WohngebäudeVers Artikel v 26.8.14 "So funktioniert die Wohngebäude Vers

  • Hallo,
    dies ist für die Hauseigentümer eine ganz wichtige Vers.Auch hier kommt wie immer bei Vers im Schadenfall die Stunde der Wahrheit.
    M.E.ist es daher zwingend erforderlich die Versicherungsbedingungen vor Abschluß zu lesen und Fragen zu stellen.
    Zum Artikel:In einem der ersten Absätze wird behauptet,daß bei Schäden durch "Sturmflut" Versicherungschutz besteht.Dies ist leider nicht richtig.


    Zur Versicherungssumme Wert 1914 zum gleitenden Neuwert wird gesagt,daß die Versicherungssumme Wert 1914 jährlich angepasst wird.Auch
    dies ist nicht richtig.Die Vers.Summe Wert 1914 bleibt unverändert nur die Prämie wird angepasst.Eine Erhöhung der Vers.Summe bei dieser Vertragsform
    erfolgt nur,wenn Wertsteigernde Umbaumaßnahmen z.B. neue Heizung oder Isolierglasfenster eingebaut werden.
    Wichtig wäre auch,daß Schäden durch Anprall von Fahrzeugen mitvers.sind.Besonders zu beachten ist auch das Thema Rohre
    Zu-und Ableitungsrohre/im Gebäude,außerhalb des Gebäudes auf dem Versgrundstück und außerhalb des Grundstücks.
    Es soll jetzt genug sein.Ein schönes Wochenende wünscht "trumpet"

  • Also da gehe ich jetzt nicht so ganz mit da core. Der Wert 1914 entspricht nach meiner Auffassung dem aktuellen Wert des Hauses, wenn keine wertsteigernden Umbauten vrogenommen wurden. Ich bekomme also bei einem Totalverlust in 10 Jahren den dann erforderlichen Wert erstattet das Haus an gleicher Stelle, in gleicher Grösse neu zu erstellen.
    In neuen Policen sind in der Tat oft Überschwemmung etc. ausgeschlossen. Mit ein Grund warum man Vertragsumstellungen nicht ohne weiteres tätig sollte.

  • Die Stellungnahme von Kreuna ist nicht hilfreich.Der Wert 1914 in "Mark" kann doch nicht der aktuelle Wert des Hauses sein.
    Überschwemmung ist über die ElementarschadenVers abgedeckt,hat mit alten oder neuen Policen nichts zu tun.
    Sturmflut ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    Bitte in die jeweiligen Versicherungsbedingungen schauen..
    trumpet

    • Offizieller Beitrag

    Für alle die der Diskussion um den Wert von 1914 nicht komplett folgen können, möchte ich die Erklärung auf nachfolgender Internet-Seite ans Herz legen:


    http://www.helberg.info/versic…-heute-der-baupreisindex/

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Der Wert 1914 x Jahresbaupreisindex ergibt den Versicherungswert. Überschwemmungen sind ggf und waren teilweise abgesichert. Bei der Sturmflut halte ich mich zurück. Andererseits sind Häuser auch bei inneren Unruhen und Kriegshandlungen nicht versichert.

  • Zur Schadensregulierung:
    Die Wahl der Versicherung als Vorsorge für den Schadensfall ist eine Sache. Der Eintritt eines Schadens und die Folgen eine zweite. Leider wird darauf selten oder nie eingegegangen, wie in diesem Artikel.
    Wenn jemand mehrere Jahre hintereinander z.B. einen Wasserschaden hat, weil nämlich beim Bau geschlurt wurde, wird die Versicherung spätestens beim dritten Mal kündigen, auch wenn es kleinere Beträge sind (unter 1000 €). Wenn jemand diese "kleineren" Schäden selbst bezahlt und erst einen großen Schaden (etwa 8000 € ) meldet, wird die Versicherung zwar (hoffentlich) das Geld zahlen, aber sie wird ebenfalls kündigen. Bei der Suche nach einer Folgeversicherung ist man aufgeschmissen, denn die wird nach einem Vorschaden fragen und den Beitrag entsprechend anpassen - wenn sie nicht sogar ablehnt. Selbst wenn man eine Kündigungsumkehr (also der Versicherte kündigt) mit der alten Versicherung vereinbart.


    Hat jemand dazu Empfehlungen? Oder könnte das sogar Thema für einen extra Artikel sein?

  • Bevor die Gesellschaft kündigt sollte man dieser den Vorschlag machen
    eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren,etwa 800,-€ bis 1000,-€ je Schadenfall.
    Weiterhin wäre es gut wenn weitere Vers bei dieser Gesellschaft bestehen,die
    schadenfrei verlaufen.
    Evtl.kann man damit die Kündigung verhindern.
    trumpet