Insolvenzverfahren - muss ich die Rechnung 2x zahlen?

  • Hallo Community,


    Im August 2019 habe ich eine Handwerker-Rechnung bar bezahlt und der Handwerker hat auf der Rechnung den Erhalt des Geldes mit Vermerk und Unterschrift bestätigt. (Ohne zusätzlichen Firmenstempel beim Vermerk)


    Jetzt habe ich von einem Anwalt ein Schreiben bekommen dass, gegen den Handwerker bereits im Juni 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und ich die Rechnung noch einmal bezahlen soll.


    Im beigefügten Bescheid vom Amtsgericht ist vermerkt dass der Handwerker ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Gelder mehr hatte einkassieren dürfe.


    Was hat das für mich für rechtliche Auswirkungen?
    Gilt die Rechnung als bezahlt, oder bin ich hier der Dumme und muss sie tatsächlich noch einmal bezahlen?