Kreditgebühren - Erfahrungen mit den Banken

  • PSD-Bank Hamburg


    Guten Tag,
    den voran gegangenen Text kann ich leider nicht mehr zu einer Frage umformulieren, daher hier meine Frage:


    Ich habe vor einiger Zeit bei der PSD-Bank Hamburg einen Kredit in Anspruch genommen und diese mittlerweile getilgt.
    Da das BGH entschieden hatte, dass die Bearbeitungsgebühren zu Unrecht erhoben wurden, habe ich meine PSD-Bank im letzten Jahr angeschrieben - leider ohne RA oder Ombudsmann !


    Mir wurde am 19. Januar auf meine telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass mein Antrag zwar eingegangen ist, aber die PSD-Bank Hamburg meine Rückforderung der Bearbeitungsgebühren nicht akzeptiert, da ich mein Anschreiben nicht über einen Rechtsanwalt bzw. einen Ombudsmann vorgebracht habe.


    Was kann man jetzt noch tun - einen Ombudsmann einschalten ?


    Danke für ihre Bemühungen


    Harald

  • Hallo Harald,


    DIESE Variante habe ich bisher auch noch nicht gehört. 8|


    Mit der Rückforderung noch im letzten Jahr ist alles richtig gemacht - ein Ombudsmann wäre gar nicht nötig gewesen. Den Ombudsmann würde man normalerweise erst dann einschalten, wenn die Bank die Zahlung verweigert. Problem: Bei nur wenig verbleibender Zeit war durch die zeitgleiche Einschaltung des Ombudsmannes bzw. eines Mahnbescheids zumindest die Verjährung gehemmt. D. h. man kann dann bei der Ablehnung der Bank immer noch auf die Rückzahlung pochen.


    Formal gesehen ist ein Ombudsmann also beim Erstanschreiben nicht nötig und inwiefern die Bank damit argumentieren kann / darf, ist fraglich. Praktisch gesehen ist aber die Verjährung nun eingetreten und auf Kulanz der Bank ist aufgrund der o. g. Aussage offensichtlich nicht zu hoffen.

  • Update zum Eintrag vom 22. Dezember "Erfahrung Targobank"
    Ich habe am 19. Dezember die Targobank nochmals angeschrieben (einfache Einwurfeinschreiben) um Zinsen für die Bearbeitungsgebühren und Neuberechnung des alten Kredites zu fordern, da die Bearbeitungsgebühren voll in den Gesamtkreditbetrag eingeflossen sind. Am 16. Januar 15 hat die Targobank 90% der von mir geforderten Zinsen kommentarlos überwiesen. Geantwortet wurde auf mein Schreiben mit der Standardantwort zu Bearbeitungsgebühren, auf die Neuberechnung des Kredites wurde nicht eingegangen. In den ersten beiden Schritten habe ich die Targobank als unkompliziert und schnell erlebt, ich habe nur Einschreiben genutzt und in meinen Forderungsschreiben von der Drohung weiterer rechtlicher Schritte ect. abgesehen. Trotzdem denke ich ich werde hier den Obmann der Privatbanken bemühen, obwohl ich mir gar nicht sicher bin ob ein Anspruch auf Neuberechnung des Kredites besteht, vielleicht hat jemand Erfahrungen dazu?


    "Wer nicht wagt der nicht gewinnt"
    Gruß
    helay

  • Hallo,
    da ich heute ein Schreiben von der Sparkasse bekommen habe und nach einer Lösung Suche bin ich hier auf die Community gestoßen.


    Die Sparkasse schrieb mir heute:


    Bei der Prüfung Ihres Erstattungsbegehrens haben wir festgestellt, das Sie Ihr Darlehen bereits vollständig und vorbehaltlos zurückgezahlt haben. Aufgrund der vorbehaltlosen Rückzahlung des kompletten Darlehens besteht kein aktives Darlehensverhältnis mehr zu unserem Haus. Auch mussten wir nicht mehr mit einer Rückforderung hinsichtlich des Bearbeitungsentgelt es ihrerseits rechnen. Die von Ihnen gestellte Rückforderung ist deshalb verwirrt.


    Es tut uns leid Ihnen keine andere Nachricht übermitteln zu können. Wir bitten daher um Verständnis dass wir auf ihren vermeintlichen Rückforderungsanspruch keine Zahlung leisten werden.


    Kann man dagegen was unternehmen.


    MfG
    Andy

  • Was ist das denn für ein Quatsch? Für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ist es völlig uninteressant ob der Kredit bereits getilgt wurde oder nicht. Die Gebühren waren laut Urteil nicht rechtens und müssen von den Banken erstattet werden falls noch keine Verjährung eingetreten ist.

    • Offizieller Beitrag

    Steht denn in dem Schreiben, wann der Brief bei der Bank eingegangen ist bzw. können Sie Nachweis das der Brief fristgerecht bei der PSD Bank zugegangen ist?


    Dann würde ich an Ihrer Stelle den Schriftwechsel, inklusive Nachweise und einer Beschreibung der Situation an den Ombudsmann übermitteln.


    Und sollten Sie eine Bearbeitungsgebühr erhalten, es gibt sicherlich einige Wohlfahrtsinstitutionen die sich über eine kleine Spende freuen würden :thumbup:

  • Was ist das denn für ein Quatsch? Für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ist es völlig uninteressant ob der Kredit bereits getilgt wurde oder nicht. Die Gebühren waren laut Urteil nicht rechtens und müssen von den Banken erstattet werden falls noch keine Verjährung eingetreten ist.


    Die Frage ist jetzt, nochmal mit dem Ombudsmann telefonieren, der Sparkasse freundlich zurückschreiben, das sie inkompetent sind und ich auf das Geld bestehe oder doch lieber zum Anwalt.


    MfG
    Andy

    • Offizieller Beitrag


    Ich denke verwirrt ist der richtige Ausdruck. Ein höfliches Schreiben mit der Androhung der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte könnte hilfreich sein.

  • Hallo,
    ich habe gestern ähnliche Post bekommen.Wir beziehen uns auf ihr Schreiben vom 29.12.2014.In diesem Schreiben fordern sie die Erstattung der Bearbeitungsgebühren zurück.Ein eventueller Erstattungsanspruch ist auch unter Berücksichtigung der von ihnen zitierten BGH Rechtssprechung spätestens am 31.12.2014 verjährt. Aus diesem Grund kommt eine Erstattung nicht in Betracht.
    Sollten sie noch Fragen haben,.......


    Ohne Ombudsmann und RA,habe ich noch Chancen mein Geld wiederzubekommen?
    Bin für jede Hilfe dankbar.
    Joachim

  • Das sieht leider nicht gut aus. Ohne Verjärungshemmende Maßnahmen (Mahnbescheid,Ombudsmann) bis 31.12.14
    ergriffen zu haben, hast Du schlechte Karten. Leider waren viele der Ansicht,daß ein Schreiben an die Bank ausreichend gewesen ist. Dem ist leider nicht so. Mit Kulanz der Bank kannst Du nach diesem Schreiben ja nicht mehr rechnen.

  • Ich habe einen Mahnbescheid gegen die DSL-Bank gestellt, und auf diesen wurde erst garnicht reagiert, und nachdem die 2 Wochen Reaktionszeit vorbei waren und ich schon einen Vollstreckungsbescheid bekam, kam dann plötzlich ein Widerspruch der Bank, auch ohne Begründung. Glücklicherweise konnte ich mir die Zeit und Nerven eines gerichtlichen Verfahrens ersparen, da die Bank dann von alleine ein paar Tage später einen Brief geschickt hat, und mitgeteilt hat, dass sie die Gebühren erstattet! Jedoch nicht alle, sondern 3000 von insges. 5000 Euro inkl. Zinsen! Sie hat geschrieben dass sie dem Mahnbescheid widerspricht, da ein Teil der Gebühren von einem Kfw Förderkredit ist, dazu hat sie eine über 1seitige Begründung geschrieben, warum diese Gebühren nicht erstattet werden können. (Falls jemand die Begründung gerne hätte, kann er/sie sich einfach kurz melden) Damit ist die Sache für mich erledigt. Die Kosten für den Mahnbescheid wurden auch übernommen.


    Hoffe die Antwort hilft einigen die noch nichts zurückbekommen haben. Ich glaube die DSL-Bank hat sich bis jetzt ganz besonders davor gedrückt.

  • Heute Kontoauszüge geholt und ups, da war mehr Geld auf dem Konto als ich erwartet habe.Hoist AG, hatte die Geschäfte der Readybank übernommen, und anstandslos die BG zzgl der Zinsenzurück erstattet. Habe bis dato noch nicht mal etwas schriftliches von denen bekommen. Aber er so ist es mir auch recht. Erst das Geld und dann die liebevollen Schreiben.Waren stolze 1000 Euronen ;-)))))))muss ich jetzt eigentlich an den OM schreiben dass die Sache erledigt ist? Hatte nämlich zeitgleich an die Bank und an den OM die Schreiben am 23.12 versendet.


    Mehr hierzu bei: Umfrage welche Bank hat schon die Bearbeitungsgebühr zurück bezahlt - Seite 2 - Geld zurück - Finanztip-Community

  • Hallo :)!


    Ich habe bei zwei kleineren Konsumtenkreiten die BG zzgl. Zinsen bei der CreditPlus Bank zurückgefordert. Die BG wurde anstaltslos und schnell erstattet, über die Zinsen wurde sich jedoch nicht geäußert. Welche Vorgehensweise empfiehlt sich meinerseits nun? Nochmal schriftlich die Zinsen einfordern oder direkt einen Mahnbescheid beantragen? Habt ihr bereits Erfahrungen diesbezüglich gemacht? Ich konnte im Forum auf den ersten Blick nichts derartiges finden.

  • @ Uvilo


    dann hättest du dir die 2 Min nehmen sollen und einfach mal die Suchfunktion verwenden.


    Mach es schriftlich. Telefonisch bringt nichts. Habe es vor 3 Wochen telefonsich gemacht, werde nächste Woche aber was schriflich aufsetzen. MB würde ich abwarten.

  • Hallo zusammen,


    ich war echt spät und habe erst am 30.12.2014 meine Musterschreiben an die Banken gesendet.
    Aus Angst der Verjährung habe ich zeitgleich Mahnbescheide beim Mahngericht beantragt. Hier meine Erfahrungen:


    Sparkasse Krefeld: Zahlung innerhalb von 2 Wochen inklusive Zinsen.
    Allerdings ohne Anschreiben. Kaum entzifferbare Abkürzungen im Verwendungszweck wovon mir BGH-Urteil aber auch reichte um es zu verstehen.
    Daumen hoch für die Sparkasse.


    Renault Bank: Erstes Schreiben bezugnehmend auf mein Schreiben: bereits verjährt.
    Mein Glück war die fristgerechte Beantragung der Mahnbescheide. Habe auf das Schreiben der Renault Bank geantwortet mit Bezug auf den fristgemäßen Mahnbescheid.
    Ergebnis: Nach 3 Wochen Komplette Zahlung. (Zinsen, Gebühren, Mahnkosten).


    Targobank: bis heute keine Reaktion. Frist des Mahnbescheides ist abgelaufen. Habe vom Mahngericht bereits den Vollstreckungsbescheid zu Hause. Wird jetzt ausgefüllt und alles weitere veranlasst.


    Wie sieht es bei euch mit der Targobank aus???
    Ich habe nicht einmal eine Bestätigung über den Eingang meines Schreibens (wohlweisslich Einschreiben) erhalten.
    Die sitzen das scheinbar gnadenlos aus.


    Hat einer von euch das mit der Vollstreckung schon gemacht und kann mir darüber berichten???


    Danke im Voraus

  • Hallo,
    ich wollte mal kurz meinen bisherigen Verlauf mit der Targobank bekannt geben:


    Targobank erhält am 31.10.14 mein Schreiben über die Rückzahlung meiner Gebühr, Frist 3 Wochen.
    Nach 3 Wochen keine Reaktion, also habe ich alles an einen Anwalt übergeben. Anwalt schreibt Targobank an mit neuer Fristsetzung. Plötzlich erhalte ich Anfang Dezember das Standard Antwortschreiben, von wegen Prüfung und Geduld bla bla. Dreisterweise fragten die mich doch allen ernstes nach meiner Bankverbindung obwohl ich bei denen ein Girokonto habe. Anwalt daraufhin wieder geschrieben, wieder keine Reaktion, nach Fristende am ende des Jahres Mahnbescheid eingeleitet. Fristablauf letzte Woche Freitag. Am Samstag Anruf vom Anwalt, Post vom Amtsgericht, Targobank widerspricht dem Mahnverfahren...

  • Santander:


    1. Schreiben 15.12.2014 verschickt ( Einwurf-Einschreiben )
    gemäß Onlineverfolgung Post: zugestellt 13.01.2015


    Anruf bei der Post ergab: Bereitstellung 18.12.2014 ( damit wirksame Zustellung )
    Der Onlinekram ist eben nicht immer aktuell.


    2. Schreiben mit Hinweis auf das erste ging am 06.01.2015 raus, Zustellung am 07.01.2015


    Antworten sind bislang ausgeblieben.


    3. Schreiben mit Hinweis auf wirksame Zustellung gemäß BGH ging letzten Freitag raus mit Frist bis 02.02.2015.


    Den schriftlichen Nachweis über die Bereitstellung am 18.12. kann mir die Post ( Aussage der Hotline ) NICHT geben, das ginge technisch nicht da es nicht die Zustellung sondern eine Bereitstellung ist.

  • Kann mir jemand das beantworten:


    Sind die Zinsen (Zinserträge) aus gezogenen Nutzen (BGB §818) kapitalertragsteuerpflichtig?????? (jetzt heißt es ja abgeltungssteuerpflichtig)


    Danke