Konto-/Depotvollmacht über den Tod hinaus

  • Guten Tag,


    meine Ex-Frau und ich möchten uns gegenseitig eine Konto-/Depotvollmacht über den Tod hinaus erteilen. Bei unseren Banken bekommen wir nicht ganz eindeutige Aussagen was die Gültigkeit der Vollmacht angeht, wenn der Tod eintritt. Bei comdirect heißt es, der Bevollmächtigte kann über das Konto verfügen und es auch löschen. Allerdings heißt es auch, das Konto wird dann als Nachlasskonto geführt. Bei consorsbank gilt die Vollmacht auch über den Tod hinaus und wird bei Meldung des Todes sofort als Nachlasskonto geführt. Meine Ex-Frau führt 2 Tanzschulen, wo die meisten Schüler per Dauerauftrag die Unterrichtsgebühr bezahlen. Das müsste über einige Wochen nach Eintritt des Todes zumindest kontrollierbar sein, dass alle Schüler ihre Aufträge löschen. Sonst muss man sich noch lange mit Rückzahlungen beschäftigen.


    Außerdem ist die Idee, die Erben gleich auszuzahlen oder andere Begünstigte, damit sie nicht Monate warten müssen. Die Beerdigung sollte auch vom Geld des Verstorbenen bezahl-bar sein.


    Sollten wir besser ein Testament beim Notar aufsetzen, damit die Verteilung des Geldes geregelt ist oder kommen wir mit der Konto-/ De-potvollmacht über den Tod hinaus hin.
    Können Sie uns bitte aufklären, wie wir im Ernstfall handeln können? Das wäre sehr nett.