Kreditgebühren - Erfahrungen mit den Banken

  • Hallo,ich brauche dringend Hilfe denn die Uhr tickt.Heute kam die Antwort von der sparkasse zurück.Es geht um 2 Kredite die noch laufen einmal fürs Haus und so Einen.Als Antwort kam:Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Erstanttungsantrages.
    Sie Beziehen sich darin auf die BHG-Urteile vom 13.5.2014 und 28.10.2014.Eine rechtliche Bindung an diese Urteile besteht jedoch nur für die jeweiligen Streitparteien(§325Abs.1ZPO).Der BGH entschied jeweils anhand konkreter Sachverhalte ,die von Fall zu Fall abweichen können und gegebenenfalls rechtlich anders zu beurteilen sind.Die Gründe sind somit nicht verallgemeinerungsfähig.
    Zur Beurteilung Ihrer Anfrage weisen Sie uns bitte Ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage von Kopien der betreffenden Kreditverträge nach.Wir werden im Anschluss den konkreten Einzelfall prüfen,inwieweit die Voraussetzungen für die Erstattung des Bearbeitungsgeltes vorliegen.
    Vorsorglich bitten wir Sie,Ihren Antrag auf Vollständigkeit der Unterschriften zu prüfen.Gegebenenfalls fehlende Unterschriften weiterer Kreditnehmer reichen Sie uns bitte nach.

  • Hallo,ich brauche dringend Hilfe denn die Uhr tickt.Heute kam die Antwort von der sparkasse zurück.Es geht um 2 Kredite die noch laufen einmal fürs Haus und so Einen.Als Antwort kam:Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Erstanttungsantrages.
    Sie Beziehen sich darin auf die BHG-Urteile vom 13.5.2014 und 28.10.2014.Eine rechtliche Bindung an diese Urteile besteht jedoch nur für die jeweiligen Streitparteien(§325Abs.1ZPO).Der BGH entschied jeweils anhand konkreter Sachverhalte ,die von Fall zu Fall abweichen können und gegebenenfalls rechtlich anders zu beurteilen sind.Die Gründe sind somit nicht verallgemeinerungsfähig.
    Zur Beurteilung Ihrer Anfrage weisen Sie uns bitte Ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage von Kopien der betreffenden Kreditverträge nach.Wir werden im Anschluss den konkreten Einzelfall prüfen,inwieweit die Voraussetzungen für die Erstattung des Bearbeitungsgeltes vorliegen.
    Vorsorglich bitten wir Sie,Ihren Antrag auf Vollständigkeit der Unterschriften zu prüfen.Gegebenenfalls fehlende Unterschriften weiterer Kreditnehmer reichen Sie uns bitte nach.


    Was wollen Sie denn wissen? Es wäre gut zu wissen aus welchem Jahr die Kredite stammen um eventuell prüfen zu können ob die Bank auf Zeit spielt (eine Verjährung der Ansprüche).

  • Schade,das noch keiner die Erfahrung gemacht hat,ja Franziska,sicher,gleiches Recht für ALLE,aber unsere Gesetze sind
    sagen manchmal anderes aus.
    Bis heute ja keine Reaktion,denke an einen Mahnbescheid,Kosten 32.-,aber was ist mit der Vollstreckung?Gut,wenn die widersprechen,wird es vor Gericht verhandelt,unser Anwalt sagte jedenfalls,man könnte nicht mehr für eine Rechtskraft erlangte Sache klagen oder aufrollen,selbst wenn sich die Richterin geirrt hätte,ich mit meinem Rechtsempfinden denke auch anders darüber,da alle vorangegangenen Urteile null und nichtig erklärt wurden.
    Ein Ombudsmann kommt nur in Frage,wenn man noch in keinster Weise tätig war,bin auf der Webseite gewesen.
    Bin für alle Antworten dankbar. :)

  • Schade :( Da glaube ich vielleicht zu sehr an das Gute... Fair hört sich anders an.


    @Liesbeth74


    Bisher konnten alle Gebühren auch ohne Nachweis eingefordert werden. Es genügt die Vertragsnummer und der Ausweis der konkreten Gebühren (die können Sie anhand der Vertragsunterlagen zusammenrechnen, für das "Wie" siehe hier: Berechnung Zinsen für die Thematik "Bearbeitungsgebühren" - Spartipps - Finanztip-Community).


    Wirklich unfassbar, was hier so alles vor sich geht...

  • Ich habe bei zwei Banken einen Antrag auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren gestellt. Ich habe die Anträge am 30.10.2014 gestellt und Frist bis zum 30.11.2014 gesetzt. Von beiden Banken habe ich mittlerweile ein Schreiben über den Eingang des Antrages bekommen mit der Bitte aufgrund der erhöhten Anzahl der Anträge Geduld hinsichtlich der Bearbeitung zu bewahren. Eine der Banken teilte mir mit, dass ich keine weiteren Maßnahmen wie Anwalt einschalten, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einleiten müsse. Ebenso müsse ich keine Maßnahmen ergreifen, die eine etwaige Verjährung verhindern soll. Wie verhält sich das mit der Verjährung? Müssen die Banken eine Erstattung bis zum 31.12.2014 vornehmen, damit keine Verjährung eintritt? Oder genügt es bis zum 31.12.2014 den Antrag gestellt zu haben?

  • Ich habe bei zwei Banken einen Antrag auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren gestellt. Ich habe die Anträge am 30.10.2014 gestellt und Frist bis zum 30.11.2014 gesetzt. Von beiden Banken habe ich mittlerweile ein Schreiben über den Eingang des Antrages bekommen mit der Bitte aufgrund der erhöhten Anzahl der Anträge Geduld hinsichtlich der Bearbeitung zu bewahren. Eine der Banken teilte mir mit, dass ich keine weiteren Maßnahmen wie Anwalt einschalten, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einleiten müsse. Ebenso müsse ich keine Maßnahmen ergreifen, die eine etwaige Verjährung verhindern soll. Wie verhält sich das mit der Verjährung? Müssen die Banken eine Erstattung bis zum 31.12.2014 vornehmen, damit keine Verjährung eintritt? Oder genügt es bis zum 31.12.2014 den Antrag gestellt zu haben?


    Hallo,
    ich würde auf alle Fälle - wenn Sie keinen Anwalt damit beauftragen möchten - den Ombudsmann einschalten. Weil ich mittlerweile keiner Bank mehr irgendwas glaube in dem Zusammenhang. Die schreiben auch in ihren Schreiben *erstatten wir aus Gründen der Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht*...blablabla....die haben auch ihre Anwälte, und frag nen Anwalt draußen, der Dir helfen soll, der sagt Dir, dass das alles keine Garantie ist.
    lg
    Lisa

  • Ich hoffe sehr,das jemand unter den Mitgliedern ist,der eine gute Variante parat hat,ich werde mich eventuell noch einer Sammelklage anschließen,weelche erst dann ein Drittel erhält,wenn die Bank gezahlt hat,macht ca.700.-in meinem Fall...............falls X(

  • Hallo an alle Betroffenen,
    Leider gibt es wohl immer noch viele Banken die versuchen die Geschichte auszusitzen wäre es da nicht ratsam sich zusammen zu schliessen und Sammelklagen gegen die verschiedensten Banken einzureichen?
    Wäre das für Euch eine Möglichkeit?Wer hätte Interesse?Würde uns das Team vom Finantipp dabei unterstützen?
    In unserem Fall (Deutsche Bank) keine Regung.Ich möchte das so nicht akzeptieren.
    MfG
    Rogerrabbit

  • Ich hoffe sehr,das jemand unter den Mitgliedern ist,der eine gute Variante parat hat,ich werde mich eventuell noch einer Sammelklage anschließen,weelche erst dann ein Drittel erhält,wenn die Bank gezahlt hat,macht ca.700.-in meinem Fall...............falls X(


    Hi!


    Dein "Fall" scheint sehr speziell zu sein. Ich würde Dir empfehlen einen Anwalt zu nehmen.

  • Hallo rogerrabbt,


    finde ich ein tolle Idee!


    Was meinen Sie denn genau mit "unterstützen"? Was Sie auf jeden Fall hier machen können, ist darüber zu sprechen und sich auszutauschen (bei Sammelklagen dann eher über PN). Wenn sich Kontakte und Klagen ergeben, fänden wir das super! Gerne begleiten wir den Verlauf dann auch hier.


    Juristische Ressourcen können wir leider nicht zur Verfügung stellen. Einerseits sind wir ein unabhängiges Verbrauchermagazin und zweitens haben wir mit einer (!) Rechtsexpertin im Team auch leider nicht die Ressourcen für Klagen. In so einem Fall würde ich den Weg über die Verbraucherzentralen gehen: Ihre spezifische Aufgabe ist es, Klagen anzustoßen und zu begleiten. An diese Stelle ziehe ich gerne respektvoll den Hut für die Arbeit der Kollegen :thumbup:


    Wenn sich etwas ergibt, können wir das gerne an einer zentralen Stelle diskutieren, z. B. einem diesen Thema gewidmeten Thread! Ich würde mich sehr freuen!


    Viele Grüße


    Franziska

  • @rogerrabbit


    Nachdem ich gestern Abend mit der DB telefoniert habe, rief mich heute umgehend meine Bearbeiterin an (Hausbank ist DB). Sie wisse gar nicht...weil Urlaub...sie kümmert sich...
    Ca. 2Std. später gucke ich online und siehe da...sie haben was gezahlt! Allerdings warte ich auf Post, da die Beträge + Zinsen zu gering sind. Wir schauen mal...

  • Es tut sich was bei der Commerzbank. Nach dem ersten Schreiben ("Sie müssen nichts tun") habe ich geschrieben, dass ich das nicht akzeptiere und an der Frist festhalte. Heute hatte ich in der Post folgendes Schreiben. Bin ich damit auf der sicheren Seite was die Verjährung angeht ?


  • Jupp, ist einwandfrei! Die Verjährung ist damit für alle Ansprüche ab 1. Januar 2005 verjährt (gab es noch Ansprüche aus 2004?). Allerdings wird auch hier nicht angegeben, DASS eine Zahlung erfolgt...

  • Aber das kann ich dann doch 2015 in Ruhe einklagen, falls berechtigt, oder ?
    Das die Zahlung berechtigt ist, ist ziemlich sicher, da auf den Kredit von 2008 ganz klar Bearbeitungsgebühr steht.
    Bin ich dann erst mal sicher und muß keinen RA oder Ombudsmann einschalten ?

  • Ich lese darauf, wenn es berechtigt ist, dann zahlen sie auch. Aber wegen einer juristischen Stolperfalle möchte ich nicht auf Geld verzichten wollen.


    Das wäre wirklich toll wenn du dich schlau machen könntest. Ich denke die Antwort werden jetzt zu einige bei der Commerzbank bekommen.

  • Hallo zusammen


    habe heute Post von der Sparkasse bekommen ud darin teilt Sie mir mit das auf Grund der kompletten zurückzahlung des Kredits eine auszahlung der Bearbeitungsgebührung möglich sei.
    richtig oder falsch


    danke