Widerspruch /Widerruf bei ungewünschter Verlängerung Festgeld

  • Hallo zusammen,
    ich habe feststellen müssen, dass ein Festgeldbetrag, den ich für ein Jahr bei Klarna angelegt hatte und welcher vor 5 Tagen ausgelaufen war, offenbar automatisch verlängert wurde. Alle Festgelder, die ich in den vergangenen Jahren bei anderen Banken hatte, wurden automatisch beendet, weshalb ich leider absolut nicht im Kopf hatte, dieses ggf. kündigen zu müssen. Leider wurden die Konditionen zum aktullen Zinssatz angepasst (1,2% auf 0,15%). Daher wollte ich mich erkundigen, ob jemand Erfahrungen gemacht hat, ob und unter welchen Bedingungen man mit einem Widerruf/Widerspruch der Verlängerung erfolgreich sein könnte.


    Im Kontoeröffnungsantrag heißt es "Liegt keine weitere Beauftragung vor, wird bei Ablauf der Festzinslaufzeit der Anlagebetrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit zu dem dann gültigen Zinssatz prolongiert. Fällige Zinsen werden automatisch auf das Referenzkonton überwiesen." Nur auf der Website findet man die Information, dass man 3 Werktage vor Laufzeitende telefonisch mitteilen müsse, dass man keine Prolongation wünscht. Sonstige Informationen habe ich nicht erhalten.


    Für Rückmeldungen/Einschätzungen wäre ich dankbar!
    Beste Grüße

  • Ein (förmlicher)Widerspruch wird Dich garantiert nicht weiterbringen,da Du für einen solchen keinerlei stichhaltige Argumente hast.


    Ich würde es mit einer Bitte(!!) um Kulanz versuchen(unter Hinweis auf die anderswo gewohnte Praxis),mich aber gleichzeitig innerlich darauf einstellen,daß diese Bitte erfolglos sein wird.

  • Bei einer Festgeldanlage ist die Frage ob das Geld automatisch prolongiert wird oder nicht das erste was ich checke. Ich denke die automatische Prolongation zu deutlich schlechteren Konditionen ist gängige Praxis, ich hatte das öfter und kündige bereits zu Beginn der Laufzeit. Da muss man schon die Augen offen halten.

  • Das bisher Geschriebene deckt sich mit meinen Festgeld-Erfahrungen.


    So bitter es sein mag, aber den Vorgang würde ich als Erfahrungswert abhaken und mich dem zusätzlichen Jahr zu ungünstigeren Konditionen abfinden.


    Die Kündigung zum Ablauf des aktuellen Jahreszeitraumes würde ich jetzt schon vornehmen.

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten. Dass eine automatische Prolongation bei manchen Banken gängige Praxis ist, war mir bewusst. Mich würde jedoch noch interessieren, ob es Ihrer Einschätzung nach in Ordnung ist, das nirgends in den mir vorliegenden Unterlagen aufgezeigt ist, wann und wie genau gekündigt werden muss? Ich hätte angenommen, dass diese Informationen mitgeteilt werden müssten.


    Außerdem findet sich auf der Internetseite versteckt die Information, dass in besonderen Fällen eine Verlängerung zurückgenommen werden kann. Falls eine Einschätzung vorliegt, welche Fälle das sein könnten, wäre das ebenfalls hilfreich. Danke im Voraus.