Flug um 5 Tage (!) verschoben

  • Angenommen, man hat bei der Turkish Airline einen Flug nach Asien gebucht: Aus Deutschland nach Istanbul und dann weiter nach Asien. Keine Pauschalreise, nur den Flug.


    Mehr als zwei Wochen vor dem Flug erhält man plötzlichen eine Nachricht, dass die erste Etappe des Rückflugs (also von Asien nach Istanbul) um 5 (!) Tage nach hinten verschoben wird.


    Welche Rechte hat man in diesem Fall?


    a) Muss die Airline gewährleisten, dass auch die zweite Etappe des Rückflugs (Istanbul nach Deutschland) entsprechend verschoben wird?
    b) Gilt in diesem Fall die EU-Flugrechteverordnung?
    c) Hat man einen Anspruch auf einen früheren Ersatzflug?
    d) Müsste die Airline einen früheren Ersatzflug bei einer anderen Airline bezahlen?
    e) Hätte man Anrecht auf Unterstützung (Kosten für Hotel und Verpflegung) in der Zeit?
    f) Hätte man gleich den späteren Rückreisezeitpunkt gewählt, wären die Kosten niedriger gewesen. Müsste die Airline, sofern man tatsächlich zum späteren Zeitpunkt fliegt, den Differenzbetrag erstatten?


    Danke im Voraus für Unterstütung!

  • Ich kann mir vorstellen, das viele Fluglinien in solch einem Fall einen Teil des Flugpreises zurück erstatten - vielleicht sogar die gesamten Kosten erstatten. Doch das wird wohl auch Zustand eine Airline abhängig sein (z.B. Thomas Cook). Denn wenn eine Fluglinie wirtschaftlich auf wackligen Beinen steht, dann ist eine Entschädigung wohl eher unwarscheinlich.

  • 'In vielen Ländern außerhalb der EU sind die Fluggastrechte der Passagiere leider nicht oder nur teilweise gesetzlich geregelt. Eine so allgemeingültige und weitreichende Verordnung wie in der EU gibt es häufig nicht. Sollte diese also aus den genannten Gründen nicht gelten, ist es um die Passagierrechte leider düster bestellt.
    Viele Airlines haben eigene Bestimmungen, wie im Falle einer Verspätung oder Annullierung gehandelt wird, sodass man - mit etwas Glück - doch noch etwas Geld zurückbekommen kann. Bei Flugausfällen wird in der Regel versucht, Sie auf einen anderen Flug umzubuchen. Es lohnt sich definitiv ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Dabei zeigt sich, dass die größeren Airlines in der Regel für Hotelübernachtungen aufkommen, Billigairlines die Passagiere jedoch im Stich lassen.
    Zwei Länder außerhalb der EU sind hierbei eine positive Ausnahme: In Israel und Indien wird sich aktiv für die Rechte von Fluggästen eingesetzt, sodass Reisende bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein gesetzlich geregeltes Anrecht auf Schadensersatz und/oder eine Rückerstattung des Ticketpreises haben.' Quelle: https://www.flug-verspaetet.de…schaedigung-ausserhalb-eu


    Hier die Bedingungen von Türkish Airlines: https://turkishairlines.dist.s…00-4874-9ef6-eafbfc017037


    Im übrigen kann man den konkreten Verspätungsschaden (zusätzliche Hotel- und Verpflegungskosten) gem. Art. 19 ff. Montrealer Übereinkommen (https://www.google.com/url?sa=…Vaw2iUS5GOwS75tB3RmFxsp86) auf geltend machen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)