Hallo Zusammen,
ich habe folgende Situation, bei mir läuft ein Kreditvertrag aus,
der mit einem BSV abgesichert ist, der neue Zinsatz ist so naja,
die neue Belastung relativ hoch, kurzer Zeitraum. Außerdem habe ich zwei weitere
Kreditverträge die 2023 und 2025 auslaufen. Ich war mit der Idee
bei der Bank alle drei Verträge zusammenzulegen mit längerer Laufzeit,
dafür geringerer Rate, Tochter studiert, Sohn vl. auch bald...
Aussage der Bank, dies ginge nicht aus kreditrechtlichen Gründen,
man dürfte hausintern (alles die gleiche Bank) die Kredite nicht zusammenlegen
Frage 1:
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt? Gibt es so eine Regelung?
Hab dann zwei Wochen überlegt und dann festgestellt, dass es ja noch die
zweite Möglichkeit gibt, den BSV nicht in Anspruch zu nehmen
(2% ist ja nicht so toll und die Rate recht hoch), also Anfrage Volltilger
über zehn Jahre, deutlich geringere Rate.
Antwort der Bank: ein 6jähriges Darlehn, Volltilger, kaum günstiger, geringfügig
besseres Angebot beim Zins, weiter fast gleichhohe Rate. Mit der Begründung, es gäbe eine
gesetzliche Bestimmung, dass eine Mindestrate vorgegeben ist.
Frage 2:
Auch hier, gibt es so eine Bestimmung?
Habe ein wenig das Gefühl, das LBS und Sparkasse sich hier nicht ins Gehege
kommen wollen.
Ich würde mich über Rückmeldungen sehr freuen
Beste Grüße Jens