Hallo,
dies ist für die Hauseigentümer eine ganz wichtige Vers.Auch hier kommt wie immer bei Vers im Schadenfall die Stunde der Wahrheit.
M.E.ist es daher zwingend erforderlich die Versicherungsbedingungen vor Abschluß zu lesen und Fragen zu stellen.
Zum Artikel:In einem der ersten Absätze wird behauptet,daß bei Schäden durch "Sturmflut" Versicherungschutz besteht.Dies ist leider nicht richtig.
Zur Versicherungssumme Wert 1914 zum gleitenden Neuwert wird gesagt,daß die Versicherungssumme Wert 1914 jährlich angepasst wird.Auch
dies ist nicht richtig.Die Vers.Summe Wert 1914 bleibt unverändert nur die Prämie wird angepasst.Eine Erhöhung der Vers.Summe bei dieser Vertragsform
erfolgt nur,wenn Wertsteigernde Umbaumaßnahmen z.B. neue Heizung oder Isolierglasfenster eingebaut werden.
Wichtig wäre auch,daß Schäden durch Anprall von Fahrzeugen mitvers.sind.Besonders zu beachten ist auch das Thema Rohre
Zu-und Ableitungsrohre/im Gebäude,außerhalb des Gebäudes auf dem Versgrundstück und außerhalb des Grundstücks.
Es soll jetzt genug sein.Ein schönes Wochenende wünscht "trumpet"