Riester-Zulagen

  • Hallo, bekommt man die Zulagen auch, wenn man freiwillig und vorübergehend im nichteuropäischen Ausland ist und in Deutschland nur Steuern für Mieteinnahmen zählt und nicht in die gesetzliche Rente? Und falls nicht, wie ist es mit Kindern? Erhält man Kindergeld für mitgenomme Kinder und auch für im Ausland geborene? Und erhält man die Riester Zulagen für die Kinder? :?:

  • Für die unmittelbare Zulagenberechtigung muss man (mindestens einen Tag) rentenversicherungspflichtig sein.


    Ein paar Ausnahmen gibt es noch, aber die werden im Ausland eher nicht einschlägig sein.


    Für die Kinderzulagen muss Kindergeldanspruch bestehen und Anspruch auf die Grundzulage.


    Wahrscheinlich funktioniert das Ganze so nicht. ?(

  • Vielen Dank! Ist mit Grundzulage die Zulage für den Riester-Vertragsbesitzer gemeint? Also, wenn ich nicht rentenpflichtversichert bin, erhalte ich keine Zulagen und meine Kinder auch nicht. Dann ist diese Frage beantwortet, vielen Dank! Sind denn die Kinder kindergeldberechtigt, wenn sie deutsche Staatsbürger sind und aber vorübergehend im Ausland wohnen? :?:

  • Verstehe ich richtig, dass Voraussetzung für die "volle" Kinderzulage eine "volle" Grundzulage ist und man damit 4% vom Brutto minus Zulagen einzahlen muss?


    Oder anders gesagt, ein beitragsfreier Riester bekommt weder Grundzulage noch Kinderzulage, sondern null?


    Lieben Dank.

  • Danke @Referat Janders, vielleicht weißt du auch bei meiner eigentlichen Frage Rat?


    Meine Frau hat einen Riester bei der Allianz. Müsste bei (demnächst :thumbup: ) 3 Kindern einen Eigenbeitrag von 300 Euro leisten.


    Ich möchte die Rendite optimieren. Aktuell zahlt sie noch den optimalen Eigenbeitrag bei 2 Kinder.


    Heute habe ich festgestellt, dass beitragsfrei stellen 50 Euro kostet. Das will ich natürlich vermeiden.


    Was ist am Sinnvollsten?


    1) Konstante Rate wählen? Die müsste ihrem Höchstgehalt nach Elternzeit entsprechen. Für die Elternzeit wäre sie zu hoch (bzw für das Jahr danach, wenn die Elternzeit Bemessungsgrundlage ist)
    2) Beitrag so reduzieren, dass am Jahresende die gewünschte Summe erreicht ist (5 Euro pro Monat)? Entstehen Extrakosten, wenn man später wieder erhöht?


    Danke sehr!

  • Dass Beitragsanpassungen irgendwelche Folgekosten nach sich ziehen, kann ich mir nicht vorstellen, aber ausschließen kann ich es auch nicht. (Gibt verrückte Verträge da draußen.)


    Ich würde den Beitrag jährlich anpassen. Auch eine Beamtin bekommt irgendwann ihre Bescheinigung mit den an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. Damit kann man die notwendige Anpassung dann gemütlich ausrechnen, damit man nur einmal im Jahr anpassen muss.


    Die besten Wünsche für die ganze Familie!

  • Zum Thema Riester empfehle ich dringend das Lesen meines Beitrags hinsichtlich der Auszahlung:
    https://www.finanztip.de/blog/…die-reise/#comment-102800
    Daraus ein Kurzzitat:
    Hierbei wurde mir erstmalig mitgeteilt, das ca 30 Prozent meines Depots ( ich habe einen DWS-Aktienfonds-Riestervertrag abgeschlossen), in eine „Greisenversicherung“ genannt Leibrentenversicherung, eingezahlt wird, die mir die lebenslange Rente über das 85. Lebensjahr hinaus garantiert.


    ...


    Pikant ist dabei, das die Leibrente (deswegen heißt sie so) nicht vererbbar ist. Sollte ich also vor dem 85. Geburtstag gestorben sein, haben meine Erben 30 % von meiner gesparten Riesterrente und der darauf entfallenen steuerlichen Zuschüsse nur gelesen!
    Zitatende:


    Wer also noch nicht solange dabei ist, sollte ggf. über Alternativen nachdenken, auch wenn man auf Zulagen vom Staat bei anderen Anlagen (etwa Investition in ETF-Fonds via Sparplan) verzichten muss.

  • Dass Riester spätestens ab 85 in einer Rentenversicherung mündet, sollte allen bekannt sein.


    Und wenn man sich den Hintergrund der Riester-Kiste anschaut, dann sollte niemand Vererbbarkeit (über eine Garantiezeit hinaus) erwarten.


    Ehrlicherweise gehört das zu der Beratung vor einem Abschluss dazu.

  • Dass Riester spätestens ab 85 in einer Rentenversicherung mündet, sollte allen bekannt sein.


    Und wenn man sich den Hintergrund der Riester-Kiste anschaut, dann sollte niemand Vererbbarkeit (über eine Garantiezeit hinaus) erwarten.


    Ehrlicherweise gehört das zu der Beratung vor einem Abschluss dazu.

    Möglich, das dies jetzt so gehandhabt wird. Bei meinem Abschluss 2004 waren diese Punkte nicht bekannt und wurden auch nicht publiziert, ebenso wenig, das die Riesterrente auf eine Mindestrente nicht etwa aufgeschlagen sondern mit dieser verrechnet wird. Wie im zitierten Beitrag geschrieben, würde ich unter diesen jetzt mir bekannten Punkten keinen Vertrag mehr abschließen. Wie sich das ggf auf Wohnriester auswirkt weiß ich nicht, da dies für mich nicht in Frage kam.