Neukundenbonus meiden

  • Hallo liebe Community,
    es ist schon wie der rote Faden, der sich über viele Beiträge von Energieanbietern zieht, der Ärger mit unseriösen Anbietern und die Abschlüsse mit Neukundenbonis. Ich selber wechsele jährlich Strom und Gas. Seit ich den Vergleichsrechner von Finanztip in Anspruch nehme, gab es noch nie Schwierigkeiten. Mein Rat und so gehe ich selber vor: Die Auswahl der Energieanbieter erfolgt nur über den Finanztiprechner, da Aussortierung der schwarzen Schafe und kein Vertragsabschluß mit Neukundenbonus. Bei letzterem muß immer damit gerechnet werden, daß diese eventuell nicht ausgezahlt werden. Und abschließend noch eins; es gibt sehr viele Personen, die Finanztip im Internet nicht kennen. Daher, wo immer es geht, den Finanztip weiter empfehlen.
    Viele Grüße von
    Widder

  • Ich wechsele seit 10 Jahren jährlich Strom und Gas mit Neukundenbonus und bin erst einmal reingefallen. Da hatte ich "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt, der Energieversorger beendete meinen 12 Monatsvertrag rechtswidrig nach 11 Monaten und zahlte keinen Bonus. Seitdem gehe ich nur noch zu namhaften Anbietern wie Eon, Vattenfall, Enbw und lokal bekannten. "365 Energie" käme mir nicht mehr ins Haus.


    Am billigsten ist logischerweise der billigste Billiganbieter mit Neukundenbonus. Ich finde meinen Kompromiss, nicht den billigsten aber einen "billigen bekannten Anbieter mit Neukundenbonus" zu nehmen eigentlich ausgewogen.

  • Gute Hinweise von euch. Ich habe noch gar nicht darann gedacht, dass ein versprochener Neukunden-Bonus nicht ausgezahlt werden könnte. Wie


    Ich wechsele seit 10 Jahren jährlich Strom und Gas mit Neukundenbonus und bin erst einmal reingefallen.

    Wie kam es dazu, dass der Neukundenbonus nicht ausgezahlt wurde? Und wie hat sich der Kundenservice verhalten? War im Vetrag eine Klausel enthalten, die die Auszahlung verhindert hat? Mich würde das interessieren, damit ich weiß, worauf ich zu achten habe.

  • hallo Richard, ich hab versucht das oben zu beschreiben. 12 Monatsvertrag. Ich hab irgendwann gekündigt. Der Anbieter hat mich nach 11 Monaten rausgeschmissen und die Zahlung verweigert. Ich habe danach gelesen man soll "zum Datum nach 12 Monaten kündigen" und nicht "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Ist auch seitdem nicht mehr passiert.

  • Echt ein wertvoller Beitrag. Das einige Anbieter mit einem Neukundenbonus solch ein Schindluder treiben würden, dass hätte ich nicht gedacht. Deine Anmerkung Finanzztip weiterzuempfehlen, dem stimme ich zu. Ich habe hier schon eine menge an hiflreichen Beiträgen gefunden. Auch andere Menschen können davon profitieren. Ich kann mir vorstellen, wenn solche Themen, wie das angesprochene, poluärer werden, das einige Anbieter wohl wesentlich gewissenhafter ihren Aussagen nachkommen werden.

  • @chris2702, wie würdest du die Kündigung dann genau formulieren?
    Also wenn bspw. der Tarif eine Erstvertragslaufzeit von einem Jahr hat, vom 01.01.-31.12.2019 läuft, und man sich noch in der Kündigungsfrist befindet.


    "Hiermit kündige ich fristgemäß zum 31.12.2019"
    oder zum 01.01.2020 ?


    Oder besser diese Formulierung?
    "Hiermit kündige ich fristgemäß zum Ende des aktuell laufenden Vertragsjahres"

  • Ich schreibe jetzt immer (Datum aus deinem Beispiel) "zum 31.12.2019". Wobei ich inzwischen dazu übrgegangen bin, deutlich vor der Künigungsfrist einen neuen Anbieter auszuwählen und dann die Kündiung durch den neuen Anbieter respektive Verivox machen zu lassen. Aber ich schreibe nicht mehr "frühestmöglich". Meiner Erfahrung nach dauert der Künigungsprozess nur wenige Tage. Man muss das im Auge behalten, aber wenn man 5 Monate vorher kündigt bei einer Frist von 3 Monaten, ist bislang bei mir nichts schief gegangen.

  • chris2702 hat das korrekte Datum angegeben. Es wird immer das letzte Datum zur Kündigung der Vertragslaufzeit angegeben. Jeder Energieanbieter hat eine andere Kündigungsfrist, daher diese Frist bei Vertragsabschluß sich genau im Kalender notieren. Bei mir läuft dies beispielsweise so: Bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen schließe ich 2 Monate vorher bei einem neuen Anbieter einen Vertrag ab. Auf eigenem Wunsch veranlasse ich dem neuen Anbieter den Vetrag beim alten Energielieferanten zu kündigen. Wer die doppelte Zeit der Kündigungsfrist in Anspruch nimmt, ist auf der sicheren Seite.

  • Danke für eure Antworten!


    Wenn man aber den neuen Anbietet die Kündigung beim alten Anbieter machen lässt, läuft man dann nicht Gefahr, dass der neue beim alten eben auf "frühestmöglich" kündigt?

  • du schreibst in die Maske auf Verivox entweder frühestmöglich oder Datum. Denke nicht, dass der neue Anbieter eine Wahl hat.

  • Hallo, ich habe da noch eine Ergänzung zu meiner letzten Info zwecks der Vorgehensweise zur Kündigungsfrist. Es gibt Verträge, die eine kürzere Frist als 6 Wochen haben. Bei der Veranlassung, daß der neue Anbieter den alten Vertrag kündigen soll, gilt es folgendes zu beachten, dies heißt dann im Klartext so: " Wenn das Ende der Kündigungsfrist nur noch weniger als vier Wochen entfernt ist, sollten Sie selbst kündigen. Denn die Bearbeitung eines Anbieterwechsels durch den neuen Anbieter nimmt einige Zeit in Anspruch. Wenn der neue Anbieter dann nicht rechtzeitig beim Vorversorger kündigt, ist diese Frist womöglich überschritten. Gehen Sie daher in diesem Fall auf Nummer sicher". Zum Abschluß noch einen Rat an die Finanztipredaktion: Bitte diese Info, zur Bearbeitung eines Anbieterwechsels, auf der Seite "Ihr Fahrplan zu einem guten Strom- und Gasversorger" einfügen.

  • hallo Richard, ich hab versucht das oben zu beschreiben. 12 Monatsvertrag. Ich hab irgendwann gekündigt. Der Anbieter hat mich nach 11 Monaten rausgeschmissen und die Zahlung verweigert. Ich habe danach gelesen man soll "zum Datum nach 12 Monaten kündigen" und nicht "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Ist auch seitdem nicht mehr passiert.

    Das ist echt ein unschönes Ereignis. Sicherlich war es auch ziemlich schwer, dann schnell einen neuen Anbieter zu finden. Ich hätte nicht Gedacht, dass ein Dienstleister einfach so seine Kunden rauswirft. Auf jeden Fall finde ich es super, dass du dein Erfahungen schilderst. ich werde in Zukunft auch dein Schreiben im Hinterkopf behalten.


    Ich wünsche dir eine besinnliche Weihanchtszeit :)