Hallo zusammen,
mich würde mal eure Einschätzung interessieren.
Wenn in einer Wohngemeinschaft (eine Hauptmieterin, 2 Untermieterinnen) eine Untermieterin kündigt und es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt, in diesen 3 Monaten ist die Untermieterin jedoch nicht mehr in der WG. Daher möchte sie auch ihren Anteil von Strom, Rundfunkkosten, WG-Kasse, monatlich umgelegte Abschlagszahlung für Nutzung der Einbauküche/Geräte etc. nicht mehr zahlen, nur noch die Kaltmiete.
Ist dies rechtlich zulässig? Oder muss sie (zumindest erstmal) auch die anderen Kosten zahlen, da diese im Vertrag als zusätzliche Positionen der Miete enthalten sind?
Ich habe dazu noch nichts gefunden und bin mir auch nicht ganz sicher.
Liebe Grüße