Hallo,
ich habe den Beitrag https://www.finanztip.de/hausratversicherung/ gelesen und mit diesem das Angebot der Allianz geprüft.
Im Beitrag steht, dass es wichtig ist, den "Zusatz 'Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit' zu vereinbaren".
Im Angebot der Allianz steht: "Verzicht auf Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführen eines Schadens bis 100% Summe X"
Sind die Formulierungen deckungsgleich, oder bedeutet Verzicht auf Anrechnung genau das Gegenteil?
Kann hier jemand helfen? Die Suchfunktion brachte keine Treffer dazu. Ansonsten muss ich natürlich bei der Allianz nachfragen, wie der Passus gemeint ist.
Besten Dank und viele Grüße
Idale