aber vielleicht hat @Referat Janders noch eine Idee, an die ich nicht gedacht habe.

  • Es wäre eine versicherungspflichte Beschäftigung vonnöten (also mehr als 450 Euro im Monat), ggf. auch zwei (dem Grunde nach versicherungsfreie) geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die in der Zusammenrechnung die 450 Euro überschreiten.


    Rentenbezug wäre noch eine theoretische Möglichkeit. Aber eine Altersrente kann frühestens mit 63 beginnen (bei Vorliegen eines GdB von mindestens 50 etwas früher).


    Wahrscheinlich wird Beschäftigung der einzige Ansatz sein, zeitnah eine Pflichtversicherung zu begründen.