Kreditgebühren - Erfahrungen mit den Banken

  • Also in dem Postbank Brief von heute steht ja, dass sie zu meinen Gunsten bis zum Abschluss ihrer Prüfung auf die Einrede der Verjährung verzichten, sollte sich der Vorgang bis 2015 erstrecken. Wenn dann die Prüfung nicht zu meiner Zufriedenheit ausfällt, sprich sie auch mit den Zinsen rumzicken, kann ich ja dann immer noch dagegen vorgehen, oder? Dafür verzichtet die Bank ja auf die Verjährung. Oder bin ich da auf`m falschem Dampfer?

  • Hallo Ihr zwei,


    wenn Ihr meine Posts checkt, seht Ihr, dass ich sehr wohl auf den Gang zum Anwalt verweise :) alles gut ^^


    Was für eine Interessenslage sollte ich denn haben? Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Neues von de HVB,


    habe gerade mit dem Beschwerdemanagement telefoniert und wollte wissen, wieso bei denen das große Schweigen im Walde herrscht, wo es bei anderen Banken wenigstens Zwischenbescheide gibt, in denen sie auf die Einrede der Verjährung verzichten. Die wirklich sehr nette Dame meinte, dass bei den abzuarbeitenden fünfstelligen Anträge bei Ihnen logistisch keine Möglichkeit besteht, dass solche Schreiben auch noch gemacht werden. Sie schaute dann auch nach, mein Vorgang ist am 13.11. erfasst worden, momentan sind sie bei den am 06.11 erfassten Anträgen. Das wird wohl dann heuer nichts mehr und sie meinte, leider ja. Aber sie könne mir definitiv sagen, dass mit Eingang des Schreibens die Verjährung von der Bank aus gehemmt ist. Das hätte ich gern schriftlich, meinte ich, das glaube sie, das geht aber nicht. Ich bin dann so mit ihr verblieben, dass ich zu meiner Sicherheit auf alle Fälle den Ombudsmann einschalten muss, weil solche telefonischen Zusagen keinerlei rechtliche Bedeutung haben.
    Ich habe dann auch noch hinzugefügt, dass es bei uns Verbrauchern halt gar nicht gut ankommt, wenn die Bank rein gar nicht reagiert. Weiß ich denn, was die am 01.01.15 sagen...könnte ja auch heißen "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"

  • Das wäre mir neu. Hehe, bei der stehe ich zur Zeit auf der Hassliste ;) Wie alle Mitarbeiter von Finanztip, Finanztest, StiWa, VZen & Co.


    Unser Finanzierungsmodell kann man übrigens hier nachlesen:


    http://www.finanztip.de/wie-wir-uns-finanzieren/


    Ich selbst bin so gesehen weder im Redakstionsteam noch im Finanzteam. Betrachtet mich als Schnittstelle zwischen Euch und der Redaktion. Ich bin für Feedback da, für Weitergabe von Wissen von der Redaktion an Euch, als Ansprechpartnerin bei technischen und funktionalen Belangen, etc, pp. Ich bin hier sozusagen die "Mutti" :D

  • Hallo, habe heute von der Volksbank Düsseldorf ein tolles Schreiben auf meinen Rückzahlungsantrag der Bearbeitungsgebühren erhalten. Habe im Jahre 2011 für drei Darlehen, anlässlich meines Hausverkaufs, Ablösungsentgelt von 15000 € u. Bearbeitungsentgelt von 450 € gezahlt. Jetzt teilt die Volksbank mir mit, dass diese "Bearbeitungsgebühr" eine individuelle Vereinbarung sei und somit nicht unter das BGH-Urteil fällt. Hat jemand evtl. eine gleiche Erfahrung?

  • Feedback von der Postbank


    Folgendes Antwortschreiben hat mir die Postbank geschickt:
    (fett geschrieben ist von Postbank / Textfarbe von mir)


    "...
    vielen Dank für Ihren Brief vom 18.11.2014. Sie wünschen, dass wir Ihnen das Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite zurückzahlen. Gerne prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13).

    Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelt gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt.


    Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.


    Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen?
    Dann teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Girokonto wir die eventuelle Erstattung überweisen sollen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Kreditnehmer diesen Brief unterschreiben.
    ..."


    Nachfolgend meine Anmerkungen zu den rot markierten Textstellen in der Reihenfolge, wie im Brief vorgegeben - ohne Ordnung der Wichtigkeit.


    - 18.11.2014 - Mein Brief war vom 04.11.2014, Rückschein abgezeichnet von der Postbank am 05.11.2014.
    Somit handelt es sich wohl nicht um meinen versendeten Brief. Üblich in Antwortschreiben bei Streitigkeiten: Ihren Brief vom 04.11.2014, bei uns eingegangen am 05.11.2014, oder erhalten am 05.11.2014.
    Frage: Versehen oder Absicht? Denn beim 18.11.2014 war die von mir gesetzte Frist bis zum 24.11.2014 eventuell bei einem Rechtstreit nicht angemessen. Auch bei weiteren Schriftwechsel muß der Bezug eindeutig und nachvollziehbar sein - der 18.11.2014 führt zu Verwirrung.


    - wünschen - Nett formuliert, aber im von mir verwendeten Musterbrief der Stiftung Warentest habe ich geschrieben Sie haben zu erstatten, Wir verlangen, jedenfalls haben Sie, unsere Forderung. Gewünscht wurde nichts, gefordert alles.


    - Bearbeitungsentgelt -In meinem Schreiben waren auch die Zinsen gefordert. Hierzu schreibt die Postbank nichts.

    - prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) -
    Im verwendeten Musterschreiben werden weitere Urteile genannt, u. a. auch in Bezug auf die Zinsforderungen:
    Es fehlt der Bezug der Postbank auf folgendeBGH- Urteile:
    BGH-Urteil vom 13.05.2014, XI ZR 405/12 (Briefabschnitt Kreditbearbeitungsgebühr)
    BGH-Urteil vom 12.05.1998 (Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 07.06.2011,XI ZR 79/97(Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 17/14 (Briefabschnitt Verjährung).
    Alle die hier genannten Urteile wurden von Stifung-Warentest im Musterschreiben als einschlägig aufgeführt. Speziell auf die angeführten Urteile zu den 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz wird von der Postbank überhaupt nicht eingegangen.

    - gebeten / Anfrage - War klare Forderung gegenüber der Postbank und keine Anfrage.


    - Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung -


    Worauf bezieht sich das Wort Hier ?
    Auf das positive Ergebnis der Postbank-Prüfung zur zurückgeforderten Bearbeitungsgebühr?
    Auf eine positive Prüfung der Postbank zu meinen Zinsforderungen - welche im Postbankschreiben weder in Wort noch in Urteil genannt wird?
    Oder - ganz großzügig von der Postbank - auf alle meine Forderungen?


    Nach meiner eigenen Beurteilung bezieht sich der angekündigte Verzicht der Postbank auf die Einrede der Verjährung nur auf durch die Postbank positiv geprüfte, von mir geforderte Kreditbestandteile.
    Von der Postbank negativ geprüfte Ansprüche und Zinsforderungen werden vermutlich von der Postbank durch eine Einrede der Verjährung abgelehnt - und auf den Postbank-Brief verwiesen, wo doch alles so drinnen stand?
    Eine klare Aussage sieht anders aus! Und dieser Brief wurde wohl überlegt von Juristen ausformuliert!


    Zu guter Letzt ein Ablenkung auf einen Nebenkriegsschauplatz:
    - Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen? -
    Könnte ja sein, eventuell haben den Brief ja nicht alle Kreditnehmer unterschrieben - da wäre ein Nachschieben der Einverständniserklärung der weiteren Kreditnehmer mit dem Vorgehen sicher gut. Und eventuell ist z.B. ja eine Ehe zwischenzeitlich geschieden - und die gemeinsam gezahlte Kreditbearbeitungsgebühr steht eventuell beiden Expartnern zu.


    Aber das ist sicher nicht der Regelfall - Wenn die Postbank schon so weit und präzise die eventuell vorliegenden Sachverhalte durchdacht hat - wo ist dasd Wörtchen Zinsforderung?

  • Ich habe extra ein neues Thema (Fazit Kreditbearbeitungsgebühren) eröffnet, schreibe es aber auch noch hier, damit themenrelevant:
    Hier mal mein Fazit zu den Banken bezüglich ihres Verhaltens zu den Kreditbearbeitungsgebühren:
    Ich habe volles Verständnis für die Banken, dass sie gerade seit den letzten Wochen mit Anfragen überhäuft werden. Ich habe auch Verständnis für die bestimmt überforderten Mitarbeiter, die auch nur nach Weisung handeln und sicherlich zu dem Thema nicht immer gerade freundlich von den Kunden behandelt werden.
    Kein Verständnis habe ich allerdings dafür, dass die hochbezahlten Damen und Herren in den oberen Etagen den Kunden verblöden wollen, indem sie sich ständig neue Ausreden ausdenken und damit die Verjährung aussitzen wollen. Niemand kann mir erzählen, dass es nicht möglich ist, Massenschreiben zu verfassen, die sowohl dem Kunden dienen, als auch, bei evtl. nicht berechtigten Rückforderungen, die Bank zu keiner Zahlung verpflichten.
    Stattdessen werden ständig irgendwelche blabla-Briefe verschickt, die für die Kunden keine Sicherheit darstellen, dass sie am Ende zu ihrem im Moment noch berechtigten Anspruch kommen. Wohlgemerkt alles immer ohne Einschreiben mit Rückschein, so wie es beim Kunden gefordert wird. Aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Jahresende, auch noch mit den Feiertagen konfrontiert, hat man nicht sehr viele Möglichkeiten, oder nur solche, die mit Nachteilen verbunden sind. Bei direktem Kontakt am Telefon wird man auch abgewürgt usw. Selbst die Schreiben mit dem Verzicht auf Einrede der Verjährung sind teilweise formell und inhaltlich falsch und haben vor Gericht keinen Bestand. Damit müsste man also auf jeden Fall schon mal einen Rechtsanwalt einschalten, dem man zur Prüfung dieses Schreiben vorlegt. Alles mit unnötigen Kosten und Aufwand verbunden. Menschen, die vll. sowieso schon am Existenzminimum leben, werden diesen Weg zum Anwalt nicht gehen. Auch Prozesskostenhilfe würde nichts mehr nutzen, da die Zeit einfach zu kurz. Auch ein Mahnbescheid (der fehlerlos sein muss!), verursacht Kosten. Diesem kann widersprochen werden mit dem Hinweis, dass gezahlt wird. Vor Gericht könnte man noch Pech haben und die Kosten größtenteils selber tragen müssen, da die Bankargumentiert, es hätte ja wegen Zahlungswilligkeit kein Mahnbescheid ergehen müssen. Die Liste ließe sich noch länger fortführen.
    Löblich erwähnt seien die Banken, denen es scheinbar gelingt, alles richtig zu machen. Leider die wenigsten.
    Ganz egal, wie die Sache letztendlich ausgeht, steht für mich schon mal fest, was ich am Jahresanfang mache. Ich werde mich auf jeden Fall bei der BaFin beschweren.
    Euch allen noch schöne Adventszeit!

  • Was gehört alles zu den Kreditbearbeitungsgebühren ?


    Bearbeitungsentgelt / CAP-Pämie,
    Entgelt für Wertermittlung, Prüfung, Beleihung, Ersatzsicherheit

  • Bei uns gibt's fünf Fälle bei drei Banken.


    Santander - das schon bekannte Verfahren: Bearbeitungsgebühr kommt, aber keine Zinsen. In einem Fall wurde außerdem eine geringere Bearbeitungsgebühr zurückgesandt. Zinsen werden gerade mit kurzer Frist nachgefordert. Frage an die Experten: Verjährt die Zinsnachzahlung auch per 31.12.2014?


    Postbank - Vorgestern kam der Brief, in dem der Verjährungsverzicht erklärt wird


    FFS Bank - Hier ging es um eine Autofinanzierung über ein Hyundai-Autohaus. Die stellen sich komplett quer und behaupten sogar noch, dass eine Verjährung eingetreten wäre. Die FFS Bank scheint sich irgendwo von der Außenwelt abgekoppelt zu haben und offenbar nichts mitzubekommen.. ;)
    Achja - die Behauptung, die Bearbeitungsgebühr wäre individuell verhandelbar gewesen entspricht natürlich nicht den Tatsachen...
    Den Brief habe ich hier mal mit hochgeladen.

  • Hallo...bin neu hier und habe von der Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr jetzt erst erfahren.
    Nun meine Frage: Ich habe im Nov.2011 ein Auto über Kredit gekauft. Diesen zahle ich monatl.in Raten ab. Beim durchblättern meines Kreditvertrages ist mir eine Bearbeitungsgebühr von ca.500€ berechnet wurden.
    Kann ich diese auch zurückfordern? Ich hab sie ja nicht bar bezahlt.Sie wurde auf den Kredidt draufgerechnet. ?????
    Mfg Eule

  • Hallo...bin neu hier und habe von der Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr jetzt erst erfahren.
    Nun meine Frage: Ich habe im Nov.2011 ein Auto über Kredit gekauft. Diesen zahle ich monatl.in Raten ab. Beim durchblättern meines Kreditvertrages ist mir eine Bearbeitungsgebühr von ca.500€ berechnet wurden.
    Kann ich diese auch zurückfordern? Ich hab sie ja nicht bar bezahlt.Sie wurde auf den Kredidt draufgerechnet. ?????
    Mfg Eule


    Ja kannst du, aber du hast nicht mehr viel Zeit...am 1.1.15 ist alles verjährt!

  • Bitte um fachlichen Rat !!!
    Auf meine Rückforderung hat die TargoBank mir mit folgenden Wortlaut geantwortet.
    "Ihrem Erstattungswunsch können wir jedoch nicht entsprechen. Grund für unsere Entscheidung: Sie haben einen Individualkredit aufgenommen. Der Individualbeitrag ist nicht mit einer Bearbeitungsgebühr vergleichbar."
    Ich habe jedoch keinen
    Individualkredit im März 2010 aufgenommen, sondern eine normalen Kredit Kreditvertrag). Zur damaligen Zeit gab es ja überhaupt noch keinen Individualkredit.
    Nun meine Frage dazu: Wie soll ich mich verhalten? Was muss ich tun, um meine Bearbeitungsgebühr zu bekommen?


    Auf einen anderen Kredit der TargoBank mit Fristsetzung 21.11.2014 wurde bis heute überhaupt nicht reagiert.
    Was muss ich in diesem Fall tun?
    ?(


    Bitte um Antwort. Vielen Dank im Voraus

  • danke erstmal....sitz gerad vor dem Schreiben und bin bei der Berechnung der Zinsen etwas überfragt.
    in meinem Kreditvertrag steht:


    Nettodarlehnbetrag 11.695,64 Euro


    Sollzinssatz (gebunden) 3,863% p.a plus 1729,55 Euro


    Bearbeitungsgebühr 3,50% plus 409,35 Euro



    wie tue ich das berechnen um es im Musterbrief einzutragen?? [Bearbeitungsgebühr + Zinsen eintragen]

  • Hallo zusammen,


    auch ich bin neu hier und habe erst gestern von der Bearbeitungsgebühr erfahren.


    Ich habe natürlich sofort in unseren Ordner geschaut und gesehen, daß wir bei unseren beiden Krediten, die wir 2008 und 2011 (da wurde der von 2008 aufgestockt) beides Mal über 500,- € Bearbeitungsgebühr gezahlt haben.


    Jetzt drängt bei uns natürlich die Zeit - die beiden Schreiben an die Targobank habe ich bereits fertig und werde sie gleich noch per Fax vorab und dann per Einschreiben/Rückschein an die Targobank schicken.


    Als Frist habe ich den 29.12.2014 gesetzt - allerdings fürchte ich, daß das schon zu knapp ist. Denn sollte die Targobank bis zu dem Tag nicht gezahlt/reagiert haben (wenn ich mir die Beiträge hier durchlese, scheint die Targobank ja in vielen Fällen Zeit schinden zu wollen) haben wir ja kaum eine Chance, noch einen Ombudsmann/das Mahnverfahren einzuleiten.


    Was mache ich denn jetzt am besten? Kann ich die Frist einfach auf zwei Wochen verkürzen, so daß wir hier etwas mehr Zeit haben zu reagieren, falls wir nichts von der Targobank hören?


    Über eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.


    Liebe Grüße


    Joey

  • Kann ich die Frist einfach auf zwei Wochen verkürzen, so daß wir hier etwas mehr Zeit haben zu reagieren, falls wir nichts von der Targobank hören?


    Ja, meiner Meinung kannst Du das. Und das folgene Zitat aus *Die Welt* bestätigt meine Meinung:


    <<Wie sichere ich meinen Anspruch gegen die Bank?


    Betroffene sollten ihr Kreditinstitut – schriftlich am besten per Einschreiben –
    dazu auffordern, die zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühren
    zurückzuerstatten. "Welt"-Nutzer können das hinterlegte Musterschreiben
    dafür verwenden. Wichtig ist, dem Kreditinstitut eine Frist zu setzen.
    Diese Frist darf nicht zu kurz sein, zwei Wochen dürften ausreichen, mit
    drei Wochen ist man auf der sicheren Seite.
    >>