Mietrecht, Untervermietung, Wohngemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    mich würde mal eure Einschätzung interessieren.


    Wenn in einer Wohngemeinschaft (eine Hauptmieterin, 2 Untermieterinnen) eine Untermieterin kündigt und es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt, in diesen 3 Monaten ist die Untermieterin jedoch nicht mehr in der WG. Daher möchte sie auch ihren Anteil von Strom, Rundfunkkosten, WG-Kasse, monatlich umgelegte Abschlagszahlung für Nutzung der Einbauküche/Geräte etc. nicht mehr zahlen, nur noch die Kaltmiete.
    Ist dies rechtlich zulässig? Oder muss sie (zumindest erstmal) auch die anderen Kosten zahlen, da diese im Vertrag als zusätzliche Positionen der Miete enthalten sind?


    Ich habe dazu noch nichts gefunden und bin mir auch nicht ganz sicher.


    Liebe Grüße :)

  • Hallo @driverinb


    Ich denke das ist eindeutig. Fixkosten müssen bis zum Ende der Mietzeit anteilsmäßig gezahlt werden. Variable Kosten fallen weg.


    Wir hatten auch damals so einen Spezialisten. Die WG löste sich im Juli auf, erst ist im Juni raus und hat nur noch Kaltmiete überwiesen. Wir haben dann beim Auflösen der WG-Kasse dafür gesorgt, dass er sich rechtskonform beteiligt. ;)

  • @chris2702 Danke dir für deine Einschätzung. Was zählt denn zu den Variablen Kosten? Also Rundfunkbeiträg muss ja auch gezahlt werden, wenn man gar nichts nutzt, bei den Stromkosten für den Gemeinschaftsgefrierschrank etc, läuft auch weiter und für die Nutzung der Geräte haben wir halt mündlich die Regelung getroffen, dass durch einen kleinen Monatlichen Betrag auszugleichen.

  • Jeder Haushalt in Deutschland muss Rundfunkbeitrag zahlen. Daher ist das fix.
    Strom hat meist eine Grundgebühr und einen Arbeitspreis. Im Zweifel müsst Ihr den Zähler ablesen, der Ausziehende zahlt seinen Anteil an der Grundgebühr, die kwh Kosten tragen die Bleibenden. Das ist dann schon eine sehr schwäbische Variante, :thumbup:
    Wenn Ihr eine Wasseruhr habt, sind die Grundkosten der Uhr fix und der Verbrauch variabel. Wenn es eine Hauspauschale ohne Kubikmeterabrechnung für Wasser gibt, ist sie fix.
    Da der Ausziehende die Geräte nicht mehr abnutzen kann, würde ich das als variabel ansehen.
    Grundgebühr für Tel und Internet ist fix.
    Zusatzkosten für Netflix (monatlich kündbar) sind variabel.
    Hauskosten für Aufzug, Hausmeister, Versicherungen, Müll sind fix.
    Wenn man gemeinsam Haushaltsartikel kauft, ist das variabel.


    Eigentlich ist immer die Frage, ob Ihr Kosten zum nächsten Monat vermeiden könnt. Nein = Fixkosten, Ja = Variable Kosten.