Kreditgebühren - Erfahrungen mit den Banken

  • Hallo
    Ich habe im September einen Anwalt eingeschaltet weil die Santander die Bearbeitungsgebuehren nicht zurück zahlen wollte. Dank Anwalt war innerhalb einer Woche alles geregelt Geld auf dem Konto. Hatte aber noch was von 2008 gehabt von denen was ich am 29.12.2014 per Einschreiben mit Rückantwort verschickt hab. Hab aber immer noch keinen Bescheid ob es angekommen ist. Das gleiche Problem haben Freunde auch hat da jemand Erfahrung drüber lg

    • Offizieller Beitrag

    Eine weitere Möglichkeit kann auch sein, dass die Bank den MB anfechtet, da Sie diesen in der vorgegebenen Frist nicht bearbeiten kann.


    Nur so mal bye the way.

  • easy Credit hat es nicht nötig. Es wird seit dem 10.11.2014 hinausgezögert.Am 02.12.2014 eine Nachricht es wird bearbeitet.
    Wir sind es jetzt leid und werden einen Rechtsanwalt einschalten.
    HGW :evil:

  • Hallo zusammen.
    Habe für die Familie mehrere Banken Ende 2012 angeschrieben, da die Rückforderungen sonst verjährt wären.


    Bisher sieht es so aus:
    Die VR-Bank hat die Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen bereits überwiesen.
    Die CreditPlus Bank AG hat zwar die Bearbeitungsgebühr überwiesen, aber nicht die miteingeforderten Zinsen.
    Die TeamBank AG (easyCredit) hat geantwortet, daß sie zwar die Forderung bearbeiten, aber es wegen des hohen Aufkommens noch etwas dauern kann.


    Zwei weitere Rückforderungen muß ich noch stellen, da dauert's noch mit der Verjährung. ;)


    Melde mich wieder, wenn's was neues gibt.


    Grüße,
    Swen

  • Hallo


    Mal ne frage an euch
    stimmt das das der Brief bis zum 31.12.2014 bei der Bank sein muss.
    Ich habe meinen per Einschreiben am 29.12.2014 abgegeben angekommen ist er am 03.01.2015
    habe ich da jetzt keinen Anspruch mehr oder zählt der Tag wo ich Ihn bei der Post abgegeben habe?


    Mit freundlichen Grüßen


    Nohi

  • Hallo,
    auf die Gefahr hin, dass die Frage bereits gestellt wurde ( 20 Seiten Thread lesen ist doch etwas ermüdend).
    Wir haben die Postbank und die Santander bereits am 28.11.14 per Einwurfeinschreiben über unsere mehrfachen Forderungen unterrichtet.
    Noch Ende 2014 kam Bescheid von der Postbank ....Überprüfung bla bla bla, großes Aufkommen, sie bitten um Mitteilung der BV usw. Ausserdem wiesen sie explizit darauf hin, dass sie hiermit auf die Verjährung verzichten auch wenn sich die Überprüfung bis 2015 hinzieht.
    Auch die Santander bequemte sich Anfang Januar 2015 endlich zu antworten . Sie "bedankten" sich für die Forderung
    :D . ( Natürlich kamen wir uns da gar nicht veralbert vor). Erfragten wiederum - wie die Kollegen der Postbank - die BV. (was einem nicht alles so entfallen kann, wenn man gerade nicht abbucht) .


    Nun die eigentliche Frage : Wie lange soll man abwarten bis berechnet und ausgezahlt wurde ? Ab wann rechtliche Schritte einleiten ? Erneute Frist setzen ? wenn ja wie lange ?


    Die Sache mit dem Ombudsmann bzw dem Mahnverfahren hat sich wohl erledigt ...........habe ich heute - wohl leider zu spät - gelesen.


    Danke im Voraus für konstruktive Antworten, gerne auch von der Moderation ;)

  • Wenn die Postbank in Ihrem Schreiben auf die Verjährung verzichtet,könntest du Glück haben. Aber auch nur wenn die Zahlen. Gibt es Probleme ist es für den Ombudsmann zu spät. Wie ich die Santander kenne steht in deren Schreiben nichts dergleichen. Die können dir jetzt ne lange Nase ziehen.Ohne Ombudsmann oder Mahnbescheid verjährten deine Ansprüche am 31.12.14.Nur Schreiben an die Bank reicht nicht. Es sei denn,du hast deine Kredite nach 2011 abgeschlossen.Dann hast du noch Zeit.

  • EASYCREDIT
    Hallo,
    Ich habe endlich von easyCredit eine schriftliche Bestätigung zur Rückzahlung von der gesamten BG PLUS Zinsen!!!!
    Der Betrag stimmt genau überein.
    Historie:
    13.12.2014 Musterbrief mit Einschreiben und Fristsetzung
    Dazwischen zwei Erinnerungen per Mail
    31.12.14 Verzicht auf Verjährung
    Und heute endlich der Brief


    Msl sehen wann das Geld auf dem Konto ist.
    Viel Glück allen und bleibt am Ball.

  • @ liebensieben


    freut mich zu hören, und endlich auch mal wieder ein Beitrag was hier reingehört.
    Werde EasyCredit wohl auch per Mail wieder daran erinnern müssen.
    Aber was ist mit der Nutzungsentschädigung? Die steht dir rechtlich auch zu.


    Kann mir jemand bitte den § nennen, auf den ich mich berufen kann - wenn ich Beiträge zurück fordern will, was Kontoauszüge betrifft. Krass dass es manche Banke immer noch einbehalten worden.

  • Also alleine sinngemäß würde ich sagen dass es 2 unterschiedliche Sachen sind.
    Einmal Zinsen welche sich auf die BG beziehen.
    Nutzungsentschädigung: Dir fehlte ja das Geld die Jahre über, in denen du damit hättest wirtschaften können.
    Du müsstest dich hier oder im Internet durchforsten. Wenn du näheres weisst, schreibe mir bitte eine PM.


    Leider ist das komplette Forum mittlerweile etwas undurchsichtlich geworden. Da welche auch ihre privaten Konversationen darüber führen.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Wörtlich schreibt die Santander Bank :" Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechung der anstehenden Verjährung ist nicht erforderlich"
    Etwas schwammig und wohl Auslegungsache, würde das allerdings als halbe Anerkenntnis werten.


    Dennoch nochmal : Welche Frist wäre abzuwarten ? Würden ja schon zeitnah gerne unser Geld wiederhaben
    Ab wann sollte man das doch einem Anwalt übergeben ?
    Macht eine erneute Fristsetzung überhaupt Sinn ? Letztendlich wird man ja von beiden Banken "bis auf Weiteres" vertröstet...........und das ist ein sehr dehnbarer Zeitraum

  • Hm. Bin kein Jurist. Meiner Meinung nach hätte da stehen müssen : Wir,also die Santander, verzichten auf die Einrede der Verjährung. So ist das reichlich schwammig. Das mit den Fristen ist so eine Sache. Zur Zeit wollen oder können die Banken wegen der vielen Eingänge ja angeblich keine Fristen einhalten. Würde einfach nochmal ein Schreiben mit Frist von 14 Tagen aufsetzten. Dann abwarten ob irgendeine Reaktion kommt. Wenn nicht mal nen Anwalt einschalten und fragen ob es Sinn macht nen Mahnbescheid zu schicken.


  • Hi


    Ich bekam heute auch Post von der Bank.
    Bissl schwammig geschrieben würde auch nochmal einen gegen Brief schreiben.
    Ist halt bloß dich Frage ob sich das lohnt weil ich auf die oben
    gestellte Frage noch keine Antwort weiß. Mich würde es freuen wenn mir einer dazu eine
    Auskunft geben könnte.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Welche schwammige Antwort hast du denn bekommen? Wenn die Bank dir geantwortet hat und im Brief steht nicht das du zu spät dran warst und deine Sache verjährt ist, haben sie dein Einschreiben ja noch als rechtzeitig anerkannt.

  • Hallo!


    Habe leider erst spät davon erfahren und habe am 31.12.2014 ein einschreiben an die Renault Bank geschickt.
    Habe ich da noch Chancen was zu bekommen?

  • Da bist du schon auf Kulanz der Bank angewiesen. Dein Schreiben wird ja erst im Januar dort eingegangen sein. Für alle bis 2011 abgeschlossen Kredite war Stichtag des Eingans 31.12. 14. Es sei denn du hast nach 2011 abgeschlossen. Dann hast du noch etwas Zeit.

  • Hier mal ein kleines Update:


    Ich habe einen Kredit bei der Targobank. Den hatte ich vier Mal aufgestockt und somit 5 BGs bezahlt.


    Am Tag der Urteilsverkündung habe ich sofort meinen Brief mit den Forderungen losgeschickt. Drei Wochen später habe ich die BG vom aktuellsten Kredit erhalten, sonst nichts. Daraufhin habe ich erneut geschrieben und die übrigen 4 BGs mit Zinsen gefordert.


    Vier Wochen später habe ich die restlichen 4 BGs erhalten, aber ohne die Zinsen. Zudem noch 18,- Euro für eine Fernseherfinanzierung im MediaMarkt, die ich ganz vergessen hatte.


    Soweit so gut. Da ich aber wochenlang keine Reaktion von der Tango bekam, hatte ich einen Mahnbescheid für die fünf BGs und die Zinsen beantragt. Hier hat die Targo Widerspruch eingelegt. Da mittlerweile die 5 BGs bezahlt wurden und somit das Thema Verjährung erledigt ist, habe ich den Mahnbescheid Mahnbescheid sein lassen und erneut einen Brief an die Targo geschrieben und die Zinsen gefordert.


    Drei Wochen später (zweite Januarwoche): Von den 1.032 Euro Zinsen habe ich nur 340 Euro erhalten. Die Targo hat die Zinsen immer nur bis zur nächsten Aufstockung berechnet und nicht bis zum Rückzahlungsdatum der BGs.


    Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt und die restlichen Zinsen gefordert. Ich habe meinen Brief mal eingestellt, falls er jemandem weiterhilft.


    Ich habe bestimmt schon acht Mal mit der Hotline telefoniert, das bringt gar nichts. Vom Gefühl her lügt mich die eine Hälfte an, die andere Hälfte weiß was, will es aber nicht sagen. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass alles gut wird. Die sind zwar nicht so kommunikativ, machen aber irgendwann doch alles so, wie man es gerne hätte. Es dauert aber eben wochenlang.


    Jetzt bin ich ganz entspannt und warte auf die restlichen knapp 700 Euro Zinsen.


    Sehr schade ist allerdings, dass man Allem hinterherrennen muss und der Bank schriftlich "auf den Hals stehen" muss.



    Hier mal der Widerspuch:


    Mein Absender + Datum


    Targobank AG & Co. KG
    Postfach 100228
    47002 Duisburg


    Betreff:Kreditkontonummer: sowieso
    Referenznummer: sowieso
    Hier: Nicht korrekt gezahlte Verzinsung bzw. falsch errechnete Zinszahlung zu den Kreditbearbeitungsgebühren zum Vertrag sowieso


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ohne nähere Erläuterung zu Ihrer Berechnung der Zinsen zu BG des vorgenannten Darlehensvertrages haben Sie uns am 13.01.2015 EUR 340,78 EUR zukommen lassen. Diese Zahlung entspricht nicht dem, was uns nach der aktuellen Rechtsprechung zusteht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Ausgangsforderung Zinsen:


    - 02.06.2012 – 19.11.2014 aus Betrag: 1.299,05 Euro = 150,07 Euro
    - 02.03.2011 – 15.12.2014 aus Betrag: 983,84 Euro = 181,03 Euro
    - 02.07.2009 – 15.12.2014 aus Betrag: 764,98 Euro = 206,00 Euro
    - 02.11.2008 – 15.12.2014 aus Betrag: 412,65 Euro = 130,27 Euro
    - 02.03.2008 – 15.12.2014 aus Betrag: 983,67 Euro = 364,89


    Euro Total: 1.032,26 EUR Zinsen


    Von diesen uns zustehenden Zinsen in Höhe von 1.032,26 EUR überwiesen Sie 340,78 EUR. Somit bleibt eine Restforderung in Höhe von 691,48 EUR. Sie haben uns gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben, die auf Zahlung der nicht geschuldeten Kreditbearbeitungsgebühren entfallen. Dies sind die o.a. Zeiträume und nicht, wie Sie wahrscheinlich berechnen, vom jeweiligen Vertragsabschluss bis zur nächsten Aufstockung.

    Eine Verjährung des Zinsanspruchs ist nicht zu begründen, da Sie durch die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren den Anspruch anerkannt haben (§ 212 BGB). Ich fordere Sie auf, die Restforderung in Höhe von 691,48 EUR bis zum 02.02.2015 auf unser Konto: Empfänger: Mein Name IBAN: sowieso bei der Targobank zu überweisen.


    Mit freundlichem Gruß



    Ich wünsche Euch viel Durchhaltevermögen und sage an dieser Stelle DANKE für die Unterstützung hier im Forum.


    Alles wird gut!!!!! :)

  • PSD-Bank Hamburg
    mein Antrag auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren ist noch im letzten Jahr eingegangen.
    Das wurde mir erst heute auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, schriftlich habe ich gar nichts bekommen.


    Aber die PSD- Bank Hamburg akzeptiert meine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr nicht, da ich meine Forderung nicht über einen Anwalt vorgebracht habe, sonder blauäugig selbst verfasst hatte.


    Diese Bank überzeugt - oder