Hallo Community,
mal ein Gedankenspiel mit fiktiven Zahlen:
Angenommen jemand hat zwei Depots;
mit Verkäufen aus Depot A wurden Gewinne von 10.000€ realisiert, Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft.
Da der persönliche Steuersatz im betreffenden Jahr sehr niedrig ist, würde sich die Günstigerprüfung in Anlage KAP anbieten.
Es gibt aber auch noch Depot B, das einen Verlusttopf von 5.000€ führt, eine Verlustbescheinigung wurde nicht beantragt.
Kann der Anleger in dem Fall die Günstigerprüfung nur für die realisierten Gewinne durchführen lassen und den Verlusttopf mit ins nächste Jahr nehmen?
LG klappmeter