Handwerkerrechnung doch nicht absetzbar????

  • Hilfe!!! :!:
    Ich habe die beiden alten Sessel meiner Oma neu aufarbeiten und neu postern lassen. Hat ein Heidengeld gekostet, ist aber echt schön geworden und die bleibende Erinnerung an meine Oma steht jetzt im Wohnzimmer.
    Eigentlich dachte ich, dass ich die Rechnung bei der Steuererklärung angeben kann. Nun teilte mir ein Bekannter mit, dass das zwar für´s Sofa gelten würde, aber nicht für die Sessel. Stimmt das???? :?:
    Danke für eine hilfreiche Antwort!!!
    Freundliche Grüße an alle! :)

  • Moin,


    für mich ist das eine klassische Haushaltsnahe Dienstleistung. Und dabei ist es unabhänig um welches Möbelstück es sich handelt. Aber Obacht: Man bekommt nicht 20 % der Lohnkosten zurück, wie vielfach angenommen wird, die eigene Steuerschuld wird um 20 % der Lohnkosten reduziert. Konsequenz: Man profitiert von dieser Regelung nur, wenn die eigene Steuerschuld größer ist, als dieser Betrag.


    Gruß


    Nordlicht

  • Hallo,


    es kann keinen Unterschied machen, ob es sich um einen Sessel oder um ein Sofa handelt.


    Um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt es sich aber m.E. nicht. Nicht gefördert werden darüber nämlich Arbeiten, die normalerweise durch einen Fachmann ausgeübt werden. Das Polstern eines Sessels gehört wohl dazu.


    Es handelt sich bei den Kosten allenfalls um Handwerkerleistungen, die aber wahrscheinlich eher als Kosten der allgemeinen Lebensführung gewertet werden müssen. Entscheidend ist nämlich, dass die Arbeiten im Haus des Kunden erledigt werden müssen, nicht in der Werkstatt beim Handwerker. Wahrscheinlich haben Sie die Sessel aber zum Polstern in die Werkstatt gebracht.


    In der Steuererklärung würde ich die Rechnung aber auf jeden Fall angeben – ein Versuch ist es wert.


    Viele Grüße,
    Britta