Kreditgebühren - Erfahrungen mit den Banken

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei 3 Banken gebpühren zurückgefordert, allerdings bis dato nur Ablehnungen erhalten:


    1.+2. BMW und Audi Bank Kfz Finanzierungen
    Da ich selbstständig bin (Einzelunternehmen) habe ich bei beiden eine Ablehnung erhalten, da sich das Urteil nur auf private Finanzierungen beziehen würde


    3. Immobilien Kredite VR Bank
    Hier habe ich keine einmalige Bearbeitungsgebühr, sondern pro Monat pro Kredit (4 Stück) 2,-EUR , was sich bei 10 Jahren auch auf knapp 1.000EUR zusammenläppert. Hier schreibt die Bank, dass es sich hierbei um andere als im Urteil befindliche Gebühren handelt und will mir 72EUR ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten.


    Muß ich da nun gleich klagen? ?(
    Habe ich bei den Autobanken überhaupt eine changse auf Erfolg? ?(


    Danke für eine kurze Info. :D

  • @dete-y


    Ohne ein Schreiben, in dem auf explizit auf die Verjährung verzichtet wird (in Fachchinesisch "Einrede der Verjährung"), hat das wenig Bewandnis. Wenn das Schreiben wirklich diese Woche kommen sollte, können Sie das leicht überprüfen. Ansonsten weiter Druck machen und ggf. Ombudsmann einschalten.

  • @rogerrabbit


    Also zur Deutschen Bank meine Erfahrung: Einschreiben geschickt, Frist verstrichen, angerufen, am nächsten Tag rief mich meine pers. Kundenberaterin zurück, am darauffolgenden Tag hatte ich 2X BG + Zinsen auf dem Konto., 2 Tage später das Schreiben mit der Auflistung. Der 3.Vertrag wird noch geprüft, da es sich um einen Immo-vertrag handelt und das eine andere Abt. bearbeitet.


    @ nelli


    Creditplus spielt "toter Hund". Einschreiben eingegangen, keine Reaktion, Frist verstrichen, "Hinweis" meinerseits per e-Mail...nix. Nachfrist läuft bis Freitag. Danach muss der Anwalt resp. die Anwältin ran...

  • @juniorbuchi


    Zu 1.
    Unternehmer können die Gebühren nach aktuellem Stand tatsächlich nicht zurückfordern. Nur bei Krediten für Existenzgründer besteht eine gute Chance.


    Zu 2.
    Wenn es sich um Verbraucherkredite handelt, ist es egal, ob die Gebühren einmalig oder verteilt gezahlt wurden.

  • Guten Abend,
    nachdem die Deutsche Bank auf unser erstes Einschreiben mit Rückschein bis zum gesetzten Termin nicht reagiert hatte, verfassten wir ein zweites Einschreiben mit Rückschein und setzten eine Nachfrist von 5 Werktagen.
    Zwei Tage nach Versenden des Einschreibens, fanden in der Post eine Antwort auf unser erstes Schreiben. Bei uns eingegangen am 28.11.2014 und datiert auf den 21.11.2014.
    In diesem wurde folgendes mitgeteilt: "...gerne prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des BGH vom 13.05.2014 (Az. XI ZR170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) steht. Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um erstattung der Bearbeitungsgebühren gebeten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell als möglich bearbeiten und prüfen ( Anmerkung: ?!?!?! ). Bei positivem Ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wenn die Prüfung sich bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte. ..."
    Gestern um Mitternacht lief die Nachfrist ab.
    Deshalb hatte ich heute nachgesehen, wie ich den Ombudsman aktivieren kann.
    Gelesen hatte ich, dass er nur aktiv werden kann, wenn die Bank die Zahlung verweigert.
    Mit dem zuvor zitiertem Schreiben hat die Bank Bereitschaft signalisiert, bei entsprechender Gesetzeslage zu zahlen.
    Insofern kann ich den OM nicht mehr einsetzen.
    Ausserdem ist es meines Erachtens nach eine Frechheit, trotz der Fristsetzung einen fiktiven Rückzahlungstermin irgendwann im kommenden Jahr anzusetzen, wenn die Prüfung positiv ist.
    Wenn ich so eine Taktik bei einem Strafmandat für zu schnelles Fahren anwenden würde, käme ich sicher nicht weit ^^.
    Spass beiseite...wie soll ich nunmehr reagieren?
    Würde am liebsten direkt einen Anwalt einschalten (RSV ist vorhanden)
    Was meint Ihr? Was meinen unsere Experten?
    danke


  • bin keine expertin, würde aber direkt nach fristüberschreitung den anwalt einschalten.. ggf jetzt schon einmal ein vorgespräch führen..


    quark: frist lief ja schon ab, sorry.. also direkt zum anwalt gehen..!! mahnbescheid schicken lassen..

  • In diesem wurde folgendes mitgeteilt: "...gerne prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des BGH vom 13.05.2014 (Az. XI ZR170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) steht. Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um erstattung der Bearbeitungsgebühren gebeten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell als möglich bearbeiten und prüfen ( Anmerkung: ?!?!?! ). Bei positivem Ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wenn die Prüfung sich bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte. ..."


    Hallo,
    Sorry aber den wichtigsten Satz hast Du leider aus gelassen. Wir haben nämlich auch heute wie von mir im Post angekündigt diese Schreiben der Deutschen Bank erhalten.In diesem Schreiben steht auch noch folgendes drin:"Deshalb verzichten wir hiermit auf die Einrede der Verjährung,allerdings nur für den Fall,dass der Erstattungsanspruch zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Briefes nicht bereits verjährt ist".


    Genau dieser Satz ist der entscheidende für evtl. spätere Klage.
    Ein wenig habe ich bedingt durch die Flut die im Moment auf die Banken zu kommt Verständnis um etwas Zeit.Allerdings sollte im Jan.2015 oder spätestens Febr.2015 es zur Erstattung kommen.
    Also ich bin erstmal damit zufrieden.
    MfG
    Rogerrabbit


  • fehlt hier nicht das *ausdrücklich*? :whistling:

  • @kastanienblatt
    Sorry! Es kam etwas "Besserwisserisch" rüber!
    Geht es in diesem Schreiben denn auch um die Deutsche Bank?
    "Verzicht auf Einrede der Verjährung" heißt für mich "verzicht auf die Verjährungsfist "oder?
    Mein Anwalt sagte mir,das wir damit dann alles weitere in 2015 klären können.
    MfG
    Rogerrabbit


  • nicht nichten.. wenn hier jemand KEINE ahnung hat, dann bin ich es.. und so schreibe ich es auch immer..


    ich wollte dich nur lediglich darauf hinweisen, dass es hier deutlich(e) "juristische formeln/formulierungen" gibt :whistling:
    ich meine, save wärest du erst, wenn dort *ausdrücklich* stünde..

  • @kastanienblatt
    OK Ok! Kein Problem!Bin natürlich "Offen" für alles was den Betroffenen und mir hier weiter hilft.
    Ich hoffe das uns die Experten hier spätestens Morgen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
    Aber mal ehrlich, könnte sich die Deutsche Bank wirklich aufgrund dieser Formulierung etliche Kunden an der Nase herum führen?Ich denke das dann eine rege Klageflut auf die Bank zurollen würde und viele Kunden abspringen würden.
    MfG
    Rogerrabbit



  • ich soll morgen meine Sachbearbeiterin noch mal anrufen....und dann werde ich sie fragen welche Strategie hre orgesetzten denn nun fahren möchten....ich hab freitag mittag einen anwaltstermin....ich werde Mahnbescheid rausschicken lassen...hab keine lust mehr zu warten und meinem Geld hinterher zu telefonieren oder zu schreiben....

  • Hallo,


    habe von meiner Bausparkasse eine Ablehnung bekommen. Diese meinen das sich das Urteil nur auf Darlehnsverträge bezieht, nicht aber auf Baudarlehns/Bausparverträge. Stimt das so, muss ich das hinnehmen. Wollte mich jetzt erst mal erkundigen bevor ich blauäugig zum Anwalt springe....