Kreditgebühren - Erfahrungen mit den Banken

  • Wie @ebbe sand in einem anderem Thread ausführlich erwähnt hat ist die Abschlußgebühr für Bausparverträge zulässig. oder haben Sie eine Gebühr für ein ausgezahltes Darlehen in Anspruch genommen?


    Nichts anderes hätte zumindest Aussicht auf Erfolg.
    In den Verträgen der Baussparkassen sind "Gebühren" für gewährte Darlehen nicht (mehr) zu finden.
    Sie sind duch schöne Begrifflichkeiten wie "Agio" ersetzt worden, welche aber das berühmte 'Gleiche in grün' darstellen.


    In meinem Vertrag wurden auch 2% Agio auf den Darlehensbetrag draufgeschlagen.
    Zurückgefordert habe ich diese, ich warte noch gespannt auf Reaktion.


    Ein anderer Darlehensvertrag, den wir bei der Sparkasse haben verlangt jährliche Kontoführungsgebühren.
    Auch solche sind nicht zulässig.
    Von der schriftlichen Rückforderung hin zur Erstattung der Kosten vergingen nicht mal zwei Wochen (Weihnachtsfeiertage inkludiert).
    Zugegeben: Da stand ich in voller Lebensgröße am Schalter und habe die Sache persönlich erledigt.
    Hin und wieder hat es Vorteile nicht alles "online" zu machen, sondern im regionalen Nahbereich zu bleiben. :)

    „Eigentlich ist es gut, dass die Menschen der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.”


    Henry Ford

  • Hallo,
    am 3.12.2014 habe ich die Santander Consumer Bank per Musterbrief (Einschreiben mit Rückschein) zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren incl. Zinsen aufgefordert. Per Rückschein wurde der Eingang am 4.12.2014 bestätigt. In meinem Schreiben habe ich der Bank eine angemessene Frist bis zum 18.12.2014 eingeräumt.
    Nachdem die Bank in keiner Weise reagierte, habe ich mich am 18.12.2014 an den zuständigen Ombudsmann gewendet. Mein Schreiben erfolgte wieder per Einschreiben mit Rückschein. Bis heute habe ich jedoch keinen Rückschein erhalten, mit dem mir die Annahme bestätigt wurde. Jetzt habe ich die Sorge, dass meine Ansprüche verjährt sind.
    Welche Empfehlung zum weiteren Vorgehen können Sie mir geben? Ist es sinnvoll, jetzt einen Anwalt einzuschalten? Es geht um einen mittleren 4-stelligen Betrag.
    Vielen Dank

  • @Klausi22


    nein, ein anwalt ist nun nicht mehr notwendig, da du dem OM eingeschaltet hast..


    für ein "besseres gefühl", könntest du in einer mail mit sende-/empfangsbestätigung an dein schreiben erinnern, aber:


    siehe hierzu http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/

    [...] Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt wird.[...]

  • @Klausi22,


    das ist ganz normal. Dauert eine gewisse Zeit, bei mir waren es auch über zwei Wochen, bis der Rückschein vom Ombudsmann zurückgekommen ist. Und kurz vor Weihnachten mit der ganzen Weihnachtspost wahrscheinlich umso länger. Ich denke aber, der Ombudsmann hat den Brief längst erhalten.

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage..
    Wir haben bei unserer Hausbank 2007 einen Wohnkredit als Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen,
    dieser sollte ursprünglich in 2015 durch einen Bausparvertrag abgelöst werden.....zwischenzeitlich wurde der Vertrag wegen Modernisierung in 2011 komplett umgeschuldet, wo die Bank ein Vorfälligkeitsentgelt verlangte.


    Wir haben nun das Bearbeitungsentgelt für den damaligen Vertrag zurückgefordert, erhielten zwischenzeitlich einen Brief, das unsere Forderung geprüft wird.


    Heute bat mich unser Kundenberater um einen Termin, nach Rückfrage wollten sie mir mitteilen, daß sie evtl. die Hälfte der Gebühr zurückerstatten würden, da die Bearbeitungsgebühr angeblich nur erhoben wurde, um einen niedrigen Zinssatz für die Laufzeit zu bekommen.


    Im Vertrag steht folgendes:


    Das einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsentgelt beträgt 2,9% v. Darlehensbetrag, stattliche 3240 €.
    Unter einem anderen Punkt steht im Vertrag:
    Effektiver bzw. anfänglicher Jahreszins: 4,82%. Der unter Punkt 3.1 ausgewiesene Zinssatz (4,29% jährl.) Kann unter den dort genannten Voraussetzungen geändert werden. Hierbei wurde verrechnet:
    Bearbeitungsentgelt auf einen Zeitraum von 31.5.2007 bis 30.11.2015.


    So jetzt stehe ich hier und weiß nicht weiter.


    Muss die Bank mir meine Gebühr in voller Höhe zurückzahlen oder nicht?
    Soll ich dem Berater morgen mit dem Anwalt drohen?


    Im Gespräch kam mir das alles sehr dubios vor.


    Fakt ist auf jeden Fall das ich die Gebühr gezahlt habe, und auch nach vorzeitiger Ablösung/Umschuldung das Geld weg war, bzw. Ich noch ein Vorfälligkeitsentgelt in 4 stelliger Höhe zahlen mußte, obwohl ich bei der selben Bank geblieben bin....


    Nun seid Ihr gefragt und ich wäre sehr dankbar, wenn ich bis morgen früh schlauer wäre....


    LG
    dani79

  • Hallo, ich habe folgendes Problem.
    Ich habe 2006 und 2012 einen Autokredit bei der Santander Bank in Anspruch genommen und am 25.11.2014 den Musterbrief für die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren mit Frist bis 19.12.2014 verschickt.
    Beim 2012er haben Sie innerhalb von 2 Wochen mir die Gebühren ohne Zinsen überwiesen und vom 2006 habe ich noch nichts gehört. Es gab aber auch beim 2012er keinen weiteren Kontakt von der Bank weder das Sie das Geld überweisen noch sonstige Stellungnahmen,
    Leider hatte ich den Beitrag hier von Finanztip nicht richtig gelesen und gedacht das jetzt generell eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt und ich ja somit auch beim 2006 noch Zeit habe.
    Jetzt habe ich hier auch noch gelesen bei den Beitrag http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/santander/ Sie würden es auch gelten lassen wenn man den Antrag noch in 2014 geltend gemacht hat.
    Habe ich dies jetzt richtig gelesen, bestehen noch Chancen auf Erstattung und was sollte ich nun noch tun? :?::?::?:
    Grüße Mike
    Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar

  • Hallo miteinander.


    Ich habe eine Frage zu den Kreditbearbeitungsgebühren.


    Habe erst sehr spät von der ganzen Sache erfahren aber noch in der Frist der Santander Bank ein Schreiben zukommen lassen indem ich meine Gebühren zurück fordere. Frist bis 31.12.2014 habe ich gesetzt.


    Nun habe ich bis heute noch keine Antwort auf dieses Schreiben erhalten. Habe ich noch Chancen meine Gebühren wieder zu bekommen oder ist das nun verjährt?


    Zudem läuft mein Kredit am 15.01.2015 aus.


    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Stehen einem auch Zinsen zu, wenn der Kredit noch läuft ?


    Habe von der Credit Plus BG zurück bekommen, aber ohne Zinsen - wie alle anderen auch.
    Kann mir jemand sagen ob mir die Zinsen auch zustehen, wenn der Kredit noch am Laufen ist?
    Gibt es zur Beantragung nochmals ein konkretes Musterschreiben?


    PM erwünscht + sorry vorab wenn es die Fragen schon evtl. gab

  • Hallo alle zusammen, gebe mal kurz meinen Bearbeitungsstand durch.
    Auf den Mahnbescheid habe ich verzichtet und mich statt dessen an den Ombudsmann gewandt, für die Sparkasse habe zum 19.12.14 Eingangsbestätigung erhalten, für die Santander kam heute eine Bestätigung. Debeka und BMW Bank haben sich noch nicht gerührt (Ombudsmann).
    halte euch auf dem laufenden, wenn es etwas Neues gibt.

  • Hallo,ich hatte einen KfW Studienkredit. Ende Oktober beantragte ich bei der KfW die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr. Das lehnte sie ab. Auch verzichtete sie nicht auf die Einrede der Verjährung. [...] Soeben fand ich diese Seite, wo "TorstenH" sagt, dass die Revision zurück genommen worden ist. Leider konnte ich das nirgends anders im Internet finden, auch nicht auf der Website des BGH. Stimmt denn das wirklich? Wie kann ich als Privatperson aktuelle Informationen zum Stand der Dinge bekommen?Danke schon jetzt für hilfreiche Antworten,Michael


    [Anm. der Moderation: Beitrag wegen personenbezogener Daten editiert]

  • Hallo,
    ich habe am 17.12.14 bei der Peugeot Bank Bearbeitungsgebühren zurückgefordert. Ich habe die Bank angeschrieben und zeitgleich am selben Tag, online einen Mahnbescheid beantragt um die Verjährung zu hemmen.
    255,48€ Fälligkeit am 28.01.05 & 212,97€ Fälligkeit am 27.02.05 zzgl. Zinsen lt. Zinsrechner 150,29€ (29.01.05 - 17.12.14), sowie 124,20€ (28.02.05 - 17.12.14).
    Die Bank erstattet mir nun die Bearbeitungsgebühren, allerdings erstattet sie nicht die Zinsen in voller Höhe (274,49€) sondern nur Zinsen in Höhe von 172,54€. Über die Differenz in Höhe von 101,95€ hat sie Widerspruch (ohne Begründung) gegen den Mahnbescheid eingelegt.
    Habe ich einen Fehler bei der Berechnung gemacht, oder ist das nur eine Masche der Bank um Zinsen zu sparen?
    Ich müßte ja nun einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen, damit ich dann vor Gericht die Forderung über 101,95€ begründen und erheben kann.

  • Hallo,


    am 15.12.2014 habe ich bei der Santander meine Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen zurückgefordert. Ich habe per Einschreiben die Bank angeschrieben und gleichzeitig online diesen Mahnbescheid gestellt. Die Bank hat sich bisher überhaupt nicht gemeldet und vom Amtsgericht kamen bisher zwei Schreiben. Das erste mit den Gebührenbescheid für den Streitwert (habe ich schon bezahlt) und jetzt ein Schreiben mit dem Widerspruch von Santander gegen die gesamte Forderung ohne Begründung. Es wird mir nur der Anwalt mitgeteilt.


    Unten auf dem Schreiben vom Amtsgericht steht folgendes:


    Zur Abgabe des Verfahrens ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der unten berechneten Kosten (127,- €)angesehen.


    Wie muss ich jetzt am besten reagieren? Anwalt nehmen und noch mehr Kosten in Kauf nehmen? Wie geht es weiter, wenn ich nur die 127,- € bezahle?




  • Hallo. genau das gleiche schreiben habe ich auch bekommen , keine Ahnung warum . ich weiss auch nicht weiter

  • Die €127.- sind die Gebühr dafür,daß Du das "streitige Verfahren" durchführen möchtest bzw.streng genommen,daß das Mahngericht Deine Angelegenheit an das für Dich zuständige Amtsgericht weiterleitet.


    Das bedeutet auch,daß Du unter Angabe der Geschäftsnummer Deine Forderung begründen mußt,was ja nicht weiter schwer fallen dürfte,da Du ja nur auf die Rechtsprechung des BGH Bezug nehmen mußt.


    Wenn Du einen Anwalt beauftragen willst,dann übergibst Du diesem das von Dir genannte Schreiben,so daß er/sie Deine Angelegenheit weiterbearbeitet und sich an Dich bzw.Deine Rechtsschutzversicherung wegen seiner Rechnungen hält.


    Weitere Gebühren sind dann die Verfahrensgebühren des Amtsgerichts selbst,wie hoch diese sind,hängt von der Höhe Deiner Forderungen ab(rechne mal ca.10 Prozent Deiner Forderungshöhe).


    Liegt Deine Forderungshöhe ÜBER €5000.-,geht die Sache vom Mahngericht an das Landgericht.Dort MUSST Du einen Anwalt haben("Anwaltszwang").


    Zum Schluß noch:kannst Du die Kosten nicht aufbringen,willst aber trotzdem Dich anwaltlich vertreten lassen bzw.klagen,mußt Du einen Antrag auf Beratungs-bzw.Prozeßkostenhilfe stellen(informiere Dich darüber),was bedeutet,daß Du bezgl.Deiner wirtschaftl.Situation ALLES offenlegen mußt UND Deine Angelegenheit nicht für aussichtslos angesehen wird.


    Kläre das alles der Reihe nach ab und mach Dich an die Arbeit.


    Wenn Du das nicht möchtest,ist das Verfahren(wie im Moment) ohne Ertrag für Dich beendet.


    Die Zeit der gewissermaßen kostenlosen Hilfe ist jetzt beendet oder Du hast eine Rechtsschutzversicherung an Deiner Seite,welche die Kosten durch eine Deckungszusage(die mußt Du oder Dein Anwalt abklären)bestreitet.

  • Durch die Zahlung von 127 EUR (Gerichtskosten) soll laut Widerspruchsbescheid ein Zivilrechtliches Verfahren gestartet werden.


    1) Ist dies normale "Masche" einer Bank (Quasi als Abschreckung, da man sich evtl. scheut diesen Weg zu gehen)? Oder wird nur Widerspruch eingelegt wenn etwas im Mahnbescheid grundlegend falsch ist?

  • Wenn Du mit "Masche" auf Bankseite den Versuch meinst,Kosten zu sparen,liegst Du richtig.


    Deine zweite Annahme("im Mahnbescheid ist etwas grundfalsch")ist (daher)nicht richtig.


    Es geht für die Bank einzig darum,die "Spreu" vom "Weizen" zu trennen,denn mit(nicht gerade geringen) Kosten für die "Zahlungsunfähigen" bzw."Zahlungsunwilligen" senkt man die Zahl derjenigen ganz gewaltig,deren Forderungen man sonst begleichen müßte.

  • Nachtrag:


    Nicht vergessen:


    Die Kosten streckst du vor,gewinnst Du,bekommst Du diese zurück;verloren sind sie nur,wenn Du verlierst UND dann mußt Du auch die Kosten der Gegenseite zahlen.


    Wenn Deine Forderungen klar und berechtigt sind dh.mit der Rechtsprechung des BGH übereinstimmen,hast Du einen Verlust nicht zu befürchten,aber vorstrecken mußt Du schon.

  • @IanAnderson2


    Danke für Deine ausführliche Antwort. Schade das die Bank sich so quer stellt. Bei vielen Leuten haben die ohne Probleme gezahlt. Dann werde ich mich mal an die Arbeit machen.